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Thema: Staffelführer als Truppführer?

  1. #1
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    Staffelführer als Truppführer?

    Hallo,
    in unserer Wehr verfügen wir über ein LF 8/6. Es ist oft so, dass wir bei Übungen oder sonstigen Fahrten keinen Gruppenführer mit haben. Somit sitze ich auf dem Platz.
    In Sachsen ist es so, dass ein Truppführer auch eine Staffel (also 1:5) führen darf.
    Meine Frage ist nun, ob ich das Löschgruppenfahrzeug (1:8 normalerweise) dann führen darf, wenn darauf nur eine Besatzung 1:5 sitzt? Natürlich bin ich Truppführer!
    Gibt es die Regelung des Staffelführers auch in anderen Bundesländern?

    Gruß, Steffen

  2. #2
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    Truppführe als Gruppenführer

    Hallo,

    also in BW ist es so geregelt. Wenn ein Gruppenführer da ist, ist er Gruppenführer, logisch. Er sollte auch erst losfahren wenn er bei einem LF die Besatzung 1/8 im Auto hat. Wenn natürlich zu bestimmten Uhrzeiten nicht mit so vielen Leuten gerechnet werden kann, dann fährt man auch mal mit 1/6 oder noch weniger raus. Sollte kein Gruppenführer da sein ist der Ranghöchste Truppführer automatisch Einsatzleiter bzw. Gruppenführer. Egal wieviele Leute er im Fahrzeug hat. Kommt jedoch ein Zugführer an die Einsatzstelle muss der TF oder der GF der bis da hin das Kommado oder die Einsatzleitung hatte, es an den Zugführer abgeben.

    GrFü. Daniel
    Andere rennen raus, Wie rennen rein!

  3. #3
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    Hallo
    Bei uns ist es so geregelt, as der jenige der den Einsatz als Einsatzleiter beginnt (wir haben immer mindestens 2 GF hier) ihn auch bis zum Schluss macht, ganzegal ob der OBM nachkommt oder nicht. Denn er weiß was sache ist und brauch nicht erst einen anderen Einweisen, selbst unser Kreisbrandmeister läßt ihn zu 90% freie Hand und bleibt im Hintergrund.

    MfG
    Dennis
    Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit

  4. #4
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    Re: Truppführe als Gruppenführer

    Original geschrieben von Hindin
    Kommt jedoch ein Zugführer an die Einsatzstelle muss der TF oder der GF der bis da hin das Kommado oder die Einsatzleitung hatte, es an den Zugführer abgeben.

    GrFü. Daniel
    Oder der Zugführer überlässt dem TF die Einsatzleitung und bleibt nur dabei! Machen wir beispielsweise so, damit man auch in dem Bereich (Einsatzletung) Erfahrungen machen kann!
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  5. #5
    TIM Gast

    TF als Gruppenführer

    Hallo Steffen,

    also egal wie viele auf dem LF16 sitzen, als Truppführer darfst Du das LF16 nicht führen. Du brauchst dafür den Abschluss an der LFS Sachsen als Gruppenführer. Desweiteren, reicht der Abschluss als Truppführer nicht aus, das LF8/6 zu führen. Aus welcher Ecke von Sachsen komst du denn?

    Viele Grüsse, Micha!

  6. #6
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    @Tim
    Ich komme aus dem Raum Zwickau.
    Ich möchte das ganze noch einmal etwas präzisieren.
    Da ich ein normales Staffelfahrzeug mit der maximalen Besatzung von 1:5 als Truppführer auch führen darf, wollte ich wissen, ob ich dann auch ein Löschgruppenfahrzeug mit einer Besatzung von lediglich 1:5 führen darf.
    Ich danke euch für die bisherigen Antworten.

    Gruß, Steffen

  7. #7
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    Hallo,

    ist das nicht ein relativ unwichtiges Problem? Bei Übungsdiensten ist es m.M. nach Egal ob jemand ist Gruppenführer oder nicht.Im Einsatz ist es m.M noch unwichtiger, wenn kein Gruppenführer anwesend ist,d ann führt halt derjenige mit der besten Qualifikation. (oder würdet ihr in solch einem Fall im Gerätehaus bleiben???? )

    Um auf deine Frage zurückzukommen: Es heist ja Truppführer. Staffelführer oder halt Gruppenführer. Es kommt nicht darauf an, mit welchem Fahrzeug ihr unterwegs seid, sondern welche Manschaft du befehligst.

