Umfrageergebnis anzeigen: Soll die Codedateien-Datenbank am 01.01.07 offline gehen?

Teilnehmer
234. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, denn Funkmeldesystem.de bleibt auch so beliebt...

    95 40,60%
  • Nein, denn Funkmeldesystem.de würde darunter leiden...

    139 59,40%
Ergebnis 1 bis 15 von 284

Thema: Mutwillige Fehlalarmierung -> Codedateien offline nehmen?

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  1. #11
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    Hallo,
    Mal so gefragt, was ist denn nfd, das haben sie bei uns neulich auch gesagt, als es drum ging dass die nachbarwehr vier oder fünf mal hintereinander über Pieper alarmiert worden war und die Leitstelle nix gwusst hatte.
    VS-NfD heisst:
    Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch!

    Die bezeichnung Verschlusssache bedeutet das dieses Material Informationen enthält deren Veröfentlichung den Interessen der Bunderepublik Deutschland oder den einzelnen Bundesländern schaden könnte.

    Es gibt verschiedene Stufen der Verschlusssachen. Die höchste Sicherheitssstufe ist "STRENG GEHEIM", die Kleinste ist ebend die NfD.

    Bei der Einstufung VS-NfD ist es so, dass noch kein besonderer Aufwand getrieben werden muss um die Information zu schützen. Allerdings darf diese nicht veröffentlicht werden und es soll auch nur derjenige davon Kentniss erhalten der die Information braucht. Es gibt auch noch ein paar weitere Auflagen (Unter Verschluss halten bei Abwesenheit usw.) aber alles nichts gravierendes... Auch braucht man für den Umgang mit VS- NfD dokumenten keine Sicherheitsüberprüfung.

    Leider ist immer mehr zu Beobachten, dass die Kennzeichnung von Dokumenten mit VS-NfD die nun wirklich nicht darunter fallen in einigen Bereichen immer mehr zunimmt. Ich habe schon Speisepläne gesehen die so klassifiziert waren !!! :-(
    Was dieses dann soll, entzieht sich meiner Kenntniss, vieleicht geilt sich so mancher daran auf. Als Folge davon geht dann der Respekt vor echten VS leider verloren...

    Auch wenn es nicht überall draufsteht, Dokumente über den BOS Funk sind solange nichts anderes angegeben ist IMMER VS-NfD. Das ist schon durch die entsprechenden Dienstanweisungen so vorgegeben.
    Wenn der IM als oberste Aufsichtsbehörde entscheidet -JA, das veröffentliche ich aber trotzdem-, dann ist das sein Recht und er kann das tun.
    ABER: das bedeutet nicht das jetzt JEDER dieses machen darf!

    Ist wie bei der Bank: Ich darf doch jedem meinen Kontostand sagen. Wenn nun aber der Angestellte der Bank zu jemanden hingeht und Sagt: Du der X hat aber sooooviiiieeeeel Miese auf seinem Konto, dann ist der seinen Job los!

    Allerdings hat Alex22 zumindest in soweit recht, das VS sachen eigendlich immer als VS gekennzeichnet sein sollten.

    Als Beispiel habe ich mal zwei Beispiele eines VS-NfD Dokumentes angehangen welches ich dienstlich vorliegen habe. (natürlich STARK Zensiert, also ohne Inhalt).

    Auch wenn der Inhalt dieses Dokumentes FAST gleich in einschlägigen Büchern zu finden ist, so würde ich bei unzensierten Veröffentlichung bestimmt noch dieses Jahr besuch bekommen wenn es nicht Zensiert währe...

    Gruß
    Carsten
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