LPD-Sprechfunk auf 70 cm soll auslaufen
Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, so genannte LPD-Sprechfunkanwendungen im 70-cm-ISM-Bereich in der Zukunft auslaufen zu lassen. Dies geht aus der aktuellen Schnittstellenbeschreibung für "Non-specific Short Range Devices" - besser bekannt als LPD- oder SRD-Funkgeräte – hervor. Darin empfiehlt die Behörde: "Drahtlose Audio- und Sprach-Anwendungen nicht im Frequenzbereich von 433,05 MHz bis 434,79 MHz vorzusehen."

Mit diesem Grundsatz folgt die Bundesnetzagentur der europäischen Empfehlung 70/03 des "European Radiocommunications Committee" (ERC). Schnittstellenbeschreibungen sind in erster Linie für die Hersteller bzw. Importeure von Funkgeräten von Bedeutung. Für die Betreiber und Nutzer von LPD-/SRD-Sprechfunkgeräten hat die Empfehlung der Behörde derzeit fast keine Auswirkungen, da die BNetzA-Regelung vorerst unverbindlichen Charakter hat. Nachzulesen ist die Schnittstellenbeschreibung unter www.bundesnetzagentur.de/media/archive/4822.pdf

Ebi