Umfrageergebnis anzeigen: Soll die Codedateien-Datenbank am 01.01.07 offline gehen?

Teilnehmer
234. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, denn Funkmeldesystem.de bleibt auch so beliebt...

    95 40,60%
  • Nein, denn Funkmeldesystem.de würde darunter leiden...

    139 59,40%
Ergebnis 1 bis 15 von 284

Thema: Mutwillige Fehlalarmierung -> Codedateien offline nehmen?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    5.255
    Zitat Zitat von DG3YCS
    Wenn der IM als oberste Aufsichtsbehörde entscheidet -JA, das veröffentliche ich aber trotzdem-, dann ist das sein Recht und er kann das tun.
    ABER: das bedeutet nicht das jetzt JEDER dieses machen darf!


    Auch wenn der Inhalt dieses Dokumentes FAST gleich in einschlägigen Büchern zu finden ist, so würde ich bei unzensierten Veröffentlichung bestimmt noch dieses Jahr besuch bekommen wenn es nicht Zensiert währe...

    Gruß
    Carsten
    Hier wurde uns was anderes gelehrt.
    Angaben die von offizieller Seite gemacht werden, darf man sehr wohl widerholen oder weitergeben.
    Anders sieht es wie du gesagt hast mit dem Buch aus.
    Diese Informationen sind nicht von offzieller Seite und dürfen somit auch nicht bestätigt werden, auch wenns eh jeder weiß.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
    Registriert seit
    18.11.2003
    Beiträge
    2.186
    @Alex22
    Jetzt hast du zwei Zitate von mir zusammengezogen welche Inhaltlich NICHT zusammengehören!

    1. Natürlich: Die Angaben die auf der Seite des Innenministeriums stehen gelten als offiziell veröffentlicht und du darfst GENAU DIESE Angaben weitergeben. Aber keinen Mucks mehr!

    2. Das ..."Auch wenn der Inhalt dieses Dokumentes FAST gleich in einschlägigen Büchern zu finden ist, so würde ich bei unzensierten Veröffentlichung bestimmt noch dieses Jahr besuch bekommen wenn es nicht Zensiert währe... "... bezieht sich auf das von mir als Beispiel angehängte zensierte Dokument. Bei diesem handelt es sich ohne Zweifel um VS-NfD!

    Und wenn ich das nicht zensiert hätte, dann hätte ich jetzt wohl eine Menge Ärger ;-)
    Hier zieht das Argument: Der Beckstein hat aber auch... ebend nicht!
    Du darfst nur das wiedergeben was das IM veröffentlicht hat.

    Wenn also das IM die Regeln für die FMS und 5Ton Zugabe veröffentlicht, darfst du diese auch problemlos weitergeben.
    Gibst du aber eine Tatsächliche Liste aller FMS und 5Ton Kennungen herraus hast du ein Problem. Besonders wenn auf der Leiste auch Kennungen auftauchen die nicht ins Schema passen, denn dann hast du vertrauliches Material erwiesenermaßen veröffentlicht! (Fals alles ins Schema passt kannst du ja immer noch sagen -Selbsterstellt- was wiederum legal währe)

    Gruß
    Carsten

    P.S: Man glaubt es kaum, aber ich habe bereits erste Anfragen erhalten ob ich nicht mal ebend in meinen Unterlagen nachschauen könnte welcher Kanal wo vergeben ist, da MM´s Buch da wohl nicht stimmt...
    NEIN!!! ICH KÖNNTE NICHT UND ICH WERDE NICHT!

  3. #3
    Registriert seit
    27.02.2002
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    5.255
    Zitat Zitat von DG3YCS
    P.S: Man glaubt es kaum, aber ich habe bereits erste Anfragen erhalten ob ich nicht mal ebend in meinen Unterlagen nachschauen könnte welcher Kanal wo vergeben ist, da MM´s Buch da wohl nicht stimmt...
    NEIN!!! ICH KÖNNTE NICHT UND ICH WERDE NICHT!

    lol
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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