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Thema: anmeldepflicht für FuG 13 ??

  1. #1
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    anmeldepflicht für FuG 13 ??

    moin leutz,
    ich wollte für unsere wehr ein fug13 kaufen (als kleine spende) welches dann in den besitz der ff übergeht.
    wir haben zur zeit nur ein festeingebautes 4-meter band mobilgerät im auto.
    nur bei einsätzen ist das gerät fast nie besetzt (personlmangel) und nun dachte ich das ein fug 13 doch optimal wäre. könnte sich der gf in die tasche stecken und wäre für die leitstelle erreichbar.

    meine frage: muss das gerät extra beim kreis oder leitstelle angemeldet werden?
    fallen da gebühren an und wenn ja ... wieviel?

    oder können wir das fug 13 einfach kaufen und mit aufs auto nehmen ?

    danke für antworten.

  2. #2
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    Hallo,

    wenn man nach dem Motto: "Was man nicht weis, macht einen nicht heiß" verfährt, sollte es kein Problem sein, denn es ist ja BOS zugelassen und Ihr nutzt es nur in Feuerwehrdienst und nicht privat!
    Wenn ihr kein FMS habt merkt ja die Leitstelle nicht ob ihr nun übers Gerät aus dem Fahrzeug oder mit dem Hand Fug sprecht und dann halt den Rufnamen vom Fahrzeug bei behaltet...!



    Wenn man es aber genau nimmt muß das Fug meiner kenntnis nach beim Kreis gemeldet und genehmigt werden...!

    Mfg Angriffstrupp
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  3. #3
    Emsländer Gast
    Hallo erstmal,

    warum solltet ihr das Gerät nicht anmelden?

    1. Eine freiwillige Feuerwehr ist eine Einrichtung der jeweiligen Gemeinde oder Stadt.

    2. Somit würden eventuelle Kosten auch dieser zufallen.

    3. Für solche Fragen gibt es doch einen Sacharbeiter bei der Kommune

    4. Was gesponsert wird, braucht diese auch nicht zu zahlen und der Vorteil liegt ja auch auf der Hand.

    Alles im allen, würde ich den korrekten Weg gehen, mit Rufnummerzuordnung usw. So weiß die Leitstelle auch, ob von ausserhalb des Fz. gefunkt wird, oder nicht.

    Also, hin zu Kommune und anmelden lassen. Das gehört zu ihren Aufgaben und nicht zur Aufgabe der Feuerwehr, diese gibt nur die einzelnen Daten des Gerätes für den Antrag.

    Als letzten Vorteil sei genannte, wenn es Reparturen gibt, sind diese auch abgedeckt.

    Bei weiteren Fragen, immer wieder gerne.

    Gruß
    der Emsländer

  4. #4
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    Das stimmt was der gute Emsländer so von sich gibt ...!



    So ginge das auch ...*fg*
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  5. #5
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    Hallo,

    naja, so einfach ist es nicht.
    Mit den 4m HFG´s ist das so eine Sache. Die sind nicht überall und für jeden zulässig! Das unterscheidet sich ganz stark von Bundesland zu Bundesland!
    Die spanne reicht von gar kein Problem bis zur ausdrücklichen notwendigen Ausnahmegenehmigung durch das LMI (Für nichtpolizeiliche BOS).

    Auch gibt es Bundesländer wo zwischen der Art der BOS unterschieden wird.
    So dass z.b. für den "normalen" Feuerwehrbereich grundsätzlich KEINE 4m HFG`s zulässig sind. Für die Einheiten und Organisationen die zum KatS bzw. ZS gehören aber schon. (Und damit auch für die KatS-Züge der FW).

    Ich denke der Sachbearbeiter der Gemeinde ist damit evtl. auch überfragt. Richtiger Ansprechpartner währe hier das LMI bzw. sofern vorhanden, die vom LMI beauftragte Stelle (z.b. hier in NRW die ZPD).

    Gruß
    Carsten

  6. #6
    Profdok Gast
    Tachen,
    Also in Hessen,hätet ihr warscheinlich keine chance so ein Gerät angemeldet zu bekommen.Es ist untersagt 4 Meter Handsprechfunkgeräte zu benutzen im n.POl.Bos!!Es gibt ein paar außnahmen für den KBI und wie gesagt Kats Einheiten oder Bergwacht z.B.. Aber als "normale" FFW würdedt ihr es nicht angemeldet bekommen.Das ist jedenfalls mein wissenstand in Hessen!!

    Gruß
    Profdok

  7. #7
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    Auch in Thüringen ist der Besitz eines 4m-Handfunkgerätes nicht erlaubt.

  8. #8
    Profdok Gast
    Zitat Zitat von fabi
    Auch in Thüringen ist der Besitz eines 4m-Handfunkgerätes nicht erlaubt.
    Naja besitzen darf mann vieles aber das benutzen ist so eine sache..........!!

  9. #9
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    weiss denn evtl. jemand ob die 4-mtr. band handfunkgeräte in schleswig holstein für die freiwilligen feuerwehren zugelassen sind ?

  10. #10
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    Und wie sieht es in Bayern und Nds aus?

  11. #11
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    In Bayern gibts viele Feuerwehren, die einen "Florian Ort 8/1" haben, also hat der Kommandant ein 4m-Handfunkgerät und da kann ich mir nicht vorstellen, dass es ein großes Problem sein kann ein solches genehmigt zu kriegen.
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  12. #12
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    Jupp in Bayern is das ohne Probleme möglich so ein Teil zugelassen zu bekommen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  13. #13
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    89
    Ist auch möglich in M-V und Nds..

    Gruß Hendrik
    ...wohnen wo Andere Urlaub machen www.Seebad Lubmin.de

  14. #14
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    In Bayern

    In Bayern haben die Gemeinden oder Städte eine Generelle Funkzulassung für ihre Feuerwehren. Egel ob es 2 oder 10 4m Geräte sind. Sie müssen eine BOS Zulassung besitzen und bei der Gemeinde oder Stadt gemeldet sein. Ebenfalls darf ein Feuerwehrmann ein 4m Gerät besitzen wenn ihm ein Funkrufnahme zugeordnet ist wie z.B. Kdt (8/1) 2.Kdt (8/2) oder Zugführer (8/3)

  15. #15
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    na dann wird das wohl nix, denn bei uns gibt es nur die geräte in den fahrzeugen. ich glaube das auch unser kbm nur ein gerät im auto hat, aber kein hfg.
    dann hat sich das also erstmal erledigt. werde mich mal bei unserer leitstelle schlau machen. die wissen ja bestimmt wer oder ob sowas genehmigt wird.

    trotzdem danke.

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