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Thema: Steuerentlastung

  1. #1
    Feuerpatsche Gast

    Steuerentlastung

    Hallo

    Wer kann mir sagen wo ich Infos bzw. Unterlagen bekomme,
    bezüglich der Steuerentlastung für ehrenamtliche Feuerwehr-
    leute. Soviel ich es in einer Zeitung gelesen habe, kann man
    als ehrenamtlicher Feuerwehrmann ab 01.01.2002 pro Monat
    154,- Euro bei der Steuer absetzen. Den gleichen Betrag nochmals, wenn nachweisen kann, das man als Ausbilder
    tätig ist.

    Welche Bescheinigungen braucht bzw. akzeptiert das Finanzamt?
    Wo bekomme ich solche Bescheinigungen?

    Gruß Dirk

  2. #2
    Registriert seit
    23.05.2002
    Beiträge
    355
    Na ja das man einen Pauschalbetrag absetzten kann glaube ich nicht! Aber du kannst sicherlich alle anderen Ausgaben wie Büromaterial und Wegegeld absetzten.
    MfG STORM

    __________________________
    Packen wir es an!

  3. #3
    Registriert seit
    24.07.2002
    Beiträge
    337
    Ich glaube, was du meinst könnte der steuerfreie Betrag für für ehrenamtliche Tätigkeiten erhaltene Aufwandsentschädigungen sein. Das waren zu DM-Zeiten 3.600 DM/p.a., wären 300 DM pro Monat, also 153,39 Euro, aufgerundet 154,00.

    Das hat aber mit Absetzen nichts zu tun. Da steuerfreie Leistung kannst du hier auch (offiziell) nichts abestzen.

    Angegeben werden muss die erhaltene ehrenamtliche Aufandentschädigung mit der Angabe der Organisation und Tätigkeit auf den Formularen der Steuererklärung, ist extra ein Feld für vorgesehen. Weitere Bescheinigugen sind nicht nötig. Solltest du solche Leitungen erhalten, wäre es für den Fall der Steuerprüfung geschickt, wenn das Wort "Aufandsentschädigung" auf der Überweisung auftauchen würde.

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