Zitat Zitat von felix000
Die Sicherheit der Plätze gegen die Fahrtrichtung muss halt genauso gegeben sein, wie bei einem Fahrzeug mit Gruppenkabine.
Das ist klar, da ist ja der TÜV zuständig, der die Änderung auf jeden Fall abnehmen muß.

Zitat Zitat von felix000
Die Norm wird doch noch erfüllt,
Muß die Norm eigentlich noch erfüllt werden, es gibt doch in den verschiedensten Feuerwehren Fahrzeuge die nicht der Norm entsprechen?

duese