    Gruss

    JS
    Feuerwehrleute sterben nie..... Sie gehen zur Hölle und fahren den nächsten Einsatz

  8. #8
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    Also ich komme aus NRW! Bei uns ist das so, wenn man den Truppführer-Lehrgang hat, wird man zum Unterbrandmeister befördert! Und als UBM kann man Einsatzleiter sein!
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  9. #9
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    Hallo!

    Nun, wieder so ein Länderproblem!

    Bei uns kann/wird auch ein LF mit mind. 1+5 ausrücken! Darunter würde ich es euch nicht raten! Lieber noch ne Minute warten und wenigstens 1+5 sein!!

    D.h., wenn Ihr in Sachsen mit Truppführer auch eine Staffel führen könnt/dürft, sollte es dem LF egal sein, wieviel jetzt mitfahren , oder nicht!?

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  10. #10
    TIM Gast
    So, nochmal genau jetzt:
    @Steffen: Egal ob Staffel oder Gruppe, zum Ausrücken wird IMMER ein Gruppenführer benötigt. Es gibt ja schliesslich keine gesonderte Ausbildung zum Staffelführer oder??? Die ist nämlich im Gruppenführerlehrgang enthalten. Also, als Truppführer darfst Du auch Staffel führen. Du bist TRUPPFÜHRER und ein Trupp sind 2 Mann.
    @JoergS: Genau.Wenn kein Gruppenführer da ist, dann kann man eben nicht ausrücken, denn es ist es nicht statthaft, das ein Staffel-oder Gruppenfahrzeug OHNE eine Qualifizierte Führungskraft (also Gruppenführer mit Abschluss) ausrückt. Wenn irgendwas passiert dann gibts nämlich riesen Knatsch und die Ausbildung zum Gruppenführer ist nicht umsonst 2 Wochen lang, da man auf viele tausend DInge achten muss, an die ein ganz normaler Truppführer gar nicht denkt.....
    Die Mindeststärke auf einem LF 16 ist 1:5, wie Andreas 53/1 schon richtig bemerkt hat.
    Bei weiteren fragen, mailt einfach. VIele Grüsse.........

  11. #11
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    Hallo,

    das was du da gepostet hast, meinst du nicht ernst, oder? Ihr habt einen Alarm und rückt nicht aus, weil vieleicht durch Urlaubszeit kein Gruppenführer anwesend ist?
    Gibt auf alle Fälle eine interressante Gerichtsverhandlung (Unterlassene Hilfeleistung und so). Sicherlich hat der Gruppenfüherlehrgang seinen Sinn und Zweck aber im Zweifelsfall lieber ohne GF ausrücken und Kräfte nachalarmieren lassen. Ich denke mal Stadtbrandmeister und ähnliche höhere Dienststellungen werden sowieso mitalarmiert die dann ggfls die Einsatzstelle übernehmen können.

    >>Wenn irgendwas passiert dann gibts nämlich riesen Knatsch << und wenn keiner Ausrückt noch viel mehr.


    Gruss

    JS

    PS: wenn man streng nach Vorschrift geht, darf man natürlich nicht ohne GF ausrücken. Ganz klar. Aber die Feuerwehr wird ja nicht alarmiert, weil jemand ein Taschentuch verloren hat, sondern normalerweise liegt eine Hilfeleistung vor (welcher Art auch immer) und da muss halt die DV zurückstehen. Und wenn die Ausbildung in der Ortswehr gut ist, dann kann ein "normaler" FA (SB) genausogut eine Gruppe führen wie jemand mit Lehrgang (es soll Leute geben die es sogar besser können.)
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  12. #12
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    Ach was ich vergessen hatte: wenn etwas passiert, gibt es so oder so einen riesen Knatsch. Egal wer geführt hat.


