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Thema: Blaulicht an Privatfahrzeug

  1. #61
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    Ja sorry, mein Fehler, hab mich in der Eile vertan! ;-) Ihr wisst ja was gemeint war...

  2. #62
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    es sei dir verziehen :-)
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #63
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    Och des is aber nett, alle versöhnen sich wieder :-)
    MfG Basti

    Ich wünschte, du könntest dir die physischen, emotionale und mentale Belastung von stehengelassenem Essen, verlorenem Schlaf und verpasster Freizeit vorstellen, zusammen mit all den Tragödien, die meine Augen gesehen haben.

  4. #64
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    Ich kann dieses GEschmuse nicht ertragen... Deshalb neues Öl fürs Feuer :-)

    Also alex 22 ich habe niemanden und erst recht nicht dies angegriffen

    Ich habe das DU nur benutzt das sich jeder der das liest darüber Gedanken macht u nicht sagt: "das geht mich nichts an, ist nur für die anderen" war also nur ein bisschen Drama, denkt trotzdem nach

    Ich will keinem seine Sonderrechte absprechen ich will nur klarstellen das man in seinem PrivatPKW zwar Sonderrechte mehr oder weniger hat (nicht in der Luft zerreissen - Danke) aber sie nicht nach aussen nicht sichtbar machen kann und sie somit nicht durchsetzen kann
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  5. #65
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    ich sehe das auch so wie mein vorredner, der Schlüsseldienst :-)
    Geändert von testman (27.11.2005 um 17:08 Uhr)
    Wer Engel aus der Hölle holt, braucht Teuflisch gute Schuhe

    HAIX FireFlash -PRO- mit dem neuen patentiertem Schnürsystem

  6. #66
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    Hallo Alex22,

    Original geschrieben von Alex22
    Man man man ...
    Das ist keine rechtliche Grauzone ...selbst das Bundesverkehrsministerium hat den Feuerwehrmännern im Privat PKW die Sonderrecht zugesprochen.
    wo steht diese Verlautbarung des BMVBS niedergeschrieben?


    Gruß
    Sebastian

  7. #67
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    Original geschrieben von hannibal

    Ich will keinem seine Sonderrechte absprechen ich will nur klarstellen das man in seinem PrivatPKW zwar Sonderrechte mehr oder weniger hat (nicht in der Luft zerreissen - Danke) aber sie nicht nach aussen nicht sichtbar machen kann und sie somit nicht durchsetzen kann
    Siehst ...
    machst schon wieder 2 kleine Gedankenfehler ...
    1. Braucht man Sonderrechte nicht kenntlich machen
    2. Sobald man die Sonderrechte irgendwie durchsetzt oder andere VT damit beeinflußt hat man die Sonderrechte schon überschritten was wiederrum nicht zulässig ist.

    @DaRake ..
    Leider ist die Quelle vom lfv-bayern die Seite ausm Netz genommen bzw anders verlinkt.
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  8. #68
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    Ein teufelskreis, wie soll mir jemand die selben SonderRechte einräumen wie einem RTW (welche mir ja angeblich zustehen) wenn er es nicht sieht

    Über irgendwelche blinkenden Dachaufsetzer brauch mir keiner was zu erzählen die helfen m.E. keinen Deut weiter, höchstens auf dem Radarbild (da gibt es dann einen Anschiss weil beleuchtet :-)

    Über Blau oder Gelblicht ist Gott sei dank auch schon alles gesagt,

    dann gibt es hin u wieder den glorreichen Vorschlag ein neues Signal für alarmierte Hilfskräfte einzuführen (z.B. rotes Blinklicht)

    halte ich auch für käse da es keiner kennt, die Konfusion zu groß wäre und Blaulichtfetischisten (nicht alex22) wahrscheinlich endgültig die letzten vernunftkontrollierten Gehirnareale abschalten

    Fazit: erst denken dann lenken
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    Scharnhorst

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  9. #69
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    @alex22

    sonderrechte will ich dir ja nicht aberkennen aber die gerichte legen sie unterschiedlich aus.
    dh manchmal ist die sorgfaltspflicht gegenüber den anderen verkehrsteilnehmer wichtigeres rechtsgut wie sonderrechte, dass du die hast ist mir klar,dazu braucht man ja nur in die STVO schauen. nur vorsicht immer daruf berufen kann man sich auch nicht.

