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Thema: Privatfeuerwehr sorgt für Verwunderung

  1. #1
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    Privatfeuerwehr sorgt für Verwunderung

    Efringen-Kirchen (BW) – Seit einigen Wochen soll auf einer Tunnelbaustelle im badischen Efringen-Kirchen eine Privatfeuerwehr des dänischen Dienstleisters Falck für Sicherheit sorgen. Nach einem Bericht in der Montagsausgabe der “Badischen Zeitung” ist das Wirken der Einheit zwar bekannt. Doch wer die Dänen beauftragt habe und welchen Auftrag sie hätten, sei weder dem städtischen Feuerwehr-Gesamtkommandanten noch dem Bürgermeister bekannt. Der Feuerwehrchef sieht gemäß vertraglichen Regelungen die örtliche Feuerwehr für Sicherheit und Rettung verantwortlich.

    Quelle:http://www.feuerwehrmagazin.de/magaz...underung-16221

    Weitere Quelle:http://www.badische-zeitung.de/efrin...-41256776.html

    Und hier auch noch:http://www.feuerwehr-forum.de/index.php?n=658075
    Geändert von Angriffstrupp (14.02.2011 um 13:20 Uhr)
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  2. #2
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    Das ist schon seit letztem Jahr bekannt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Hallo,

    am besten schreiben wir jetzt auch vorne auf die Autos "Berufsfeuerwehr" oder "Freiwillige Feuerwehr".

    Wie sieht es eigentlich rechtlich in D aus, kann man ein Gewerbe als "Feuerwehr" anmelden.
    Bzw. auf welcher Grundlage erfolgt deren Engagement?

    Grüße,

    Paul

  4. #4
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    Es steht jedem offen, auf privatem Grund und Boden eine Betriebsfeuerwehr einzurichten. Im Gegensatz zur Werkfeuerwehr gibt es keinerlei Vorschriften hinsichtlich Ausbildung und Ausstattung zu beachten.
    Kritisch (für BaWü) erscheint mir der Aufkleber "Feuerwehr" am Fahrzeug, da laut FWG nur öffentliche und Werkfeuerwehren diesen Begriff führen dürfen. Betriebsfeuerwehren sind im FWG BaWü garnicht erfasst.

    Hier sind vermutlich wieder gekränkte Eitelkeit und Co. am Werk. Ich bin mir sicher, daß es der Polizei z.B. sehr gefällt, wenn solche Objekte durch einen Sicherheitsdienst o.ä. bewacht werden.

    MfG

    Frank
    Kontaktaufnahme bitte per Mail. Danke!

  5. #5
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    Ist es nicht vergleichbar mit den so typischen Brandsicherheitswachen oder -/diensten? Es steht nirgends geschrieben, das es die Feuerwehr machen muss.
    Entweder der Veranstalter kann dies selber erledigen, wen auch immer er damit beauftragt, oder aber die Gemeinde/Stadt muss eine BSW stellen. Hier liegt es nahe, das sich die Gemeinde ihrer Feuerwehr bedient.
    Gibt doch in Deutschland schon seit Jahren kleinere Unternehmen, die ihre Dienste (Sanität, BSW, etc.) anbieten.
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  6. #6
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    Zitat Zitat von Backdraft007 Beitrag anzeigen
    Ist es nicht vergleichbar mit den so typischen Brandsicherheitswachen oder -/diensten? Es steht nirgends geschrieben, das es die Feuerwehr machen muss.
    Entweder der Veranstalter kann dies selber erledigen, wen auch immer er damit beauftragt, oder aber die Gemeinde/Stadt muss eine BSW stellen. Hier liegt es nahe, das sich die Gemeinde ihrer Feuerwehr bedient.
    Gibt doch in Deutschland schon seit Jahren kleinere Unternehmen, die ihre Dienste (Sanität, BSW, etc.) anbieten.


    Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG)

    § 7 FSHG(Gesetz) - Landesrecht Nordrhein-WestfalenBrandsicherheitswachen

    (1) Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, sind der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen. Die Gemeinde entscheidet darüber, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist; bei Bedarf kann sie Auflagen erteilen. Baurechtliche Vorschriften bleiben unberührt.

