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Thema: Delmenhorst: Scanner bei Verkehrskontrolle sichergestellt

  1. #1
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    Delmenhorst: Scanner bei Verkehrskontrolle sichergestellt

    Im Rahmen einer Verkehrskontrolle im August 2005 sichtete die örtliche Schutzpolizei in dem Fahrzeug eines Delmenhorster Funkamateurs einen Scanner. Der Scanner lag ausgeschaltet in der Mittelablage. Das Gerät wurde beschlagnahmt, weil – so der Polizeibeamte – es nach dem Einschalten und Anschließen an eine am Fahrzeug angebrachte Funkantenne zum Abhören des Polizeifunks geeignet sei. Später wurde festgestellt, dass in dem Gerät eine Frequenz des 4m-Bandes und eine Frequenz des 70cm-Amateurfunkbandes gespeichert war. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg stellte das Verfahren im Februar 2006 gemäß § 153 StPO ein.


    mitgeteilt von : Rechtsanwalt Michael Riedel, DG 2 KAR

    http://www.lawfactory-cologne.de

  2. #2
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    Moin moin,

    hoffentlich kommt jetzt nicht wieder jemand auf die Idee, aus der Einstellung des Verfahrens den Schluss zu ziehen, dass es LEGAL ist, einen Scanner zu betreiben.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    Hi,

    Solche schlauberger gibt es immer wieder.

    mfg

    L.H.

  4. #4
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    Ja Ja,Fuchs musste sei und net ner in lange Schwanz ham.... :)

  5. #5
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    Hallo Mr. Blaulicht,

    wieso sollte jemand auf die Idee kommen, der Betrieb eines Scanners wäre ILLEGAL?
    Daniel

  6. #6
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    Hi,

    Ja stimmt es ist ja auch nicht Illegal es sei den man hat verbotene Ferequenzen zb. BOS oder Betriebsfunk.

    mfg

    L.H.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Daniel Wladow
    Hallo Mr. Blaulicht,

    wieso sollte jemand auf die Idee kommen, der Betrieb eines Scanners wäre ILLEGAL?
    Daniel
    Du hast recht! ich vergass, die BOS-Frequenzen zu erwähnen...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  8. #8
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    Zitat Zitat von Holger2784
    Ja Ja,Fuchs musste sei und net ner in lange Schwanz ham.... :)
    Bitte wie?
    mfg lars

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