Als im Jahre 1993 in Niedersachsen eine neue Rufnamenregelung für RD und HiOrgs eingeführt wurde, wurde gleichzeitig im Erlass des Innenministeriums davon gesprochen, dass es zulässig sei, innerhalb des eigenen Funkverkehrskreises lediglich mit dem Ziffernblock statt des kompletten Rufnamens zu funken, also z.B. nur "20/31" statt "Rotkreuz Hannover 20/31".
Diese Möglichkeit der Abkürzung hat sich m. E. auch für den praktischen Funkbetrieb bewährt.

Ist zufällig jemandem bekannt, ob diese Möglichkeit der Abkürzung in Schleswig -Holstein auch besteht? Falls ja, wo ist dies genau beschrieben bzw. geregelt?