Tach !!!
Ja, ich kenne eine solche Regelung wie du sie beschreibst !
Die examinierten Krankenpflegekräfte bekommen aber nicht "die RH-Ausbildung" anerkannt, sondern sie können auf Antrag den Rettungssanitäter-Grundlehrgang bei der RS-Ausbildung erlassen bekommen !!!! (hängt also letztentlich von der Behörde ab ! Die Möglichkeit gibt es aber!)
Es bleiben dann nur noch RW- , Klinik-Praktikum, Abschlußwoche inkl. Prüfung !
Über Sinn und Unsinn läßt sich sicher streiten ...
Aber für erfahrene Mitglieder einer HiOrg, die z.B. mit'ner Schaufeltrage usw. umgehen können und die Ausbildung / Zeit selber finanzieren müssen sicherlich eine gute Alternative !!!
Gruß
Bastel