@Alex22
Jetzt hast du zwei Zitate von mir zusammengezogen welche Inhaltlich NICHT zusammengehören!

1. Natürlich: Die Angaben die auf der Seite des Innenministeriums stehen gelten als offiziell veröffentlicht und du darfst GENAU DIESE Angaben weitergeben. Aber keinen Mucks mehr!

2. Das ..."Auch wenn der Inhalt dieses Dokumentes FAST gleich in einschlägigen Büchern zu finden ist, so würde ich bei unzensierten Veröffentlichung bestimmt noch dieses Jahr besuch bekommen wenn es nicht Zensiert währe... "... bezieht sich auf das von mir als Beispiel angehängte zensierte Dokument. Bei diesem handelt es sich ohne Zweifel um VS-NfD!

Und wenn ich das nicht zensiert hätte, dann hätte ich jetzt wohl eine Menge Ärger ;-)
Hier zieht das Argument: Der Beckstein hat aber auch... ebend nicht!
Du darfst nur das wiedergeben was das IM veröffentlicht hat.

Wenn also das IM die Regeln für die FMS und 5Ton Zugabe veröffentlicht, darfst du diese auch problemlos weitergeben.
Gibst du aber eine Tatsächliche Liste aller FMS und 5Ton Kennungen herraus hast du ein Problem. Besonders wenn auf der Leiste auch Kennungen auftauchen die nicht ins Schema passen, denn dann hast du vertrauliches Material erwiesenermaßen veröffentlicht! (Fals alles ins Schema passt kannst du ja immer noch sagen -Selbsterstellt- was wiederum legal währe)

Gruß
Carsten

P.S: Man glaubt es kaum, aber ich habe bereits erste Anfragen erhalten ob ich nicht mal ebend in meinen Unterlagen nachschauen könnte welcher Kanal wo vergeben ist, da MM´s Buch da wohl nicht stimmt...
NEIN!!! ICH KÖNNTE NICHT UND ICH WERDE NICHT!