  10. #70
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    Original geschrieben von hannibal
    Ein teufelskreis, wie soll mir jemand die selben SonderRechte einräumen wie einem RTW (welche mir ja angeblich zustehen) wenn er es nicht sieht
    hannibal
    lese doch mal bitte was ich geschrieben habe ...
    Sonderrechte brauchen nicht kenntlich gemacht werden, viel mehr sie KÖNNEN gar nicht kenntlich gemacht werden.
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  11. #71
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    Hallo !

    Eine Kehrmaschine hat auch " Sonderrechte " im Straßenverkehr, sie darf nämlich auf allen Straßen und Straßenteilen in alle Richtungen zu jeder Zeit halten oder fahren, sofern ihr Einsatz dies erfordert. Dazu muss sie lediglich mit weiß-rot-weißer Warnmarkierung ( DIN 30710 ) versehen sein, und brauch noch nicht einmal gelbe Rundumleuchten oder Warnblinker einsetzen bzw. überhaupt welche haben !

    Die Inanspruchnahme von Sonderrechten, also das Abweichen von bestehenden Rechtsvorschriften der StVO, ist nicht mit einer Kennzeichnung besonderer Art verknüpft.

    Dennoch muss sich der Fahrer ( Privat-PKW ), der Sonderrechte in Anspruch nimmt immer bewußt sein, das andere Verkehrsteilnehmer seine Sonderrechte nicht erkennen können und dem entsprechend erhöhte Aufmerksamkeit und Rücksicht zukommen lassen !

    MfG

  12. #72
    Atomic1977 Gast
    Vielleicht sollte man sich ersteinmal klar machen, was alles "Sonderrechte" sind. Dazu gehören nicht nur Geschwindigkeitsüberschreitungen und Überfahren von Rotlicht.
    Sonderrechte ermöglichen einem z.B. das Parken, wo immer niemand ernstlich gefährdet oder behindert wird. Egal ob Parkverbot, Fußweg oder Straße. Dieses Sonderrecht wird einem so schnell niemand streitig machen wollen.
    Und zum Thema Richter:
    Da können Verkehrsbehörden oder Polizeiverbände sagen, was sie wollen. Wennn ein Richter der Meinung ist, man hat seine Kompetenzen in Sachen Sonderrechte und Privat-KFZ überzogen, gibt´s Ärger.
    Ausserdem ist es schon ganz gut so, dass die Verkehrsbehörden Genehmigungen für SoSi-Anlagen nur an Personen herausgeben, die es wirklich benötigen, i.d.R. ab Stadtbrandmeister aufwärts.
    Wobei selbst diese Regelung mittlerweile aufgeweicht wurde und manche Personen (z.B. hauptamtliche Gerätewarte) auf Antrag der zuständigen Behörde (i.d.R. Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung) auch mit SoSi-Anlagen ausgestattet werden können.

  13. #73
    Registriert seit
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    Hallo !

    Da stellt sich die Frage warum die Genehmigung nach obenhin gewährt wird und nach unten nicht.

    Den ich brauche zunächst Mannschaften und Gerät und keine Streifenhörnchen die alleine ohnehin nix ausrichten können.

    MfG

  14. #74
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    14.12.2004
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    930
    Hallo,

    Original geschrieben von Andreas 53/01
    Hallo !

    Da stellt sich die Frage warum die Genehmigung nach obenhin gewährt wird und nach unten nicht.

    Den ich brauche zunächst Mannschaften und Gerät und keine Streifenhörnchen die alleine ohnehin nix ausrichten können.

    MfG
    weil es in Deutschland leider grundsätzlich auf die "Wichtigen" ankommt und nicht auf die, die arbeiten....


    Gruß
    Sebastian

  15. #75
    Registriert seit
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    Original geschrieben von DaRake
    Hallo,



    weil es in Deutschland leider grundsätzlich auf die "Wichtigen" ankommt und nicht auf die, die arbeiten....


    Gruß
    Sebastian
    Welch wahre Worte.
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