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Thema: RH als Krankenpfleger?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Ch.Koenig Gast
    Also, in der RettSanAPO steht was davon, dass im Prinzip alle Teile der Ausbildung auf Antrag ganz oder teilweise entfallen können. Der Antrag ist bei der für die Prüfung zuständigen Behörde zu stellen. Und genau da liegt das Problem. Die geben diesen Anträgen idR nicht statt. Meine Dauerpraktikantin - seit 7 Jahren examiniert, und seit einem Jahr intensiv dritte auf KTW und RTW - ärgert sich genau damit jetzt rum.
    Aber zumindest das Klinikpraktikum sollte für dich ja nicht das Problem bedeuten. Und wenn du schon länger auf deiner Wache ehrenamtlich mitkutscht wird sich da sicher auch was machen lassen. Alles andere wäre auch Bürokratenquatsch ;-)

    Greetz,

    Christian

  2. #2
    Registriert seit
    18.02.2004
    Beiträge
    268
    Mr. Blaulicht schreibt:
    >Und wie läuft das dann ab? Welche Behörde meinst Du?<

    Zumindest bei uns in Niedersachsen handelt es sich bei der RS-Prüfung um eine staatliche Prüfung !!!
    In Niedersachsen war früher für alle RS-Rüfungen an den versch. RD-Schulen die Bezirksregierung Braunschweig zuständig.
    Wer die Nachfolge-Institution ist, weiß ich gar nicht :(
    Nieders. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit (MS)?
    Regierungsvertretung in Braunschweig ?


    Die Begrüßung " Moin moin," läßt sich leider nicht mehr darauf schließen aus welcher Region in D du kommst !!!! Sie ist Deutschlandweit in gebrauch :)

    Wie das bei euch in Heldelberg geregelt ist : Keine Ahnung !
    Da müßtest du mal die zuständige Stelle bei der dir nächstgelegenen RD-Schule erfragen !

    Gruß
    Bastel

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