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Thema: Polizeifunk abgehört - Funkscanner sichergestellt

  1. #1
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    Polizeifunk abgehört - Funkscanner sichergestellt

    POL-HM: Polizeifunk abgehört - Funkscanner sichergestellt

    14.02.2006 - 10:40 Uhr, Polizei Hameln [Pressemappe]
    Hameln (ots) - (Hameln) Eine Streifenwagenbesatzung kontrollierte
    am Montagabend, 13.02.2006, gegen 22.45 Uhr, in der Marienthaler
    Straße einen 21-jährigen Mann, der sich zuvor beim Vorbeifahren der
    Streife im Fußraum eines am Fahrbahnrand geparkten Pkw weggeduckt
    hatte.

    Bei der Überprüfung ergaben sich keine Hinweise auf eine Straftat:
    Der 21-Jährige gab an, dass er in dem Pkw einer 28-jährigen Bekannten
    aus der Marienthaler Straße übernachten müsse, da er sich mit der
    28-Jährigen und deren Ehemann zuvor gestritten habe. Normalerweise
    wohne er mit in der Wohnung des Ehepaares, so der 21-Jährige.

    Die folgende Befragung der 28-Jährigen Pkw-Eigentümerin bestätigte
    die Angaben des jungen Mannes aus dem Pkw.

    Während ein Polizeibeamter in der Wohnung noch im Gespräch mit der
    28-Jährigen war, überprüfte sein Kollege draußen am Pkw noch eine
    Gerätenummer und nahm aus diesem Grunde Kontakt über Funk mit der
    Leitstelle der Inspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden auf.

    Doch obwohl der Beamte in der Wohnung sein Funkgerät ausgeschaltet
    hatte, konnte er seinen Kollegen bestens hören: Über einen auf einem
    Schrank in der Wohnung der 28-Jährigen stehenden und eingeschalteten
    Funkscanner konnte er dem Gespräch seiner Kollegen bestens folgen.

    Die 28-Jährige, die das Gerät in einem Hamelner Geschäft gekauft
    haben will, steht nun im Verdacht eines Verstoßes gegen das
    Telekommunikationsgesetz.

    Der Funkscanner wurde sichergestellt.


    ots Originaltext: Polizei Hameln
    Digitale Pressemappe:
    http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=57895

    Rückfragen bitte an:

    Polizei Hameln
    Sachbereich Presse- und Öffentlichkeitsa
    Jörn Schedlitzki
    Telefon: 05151/933-104
    Fax: 05151/933-450
    E-Mail: joern.schedlitzki@polizei.niedersachsen.de

  2. #2
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    Dumm gelaufen...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    Des macht man auch nicht...!!!

    Und wenns so wäre,würde ich den Scanner vorher ausschalten,bevor ich die Türe aufmache...

  4. #4
    ace2609 Gast

    Tja

    Nicht nur dumm , sondern uncool das hätte man Höhren müssen !!

  5. #5
    Doc Gast
    Wer den Schaden hat, der braucht für den Spott nicht zu sorgen!
    *grins*

  6. #6
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    Was ist am Polizeifunk uncool?

  7. #7
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    ...das erwischt werden ! :-)

  8. #8
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    Um hier jetzt noch einmal nachzuhaken, diese Urteile beziehen sich doch immer nur auf den Polizeifunk. Sind der Rettungsdienst und die Feuerwehr etc. davon nicht betroffen?

  9. #9
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    Zitat Zitat von Sandy
    Um hier jetzt noch einmal nachzuhaken, diese Urteile beziehen sich doch immer nur auf den Polizeifunk. Sind der Rettungsdienst und die Feuerwehr etc. davon nicht betroffen?
    @Sandy,
    es geht um den sogenannten nichtöffentlichen Funk. Davon sind betroffen:
    Der BOS-Funk (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste etc), Flugfunk, Betriebsfunk, Telefon usw.

    mfg
    Ebi
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  10. #10
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    Das Gericht kann doch nicht vorraussetzen, dass ich Polizei interessanter finde als die Leitstelle vom RD? Es geht mir nicht ums TKG sondern um diese anderen... Grundsätze oder "Regeln".... beziehen sich nur auf Polizeifunk!

  11. #11
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    Zitat Zitat von Sandy
    Das Gericht kann doch nicht vorraussetzen, dass ich Polizei interessanter finde als die Leitstelle vom RD? Es geht mir nicht ums TKG sondern um diese anderen... Grundsätze oder "Regeln".... beziehen sich nur auf Polizeifunk!
    Das Gericht entscheidet aber nach dem TKG. Wo sind denn Grundsätze und Regeln rechtsverbindlich ?
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  12. #12
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    Hi,

    Der Ausdruck "Polizeifunk" wird im allgemeinen Sprachgebrauch eigendlich immer für den BOS-Funk in seiner Gesamtheit gebraucht, auch wenn dieses so nicht ganz korrekt ist!

    Ich selbst mache es z.b. ja auch, wenn ich "Nichteingeweiten" etwas erklären will. Verwende ich da nur den Begriff BOS-Funk weiß do der Otto-Normalbürger nichts damit anzufangen...
    Sobald es dann aber etwas in die Tiefe geht, dann erkäre ich ich natürlich, das das was man allgemein unter P.F. kennt eigendlich BOS-Funk ist und wie das alles zusammenhängt.

    Gruß
    Carsten

    EDIT: Ausserdem geht es in diesem Threat ja um einen konkreten Fall (s.o.) und hier ist ja nur das abhöhren des P.F. eindeutig bewiesen.
    Davon abgesehen spiellt es vor Gericht eigendlich keine Sache, ob du nun Polizei, Feuerwehr oder den Taximenschen von nebenan abgehört hast.
    Einzig entscheiden ist DASS du etwas abgehört hast was du nicht durftest und vieleicht noch ob du daraus Vorteile ziehen Konntest/wolltest oder nicht!
    (Taximenschen oder Abschlepper Fahrten klauen oder was auch immer, oder ob es rein des Mithöhrens wegen war)

  13. #13
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    Ich frag mich sowieso immer wieder bei solchen Meldungen, woher die Leute die Frequenz des Polizeifunks herbekommen.....ich dachte die wird geheim gehalten und immer wieder gewechselt...?

  14. #14
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    Zitat Zitat von LF 16/12
    Ich frag mich sowieso immer wieder bei solchen Meldungen, woher die Leute die Frequenz des Polizeifunks herbekommen.....ich dachte die wird geheim gehalten und immer wieder gewechselt...?
    Is der Beitrag ironisch gemeint???

    Der Polizeikanal hier im Landkreis muss schon seit Ewigkeiten der gleiche sein, in einem unserer Fahrzeuge gibts eine antike Kanalliste mit dem aktuellen Kanal...
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  15. #15
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    Ich sag da besser nichts mehr zu.... sonst regen sich hier nur noch der ein oder andere unnütz drüber auf.

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