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Thema: Wegerecht mit Privatwagen

  1. #1
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    Wegerecht mit Privatwagen

    Hallo,


    ich habe mal gehört, daß ich mit einem Privatwagen auch gewisses Wegerecht habe, wenn ich bei einem Alarm zum Gerätehaus fahre!

    Weiß da jemand etwas genaueres? Wenn es das gibt, steht das irgendwo schriftlich?
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  2. #2
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    Wegerecht hast Du definitiv nicht, denn das hast Du nur, wenn Du Einsatzhorn in Verbindung mit blauem Blinklicht hättest!
    Das wirst Du aber schätzungsweise an Deinem Privatwagen nicht haben. Du kannst höchstens Sonderrechte in Anspruch nehmen, die Dir (ist von Bundesland zu Bundesland verschieden geregelt) bei der Fahrt zum Gerätehaus bzw. zur Einsatzstelle zustehen können. Da musst Du aber besonders drauf achten, dass Du ja mit Deinem Privatwagen schlecht für andere Verkehrsteilnehmer als gerade auf dem Weg zum Gerätehaus befindlicher Feuerwehrmann erkennbar bist. Deswegen würde ich Dir allgemein dazu raten Dich bei der Fahrt zum Gerätehaus so zu verhalten als würdest Du zum Übungsdienst ins Gerätehaus fahren. Denn wenn bei der Einsatzfahrt etwas passiert wirst Du mit allen Folgen zur Rechenschaft gezogen (so wie wenn Du die Sonderrechte gar nicht hättest). Also lieber eine Minute später am Gerätehaus sein als mit kaputtem Auto oder schlimmstenfalls noch grösseren Schäden (Personenschaden......) dort (wenn überhaupt, dann später) ankommen.

    Gruss

    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  3. #3
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    @Alex,

    das ist mir schon klar, aber es gibt so eine Regelung, habe ich doch richtig verstanden. Soweit ich weiß darf ich eben keinen anderen Teilnehmer aus dem Straßenverkehr behindern oder gefährden. Wo kann ich das denn evtl. nachlesen?
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  4. #4
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    Hi, also da hab' ich mal ein paar Links für Dich von unserem Landes-Feuerwehr-Verband (Bayern):

    http://lfv-bayern.de/sonderrecht-wegerecht.htm

    http://lfv-bayern.de/images/blaulichtberechtigung.pdf

    Auch andere interessante Sachen gibt's hier (allgemein Feuerwehr):
    http://lfv-bayern.de/index-themenseite.htm

    Gruss

    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  5. #5
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    Hallo,

    schau mal im alten Forum, da gab es einen ziemlich umfangreichen Thread zum Thema "Anfahrt zum Gerätehaus". Auf der Homepage der Feuerwehr Fulda unter http://www.feuerwehr-fulda.de gibts außerdem eine rechtliche Definition Wegerecht <-> Sonderrecht.
    Viele Grüße

    Tobias
    ---
    » Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: erstens durch Nachdenken, das ist der edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste. «
    Konfuzius (551-479 v.Chr.), chinesischer Philosoph

  6. #6
    Dennis Gast
    moin,

    Also ich bin eh ein Gegner des Blaulichtes am Privat Wagen .. der Wagen ist sonst nicht als Einsatzfahrzeug kenntlich ..

    Gruß

  7. #7
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    Hallo zusammen,

    also entscheidend für solche Fragen ist immer § 35 STVO (Sonderrechte) und § 38 STVO (Wegerechte).

    Wegerechte (also andere Verkehrsteilnehmer auffordern Platz zu schaffen hat man niemals ohne entsprechende Einrichtungen -> Martinshorn). Fällt für private PKW's also weg.

    Im §35 werden Sonderrechte geregelt: Das ist dann je nach Einsatzart zu unterscheiden:

    a) Pol, FW; KatS -> Dann sind auch private Kfz eingeschlossen

    b) RettD -> NUR Fahrzeuge des Rettungsdienstes haben Sonderrechte zur Abwehr schwerer gesundheitlicher Schäden und Rettung von Menschenleben

    Im Fall a) ist die Definition weiter als die Rettung von Menschenleben. Da reicht es auch, wenn man die Vorrechte andere übergeht um die "Hoheitliche Aufgabe" zu erfüllen.

    Ein Beispiel:

    Der Mitarbeiter eines RD Unternehmens (nicht KatS - HiOrg!) kann nicht mit seinem PKW Sonderrechte in Anspruch nehmen um einen RTW für einen Großunfall nachzubesetzen. Es heisst im §35 Abs.5 ausdrücklich Fahrzeuge des RettD". Nicht Mitarbeiter des RettD !

    Ein HiOrg Mitlglied darf aber Sonderrechte in Anspruch nehmen, um eine KatS Einheit (z.B. Fernmelder) zu unterstützen. Im § 35 werden in solchen Fällen nämlich die Institutionnen genannt. Egal mit welchem Auto die fahren.
    Aber eigentlich sollte auch jeder, der in einer HiOrg ist und dort Fahrzeuge führen darf jährlich eine Unterweisung machen in Sonder- und Wegerechte. Das wird durch Bund und Länder für deren KatS Einrichtungen sogar explizit gefordert. Bei der FW soweit ich weiss auch. Als nicht FF'ler weiss ich das aber nicht genau.

    Abschliessend kann ich nur jeden raten mit seinem Privat-PKW äussert vorsichtig zu sein. Steht man bei nem RTW, der ja inzwischen blinkt wie ne Litfassäule schon immer mit einem Bein im Knast, kann man sich vorstellen, was bei einem PKW, der gar nicht zu erkennen ist, los ist, wenn da was passiert.
    Viele FF's haben ihren Mitgliedern z.B. untersagt bei Rot in eine Kreuzung einzufahren.

