Hallo,

Ohne das jetzt für BW im speziellen zu wissen:

Der VK schreibt, das dieses Gerät FÜR DIE LOKAL und LEITKANÄLE zugelassen ist, also nur für die wenigen Kanäle die den Feuerwehren für ihren 4m Quasi-Einsatzstellenfunk in WO zugeteilt sind. (meist 300´er Kanäle, taktische verwendung? viel. Kontakt zum Feuerwehrhaus? gibt es in vielen BL nicht!)

Er schreibt nicht, dass die Geräte GENERELL für 4m BOs zugelassen sind.

Wenn man sich die VV BOS für Bayern (oder war das doch sogar die von BW und ich errinere mich Falsch...)anschaut, wird man bei genauer Betrachtung fesstellen das auch hier FÜR DIESE 4m LOKALKANÄLE auch 4m Wenigkanal-FuG´s zugelassen sind. Hier steht sogar die Begründung dahinter:
Um die BEschaffung eines ZWEITEN FuG8b1 sparen zu können, (Da für die verwendung des "normalen" 4m Betriebskanals ja bereits ein -Diesmal vorgeschriebenes- FuG8b1 verwendet wird)
Auch können hier 4m Wenigkanal HFG´s die NUR auf diese Lokalkanäle bequarzt sind, von jeder FW angemeldet werden, 4m Vielkanal HFG´s aber nur für bestimmte Funktionsträger oder bei vorliegen einer Stichhaltigen Begründung!

Gruß
Carsten