Zitat Zitat von DH6OAI
@Alex22:

Ich will Dir ja den Witz nicht versauen aber:

Den, der erwischt wird, wird das noch mit in Rechnung gestellt, da die oberen Stellen ruhigen Gewissens behaupten können, dass er von öffentlicher Seite diese Informationen nicht gehabt haben konnte. Also: Beschaffung von Codedateien kann in den meisten Fällen nur illegal passiert sein.
Dazu müßte man ihn erstmal nachweisen, das er das durch abhören herausbekommen hat und ihm keiner erzählt hat oder er es irgendwo im Netz oder sonst wo nachgelesen hat, vielleicht hat er ja auch mal ein Piepser ausgelesen.
Also für die Strafbemessung zu 99% nicht nachweisbar.
Und im Zweifel für den ANgeklagten.