Nene ich rede ja vona auswertung mit dem Laptop
Geht also nich
Nene ich rede ja vona auswertung mit dem Laptop
Geht also nich
Aha danke das is doch schonmal was. Aber so schlimm is es ja auch nich wenn man ma einen Stati nich empfängt
ja dementsprechend die Unterband Frequenz eingeben...
Und woher bekommt der Laptop seine Daten die er Auswerten soll !? ;-)Zitat von Leitstelle Helmstedt
Mensch Ebi,Zitat von Ebi
Auch wenn es für uns noch Ungewohnt ist: E1 gibt es doch nicht mehr.
Falls der Laptop zum Zeitpunkt seines Inverkehrbringes legal in einem Auto betrieben werden durfte, so darf er es weiterhin...
Gruß
Carsten
@Carsten,
und wie sieht es aus bei:
Neues Fahrzeug ??
Neues Laptop ?? noch nie in einem Fahrzeug betrieben worden ??
Hat sich da was geändert ???
Ebi
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
@ZentraleLeitstelle:
Wenn es aber doch so ist das man seinen eigenen Status mit dem FMS-Hörer empfängt, auch wenn die Leitstelle spricht, muß man den Status doch auch mit Hilfe eines Laptops empfangen können. Der Status im Display erscheint ja nicht dadurch das man sein eigenes Telegramm empfängt sondern, durch die Quittierung der Leitstelle, und diese müßte man doch empfangen können.
Die Stati im UB empfangen halte ich ja mal für eine schlechte Idee, da man ja nur die Fahrzeuge in der Umgebung empfängt.
Gruß
Reissdorf
@Reissdorf
Nein, du empfängst doch nicht deinen eigenen Ausgesendeten Status, sondern in dem Falle nur die Quittung.
Das man im UB nur die Teilnehmer in der unmittelbaren Umgebung empfängt habe ich ja geschrieben...
Gruß
-Z L-
@Ebi
JA, das ist in der tat eine kniffelige Frage ;-)
Wenn man sich die neue KFZ-Richtlinie bzw. deren Auslegung durch das PTI in Münster anschaut, so findet man die Aussage, das in Zukunft nur noch solche EUB´s in KFZ eine E-Typgenehmigung brauchen, die eine Sicherheitsrelevante Funktion erfüllen.
EUB die keine solche Funktion erfüllen, brauchen in Zukunft wie bisher nur noch eine CE-Erklärung, die der Hersteller selbst erstellen kann.
Wenn nun also ein Hersteller ein 12V "Stromversorgungsgerät" für Laptops mit Autoanschluss auf den MArkt bringt, dann reicht es wenn er eine CE Erklärung gemäß der neuen KFZ-Richtlinie erstellt. Somit darf dieses Gerät dann auch wieder in Neuwagen eingesetzt werden. Bastellösungen scheiden damit natürlich aus!
Adapter die vor September 2003 auf den Markt und zu diesem Zeitpunkt in KFZ verwendet werden konnten, müssten ebendso wie FuG´s Bestandsschutz genießen.
Kniffelig wird es für Geräte die nach September 2003 neu auf den MArkt kamen und noch nicht vom Hersteller entsprechend der neuen Richtlinien geprüft wurden. Eine Verwendung in KFZ mit Erstzulassung nach 9/2003 dürfte hier NICHT ZULÄSSIG sein da weder Bestandsschutz NOCH Richtlinienkonforme Prüfung.
Allerdings gilt das oben geschriebene sowieso nur KFZ die gerade am Straßenverkehr teilnehmen. Da ein an der Einsatzstelle angekommener ELW i.d.R. nicht mehr aktiv am Strassenverkehr teilnimt, brauchten die im Fahrzeug eingesetzten EUB´s auch nach der alten Richtlinie keine besondere Zulassung! Solange der Laptop also während der Fahrt ausbleibt, ist ganz sicher alles im Lot.
Gruß
Carsten
P.S. Ds ist natürlich nur MEINE Sicht der Dinge, ich gebe keine Garantie auf Richtigkeit
@ZentraleLeitstelle:
Zitat von Zentrale LeitstelleHabe ich doch geschrieben.Zitat von Reissdorf
Gruß
Reissdorf
@ReissdorfZitat von Reissdorf
Sorry hast Recht. Habe ich überlesen :-)
Gruß
-Z L-
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