Hallo Jumbo ,
haste mal gelesen wann ich das geschrieben habe ? das war 2006
hier hat jemand einen toten Thread wiederbelebt.
Gruss Alterlöschknecht
Hallo Jumbo ,
haste mal gelesen wann ich das geschrieben habe ? das war 2006
hier hat jemand einen toten Thread wiederbelebt.
Gruss Alterlöschknecht
Lautes Sprechen erhöht nicht die Reichweite des Funkgerätes !!!!!!!!!!
Außerdem das noch:!!
StGB §§328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion auslöst.
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