    Ach ja: Ein Blaulicht am Privat-PKW ist sowieso nicht zulässig. Da käme auch noch die STVZO ins Spiel. Das gilt auch für alle Steckblaulichter, die man im Einsatzfall aufsetzen möchte.

  8. #8
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    Zulässig ist Blaulicht am Privat-PKW schon (siehe Link weiter oben). So haben z.B. bei uns der Kreisbrandrat und die Kreisbrandinspektoren (Bayern) eine SoSi-Anlage im Privat-PKW installiert. Einzige Forderung: Der Privat-PKW MUSS entweder reinweiss oder feuerwehrrot (RAL 3000) lackiert und das Blaulicht muss abnehmbar sein.
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  9. #9
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    Moin,

    @Dennis: Also ich bin auch ein Gegner von solchen "Spielereien". Denn natürlich: Jede Sekunde zählt, aber ob Wege- oder Sonderrechte, die verleiten sicherlich dazu, mehr zu riskieren, als wenn man ohne unterwegs wäre.

    Natürlich ist es schwierig, zur Rush-Hour durch den Verkehr zu kommen, aber lieber 2 Minuten später da, als 25 Minuten später in der Notaufnahme des Krankenhauses.

    @Quietschphone: Ich würde sagen, die Genehmigung für das Blaulicht ist nicht das Problem. Bei uns im Landkreis hat ein niedergelassener Arzt die Qualifikation "Notarzt" (nimmt diese Aufgabe im Rahmen des Rettungsdienstes und der SEG wahr), der bei medizinischen Notfällen in der Umgebung seiner Praxis/Wohnung über FME alarmiert wird, einen Blaulichtbalken, Frontblitzer UND ein Heckblaulicht an seinem Passat Variant. Der Landkreis hat die genehmigt, da der "normale" Norarzt mind. 10 (je nach Einsatzort) auch mal 15 oder 20 Minuten unterwegs ist (wenn der Rettungshubschrauber nicht frei ist).

    Am meisten Probleme gibt es mit den Versicherungen. Ein Fahrzeug mit Sondersignal hat natürlich ein viel höheres Unfallrisiko als ein normales Fahrzeug. Da wirds oft schwierig, wer die Kosten übernimmt. Ein Arzt kann sowas sicherlich zahlen, aber ein "normaler" Feuerwehrmann, der nicht so viel Geld besitzt...

    Ich dachte immer RAL3000-Lackierungen kriegt man garnicht, wie das Elfenbein im Rettungsdienst RAL-irgendwas.
    Viele Grüße

    Tobias
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  10. #10
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    @Tobias:

    Wie gesagt, bei uns im Landkreis ist's gefordrt, dass der PKW in RAL3000 oder reinweiss lackiert wird, also muss man das Auto dementsprechend bestellen. Meist sind es sowieso ELW's, die unsere KBR/KBI fahren, die sind dann ab Werk schon so ausgerüstet (sind dann auch entsprechend DIN als ELW ausgerüstet mit feuerwehrtechnischem Gerät). Wir haben im LK auch den Landesfeuerwehrarzt Bayern, Dr. Duschner. Dieser wohnt im Randbezirk des Landkreises an der tschechischen Grenze und fährt, sofern über FME alarmiert, auch ganz normalen Notarztdienst mit Privat-PKW. Auch dieser hat die SoSi-Anlage genehmigt, der PKW ist ausgestattet wie ein "normales" NEF.

    Gruss

    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
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  11. #11
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    Hallo!

    Sondersignalanlagen, sind grundsätzlich nicht verboten im PrivatPKW....!

    Wie wir schon weiter oben lesen konnten,
    gibt es durchaus Praktische Beispiele : Niedergelassene Ärzte, die auf dem Land auch " NOTARZT " sind,
    KBI, SBI u.ä.!

    Auch bei KBL oder andere Funktionsträger von HiOrg´s ist sowas möglich,
    hier müsste nur als Halter die HiOrg eingetragen werden,
    und die Finanzierung und Unterhaltung erfolgt intern mit dem Eigentümer des Kfz.!

    Und schwupps,
    schon hat man eine andere Schlüsselnummer und könnte Blaulicht und Einsatzhorn führen..!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  12. #12
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    @ALL

    @ALL


    Ich interessiere mich auch sehr für dieses Thema, ...

    ...aber langsam wird es echt langweilig!

    Das ist doch nur ein gegenseitiges Hochschaukeln!



    Wenn ihr was richtig/genau wissen wollt, dann wendet euch an´s zuständige Innenministerium, und nicht an´s Forum!

    Das klappt sowieso nicht, der Eine sagt "Ja", der Andere sagt "Nein"! Der Nächste sagt dann wieder "Ja, aber..."! Das führt zu nichts!

    Das haben wir schon im alten Forum gesehen!

    PS: Fühlt euch bitte nicht persönlich angegriffen, ist nicht böse gemeint! :-)


    Gruß

    Etienne
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  13. #13
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    @Etienne,

    sehe ich auch so, wollte eigentlich nur wissen wo isch das schriftlich her kriegen kann.
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  14. #14
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    @Quitschphone

    Hi, die Links haben mir sehr geholfen. Danke.
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  15. #15
    Registriert seit
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    @Backdraft:

    Gern geschehen. Dafür sind wir ja hier: um unser Wissen zu verbreiten und anderen damit zu helfen.

    Gruss und schönes WE

    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

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