    Und wo steht eigentlich, das die Mindesstärke eines LF16 bei 1:5 liegt? Kommt ja wohl auf die Situation an. Bei einer Ölspur kann ich auch mit 1:3 oder 1:1 ausrücken . Bei einem Vollbrand wurde ich hingegen auf eine Gruppe hoffen/warten

    Gruss

    JS
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  13. #13
    TIM Gast
    Interessant wie das bei euch so gehandhabt wird.....ich muss allerdings hinzufügen, das wir bei iuns noch eine grosse BF haben, die ja sowieso immer mitalarmiert. UNd es kann eben auch mal passieren, das wir keinen Kutscher oder Gruppenführer haben weil alle arbeiten oder verhindert sind. Und ich ich kenne keinen bei uns, der sich trotzdem die Veranwortung aufbindet, mit ner Gruppe auszurücken, ohne die fertige Ausbildung zu haben. Und mit unterlassener HIlfeleistung hagt das überhaupt nix zu tun, denn Hilfe kommt ja IMMER. Ob nun FF oder BF is doch scheiss egal. Der Bürger sieht ne Feuerwehr und da is es ihm egal, woher die kommt. Im übrigen hatte ich vorhin schonmal erwähnt, das ich nur für Sachsen sprechen kann! Und hier ist es so, das die Mindeststärke aufm LF16 1:5 is. Denn was is z.B., wenn Du auf der Rückfahrt von ner Ölspur zu nem Wohnungsbrand kommst?? Und dort keinen Atemschutztrupp oder keinen Reservetrupp hast und ganz allein bist. Ich weiss nicht aus welchem Kreis Du kommst oder was Du für ne Qualifikation hast, aber ich glaube, Du siehst das alles bisl zu einfach.--->nicht falsch verstehen und als pers. Angriff sehen!!!!!!!!!!

    Viele Grüsse.........

  14. #14
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    Hallo,

    ich sehe das nicht persönlich.

    Aber mal weiter.
    Bei uns sind WIR für den Brandschutz und ähnliches Zuständig. Wir haben keine BF die mitalarmiert wird.Das heisst wenn wir nicht ausrücken, kommt erstmal keiner. Wenn ich weiss , das die BF schon unterwegs ist , kann ich mir natürlich Zeit lassen. Aber wie gesagt: Haben wir nicht.
    Zum Thema Verantwortung übernehmen: Ich habe zwar den GF Lehrgang aber ich hätte auch ohn Lehrgang keine Probleme damit gehabt, notfalls eine Gruppe zu führen und hätte auch die Verantwortung für mein Handeln übernommen. Wie ich auch schon gepostet habe: Wenn die Ausbildung in der Ortswehr gut ist, hat man die fachliche Qualifikation (sicherlich nicht die Rechtliche).
    Thema Mindeststärke: Wo steht denn , dass ich mit 1:5 Ausrücken muss?
    >>wenn Du auf der Rückfahrt von ner Ölspur zu nem Wohnungsbrand kommst<< Dann gehts halt erst zum Gerätehaus und dann zum Brand. Ansonsten müsste das Fahrzeug ja auch zum tanken mit 1:5 ausrücken. (verstehst was ich meine, oder?) Bis ich am Gerätehaus bin, ist auch die Manschaft anwesend, die wird aufgenommen, eventuell ausgetauscht wenn ich nicht genug AGT dabei habe und dann geht es weiter.
    Ich denke ich sehe das nicht zu einfach sondern nur praktisch/realistisch

    Gruss

    JS
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  15. #15
    TIM Gast
    Ich denke, wir können die Disskussion beenden, da wir in zwei total verschiedenen Welten leben. Zumindest feuerwehrtechnisch ;o) Wir sind fast nie auf uns allein gestellt, weil wir immer die BF und andere Stadtteilfeuerwehren im Rücken haben. Bei uns wurden eben solche Vorschriften erstellt, auch wenn Du oder ich über diesen Schwachsinn anderer Meinung sind, muss ich bzw. wir sie einhalten. Im Gegensatz zu uns seid ihr die einzigste Feuerwehr und da ist sowieso alles anders, allein schon von der Abrechnung her gesehen....damit brauchen wir uns gar net rumschlagen.
    Und wenn wir z.B. zum tanken fahren gehen wir eben in Status 6 (nicht einsatzbereit) und damit is alles klar. Da brauchste keine Mannschaft. Aber wenn wir z.B. mit nem LF nur 1:1 ausrücken würden....darf gar nicht dran denken.
    Also, nichts für ungut aber ich glaube wir könnten sonst ewig weiter diskutieren. Sei lieb gegrüsst........

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