Hallo Freunde,

also ich verstehe den Hintergrund dieser Analysen nicht ganz *wunder*. Kann man bei einem SWISSPHONE Quattro M denn nicht direkt über die Programmiersoftware die Mithörfunktion freischalten? Oder liegt das an dem bekannten BOS-Seriennummer Problem der Programmiersoftware? Unter Verwendung einer Betriebsfunk-Lizenz müsste doch der Mithörbetrieb einfach schaltbar sein oder etwa nicht?
Wenn dem so sein sollte ist es doch auch klar, das "importierte" Programmierdaten bei denen die Mithörfunktion geschaltet war, auch so übernommen werden, dass wieder mithören möglich ist (unabhängich von der Lizenz, BOS oder Betriebsfunk).
Viele Grüße,
Daniel