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Thema: FFW Gebührensatzung > Eure Erfahrung, Meinung

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  1. #10
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    Zitat Zitat von axeme
    denn die Feuerwehr ist kein Dienstleistungsbetrieb!
    Aha! Welche Produkte stellt denn die Feuerwehr her, wenn sie dafür Geld verlangt?

    Ich persönlich finde es auch richtig, Dienstleistungen in Rechnung zu stellen. Das machen die HiOrgs ja auch (Rettungsdienst, Sanitätswachen etc). Allerdings muss der Rahmen entsprechend sein. Einen kompletten Zug abzurechnen für eine Wohnungsöffnung, ist übertrieben. Man darf dann halt auch nur die Leistungen in Rechnung stellen, die erbracht wurden. Und für eine Wohnungsöffnung reicht zum Beispiel ein einzelner Mann. Dass die Feuerwehr prinzipiell mit vier Leuten ausrückt, dafür kann ja der Kostenerstatter nix für.
    Worauf ich hinaus will: Man muss sich als Feuerwehr standartisierte Abrechnungsformalitäten überlegen. Zum Beispiel VU mit einer eingeklemmten Person inkl. Löschbereitschaft: 250,00 €. Egal wieviele Fahrzeuge, egal wie viele Feuerwehrler etc.

    Gleichzeitig muss man bedenken, dass das Geld für die Feuerwehr bis jetzt von der Allgemeinheit kam. Also muss man die öffentlichen Mittel um genau diesen Betrag kürzen, der durch Rechnungen reinkommt. Dieses Geld muss der Allgemeinheit wieder zurückgegeben werden, da ansonsten der Bürger ja doppelt bezahlt (vgl. Auto-Maut und KFZ-Steuer).

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (14.02.2006 um 16:59 Uhr)

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