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Thema: Info

  1. #1
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    Info

    In der März ( 1998 ) Ausgabe der Fachzeitschrift " Radio hören und Scannen" aus dem VTH-Verlag wird folgendes berichtet:

    Der verantwortliche Redakteur der Zeitschrift hat ende 1997 vor dem Amtsgericht Burgdorf / Hannover ein erstes Urteil gewonnen.
    In der aufsehenerregenden Begründung wurde zum ersten Mal klar definiert, was man mit einem Radio-Scanner hören darf!
    Nämlich ALLES, was NICHT verschlüsselt ist! Also auch: Polizeifunk, Flugfunk, Mobiltelefone, etc. (Aktenzeichen Az 4DS / 16JS 7932/97)

    In der Urteilsbegründung heisst es:
    Nach der derzeitigen Rechtslage ist es die Aufgabe des Herstellers einer Funkanlage, dafür zu sorgen, daß Nachrichten, die für die Funklage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden, indem das Gerät so hergestellt wird, daß der Empfang dieser Nachrichten technisch nicht möglich ist.

    Damit ist im Sinne des Abhörverbotes des Telekommunikationsgesetzes ALLES ÖFFENTLICH UND FREI HÖRBAR, was mit einem ganz normalen Radio-Scanner empfangen werden kann.

    Wer NICHT ABGEHÖRT WERDEN WILL MUß HINGEGEN SELBST FÜR SCHUTZ SORGEN. Beispielsweise durch eine Verschlüsselung. Und die muß sogar laufend dem Stand der Abhörtechnik angepasst werden!

  2. #2
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    dieses urteil ist aber leider nicht bindend in deutschland ;) jeder richter kann anders entscheiden...

  3. #3
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    Hallo,

    Dieses Urteil wird hier jetzt zum X-Tausensten mal zitiert...

    Nicht nur das dieses Urteil mittlerweile fast "Historisch" ist es ist ja auch nur ein Urteil eines "einfachen" Amtsgerichtes!
    Hier kann im Gegensatz zu einem Urteil eines OLG´s oder des BGH´s wirklich jeder Amtsrichter die Sache anders sehen!!!

    Ausserdem hat es seit diesem Urteil einige Änderungen des TKG´s gegeben, so dass selbst wenn es sich um ein HÖchstrichterliches Urteil handeln würde, es für die aktuelle Rechtssituation ebendfalls keine Relevanz mehr hätte, schließlich bezieht es sich ja auf Rechtsvorschriften die so nicht mehr exestieren!

    Gruß
    Carsten

  4. #4
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    @Dirkboy
    Warum denn immer diese Doppelpostings ??
    Einmal hätte doch auch gereicht.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  5. #5
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    386
    @Dirkboy:

    Bitte vermeide in Zukunft solche Doppelpostings. Da dies auch kein komplett neues Thema/Ansatz darstellt kann man gut im anderen Thread weiterdiskutieren.

    -geschlossen-
    Gruß Kai Stollberg

    www.thw-oldenburg.de

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