Umfrageergebnis anzeigen: Soll die Codedateien-Datenbank am 01.01.07 offline gehen?

Teilnehmer
234. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, denn Funkmeldesystem.de bleibt auch so beliebt...

    95 40,60%
  • Nein, denn Funkmeldesystem.de würde darunter leiden...

    139 59,40%
Ergebnis 1 bis 15 von 284

Thema: Mutwillige Fehlalarmierung -> Codedateien offline nehmen?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Alex22
    Ihr tut grad so als ob die 5 Ton Folgen ein Staatsgeheimniss sind.
    Du tust gerade so, als ob es für jedermann frei verfügbare Informationen seien.

    Und ja, im Prinzip sind es Staatsgeheiminisse. Siehe DV810.


    MfG

    Frank

  2. #2
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    Zitat Zitat von F64098
    Und ja, im Prinzip sind es Staatsgeheiminisse. Siehe DV810.
    Dann schau doch bitte erstmal was unter Staatsgeheimniss fällt.
    VS NfD ist sowas .. naja es soll keiner Wissen, aber wenns rauskommt, is es auch nicht schlimm.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    265
    @Alex22:

    Ich will Dir ja den Witz nicht versauen aber:

    Den, der erwischt wird, wird das noch mit in Rechnung gestellt, da die oberen Stellen ruhigen Gewissens behaupten können, dass er von öffentlicher Seite diese Informationen nicht gehabt haben konnte. Also: Beschaffung von Codedateien kann in den meisten Fällen nur illegal passiert sein.
    Best 73 de DH6OAI Christian aus Sachsen-Anhalt.

  4. #4
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    Zitat Zitat von DH6OAI
    @Alex22:

    Ich will Dir ja den Witz nicht versauen aber:

    Den, der erwischt wird, wird das noch mit in Rechnung gestellt, da die oberen Stellen ruhigen Gewissens behaupten können, dass er von öffentlicher Seite diese Informationen nicht gehabt haben konnte. Also: Beschaffung von Codedateien kann in den meisten Fällen nur illegal passiert sein.
    Dazu müßte man ihn erstmal nachweisen, das er das durch abhören herausbekommen hat und ihm keiner erzählt hat oder er es irgendwo im Netz oder sonst wo nachgelesen hat, vielleicht hat er ja auch mal ein Piepser ausgelesen.
    Also für die Strafbemessung zu 99% nicht nachweisbar.
    Und im Zweifel für den ANgeklagten.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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