    (2) Ist der Veranstalter in der Lage, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen, hat ihm die Gemeinde diese Aufgabe zu übertragen; in allen anderen Fällen stellt die Gemeinde die Brandsicherheitswache.

    (3) Angehörige einer Brandsicherheitswache können Anordnungen treffen, um Brände zu verhüten oder zu bekämpfen und um Rettungs- und Angriffswege zu sichern.

    Quelle:http://www.bundesrecht24.de/cgi-bin/...&c3=01&c4=0104
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  7. #7
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    Ich kenne das FSHG. Was steht da jetzt anders drin, wie ich es geschrieben habe?
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  8. #8
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    Zitat Zitat von Backdraft007 Beitrag anzeigen
    Ich kenne das FSHG. Was steht da jetzt anders drin, wie ich es geschrieben habe?
    Nix steht da anders...Hat sich wohl überschnitten, aber es Bekräftigt ja deine Aussage!
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  9. #9
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Nix steht da anders...Hat sich wohl überschnitten, aber es Bekräftigt ja deine Aussage!
    Du hast ihn zitiert, aber die Beiträge haben sich überschnitten? *schmunzel*
    Sorry.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Nix steht da anders...Hat sich wohl überschnitten, aber es Bekräftigt ja deine Aussage!
    Sah im ersten Moment so aus, da Du meinen Beitrag zitierst, klar hätte ich jetzt auch das FSHG verlinken können, aber das bezieht sich halt nur auf NRW. Andere Landesvorschriften habe ich mir jetzt nciht genau angeschaut, aber ich denke in dem Punkt ähneln sie sich.
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  11. #11
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    Die Argumentation über Brandsicherheitswache geht ins Leere, da es sich bei einer Tunnelbaustelle nun gerade nicht um eine öffentliche Veranstaltung handelt.

    MfG

    Frank
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  12. #12
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    Es geht auch nicht um Argumentation sondern um einen Vergleich. Irgendjemand ist ja für diese Baustelle verantwortlich. Wenn diese Person nun meint, dort ein privates Unternehmen zu beauftragen, irgendetwas in Richtung Brandschutz zu tun, ist das doch absolut legitim.

    Der Vergleich zu den BSW wollte ich nur ziehen, da Veranstalter und Verantwortlicher Baustelle auch gut zu vergleichen sind.
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  13. #13
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    Na gut, aber es hinkt doch ein bißchen, da für öffentliche Veranstaltungen ab Größe x eine wie auch immer geartete Vorsorge gesetzlich vorgeschrieben ist, während es bei Unternehmen eine freiwillige Leistung ist.

    Bezugnehmend auf das Gejammer der örtlichen Feuerwehr (wir wären viieeel billiger!) würde mich deren Kalkulation interessieren, für 15 Monate 6 Mann rund um die Uhr vorzuhalten mit Eintreffzeit <3 min. und Verfügbarkeit 100% ;-)
    Dem Zeitungsartikel nach, hat dem Betreiber das von der Gemeinde angebotene Sicherheitslevel offenbar nicht ausgereicht.

    MfG

    Frank
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  14. #14
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    Hallo,

    also die legitimität dieser Aktion stelle ich hier mal nicht zur Diskussion. Dass die örtliche Feuerwehr rummosert überascht mich nicht, wäre sicher zu 95% überall in D der Fall.

    Was interessant wäre, inwiefern sich die örtliche F mit dem Objekt beschäftig, obwohl sie derzeit quasi nicht für deren Schutz zuständig ist. Denn mit der Inbetriebnahme wird sich diese Verantwortung ja wieder auf sie übertragen. Ich denke nicht, dass sich der Tunnelbetreiber (Deutsche Bahn?) den Luxus einer eigenen Betriebsfeuerwehr leisten wird.

    Grüße,

    Paul

  15. #15
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    Die örtliche Wehr hatte den Tunnel bzw. die Baustelle bisher halt als Prestigeobjekt, siehe: http://tunnelfeuerwehr.de/

    Und jetzt ist man wieder "nur" eine normale Wehr...

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