Hallo,

ich habe gerade nochmal die Rechtsvorschriften durchgewälzt und festgestellt das ich mich oben doch vertan habe, die Regelung die ich im Kopf hatte war tatsächlich die für BW.

Die Regelung für BW findest du HIER:
http://www.lfs-bw.de/servlet/PB/show...2000-11-24.pdf

Der interessante Abschnitt ist auf Seite 5 oben.
Diese Regelung bezieht sich aber nicht (nur) auf GM950, sondern auf alle 4m Wenigkanalfug´s allgemein. Es dürfen aber nur bestimmte Kanäle programmiert sein!

Gruß
Carsten