Umfrageergebnis anzeigen: Soll die Codedateien-Datenbank am 01.01.07 offline gehen?

Teilnehmer
234. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, denn Funkmeldesystem.de bleibt auch so beliebt...

    95 40,60%
  • Nein, denn Funkmeldesystem.de würde darunter leiden...

    139 59,40%
Ergebnis 1 bis 15 von 284

Thema: Mutwillige Fehlalarmierung -> Codedateien offline nehmen?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    18.11.2003
    Beiträge
    2.186
    Hallo,
    Mal so gefragt, was ist denn nfd, das haben sie bei uns neulich auch gesagt, als es drum ging dass die nachbarwehr vier oder fünf mal hintereinander über Pieper alarmiert worden war und die Leitstelle nix gwusst hatte.
    VS-NfD heisst:
    Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch!

    Die bezeichnung Verschlusssache bedeutet das dieses Material Informationen enthält deren Veröfentlichung den Interessen der Bunderepublik Deutschland oder den einzelnen Bundesländern schaden könnte.

    Es gibt verschiedene Stufen der Verschlusssachen. Die höchste Sicherheitssstufe ist "STRENG GEHEIM", die Kleinste ist ebend die NfD.

    Bei der Einstufung VS-NfD ist es so, dass noch kein besonderer Aufwand getrieben werden muss um die Information zu schützen. Allerdings darf diese nicht veröffentlicht werden und es soll auch nur derjenige davon Kentniss erhalten der die Information braucht. Es gibt auch noch ein paar weitere Auflagen (Unter Verschluss halten bei Abwesenheit usw.) aber alles nichts gravierendes... Auch braucht man für den Umgang mit VS- NfD dokumenten keine Sicherheitsüberprüfung.

    Leider ist immer mehr zu Beobachten, dass die Kennzeichnung von Dokumenten mit VS-NfD die nun wirklich nicht darunter fallen in einigen Bereichen immer mehr zunimmt. Ich habe schon Speisepläne gesehen die so klassifiziert waren !!! :-(
    Was dieses dann soll, entzieht sich meiner Kenntniss, vieleicht geilt sich so mancher daran auf. Als Folge davon geht dann der Respekt vor echten VS leider verloren...

    Auch wenn es nicht überall draufsteht, Dokumente über den BOS Funk sind solange nichts anderes angegeben ist IMMER VS-NfD. Das ist schon durch die entsprechenden Dienstanweisungen so vorgegeben.
    Wenn der IM als oberste Aufsichtsbehörde entscheidet -JA, das veröffentliche ich aber trotzdem-, dann ist das sein Recht und er kann das tun.
    ABER: das bedeutet nicht das jetzt JEDER dieses machen darf!

    Ist wie bei der Bank: Ich darf doch jedem meinen Kontostand sagen. Wenn nun aber der Angestellte der Bank zu jemanden hingeht und Sagt: Du der X hat aber sooooviiiieeeeel Miese auf seinem Konto, dann ist der seinen Job los!

    Allerdings hat Alex22 zumindest in soweit recht, das VS sachen eigendlich immer als VS gekennzeichnet sein sollten.

    Als Beispiel habe ich mal zwei Beispiele eines VS-NfD Dokumentes angehangen welches ich dienstlich vorliegen habe. (natürlich STARK Zensiert, also ohne Inhalt).

    Auch wenn der Inhalt dieses Dokumentes FAST gleich in einschlägigen Büchern zu finden ist, so würde ich bei unzensierten Veröffentlichung bestimmt noch dieses Jahr besuch bekommen wenn es nicht Zensiert währe...

    Gruß
    Carsten
    Miniaturansichten angehängter Grafiken Miniaturansichten angehängter Grafiken Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 

Name:	VS_pol.jpg 
Hits:	665 
Größe:	27,2 KB 
ID:	5470   Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 

Name:	Innenblatt.jpg 
Hits:	652 
Größe:	27,8 KB 
ID:	5471  

  2. #2
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.255
    Zitat Zitat von DG3YCS
    Wenn der IM als oberste Aufsichtsbehörde entscheidet -JA, das veröffentliche ich aber trotzdem-, dann ist das sein Recht und er kann das tun.
    ABER: das bedeutet nicht das jetzt JEDER dieses machen darf!


    Auch wenn der Inhalt dieses Dokumentes FAST gleich in einschlägigen Büchern zu finden ist, so würde ich bei unzensierten Veröffentlichung bestimmt noch dieses Jahr besuch bekommen wenn es nicht Zensiert währe...

    Gruß
    Carsten
    Hier wurde uns was anderes gelehrt.
    Angaben die von offizieller Seite gemacht werden, darf man sehr wohl widerholen oder weitergeben.
    Anders sieht es wie du gesagt hast mit dem Buch aus.
    Diese Informationen sind nicht von offzieller Seite und dürfen somit auch nicht bestätigt werden, auch wenns eh jeder weiß.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
    Registriert seit
    18.11.2003
    Beiträge
    2.186
    @Alex22
    Jetzt hast du zwei Zitate von mir zusammengezogen welche Inhaltlich NICHT zusammengehören!

    1. Natürlich: Die Angaben die auf der Seite des Innenministeriums stehen gelten als offiziell veröffentlicht und du darfst GENAU DIESE Angaben weitergeben. Aber keinen Mucks mehr!

    2. Das ..."Auch wenn der Inhalt dieses Dokumentes FAST gleich in einschlägigen Büchern zu finden ist, so würde ich bei unzensierten Veröffentlichung bestimmt noch dieses Jahr besuch bekommen wenn es nicht Zensiert währe... "... bezieht sich auf das von mir als Beispiel angehängte zensierte Dokument. Bei diesem handelt es sich ohne Zweifel um VS-NfD!

    Und wenn ich das nicht zensiert hätte, dann hätte ich jetzt wohl eine Menge Ärger ;-)
    Hier zieht das Argument: Der Beckstein hat aber auch... ebend nicht!
    Du darfst nur das wiedergeben was das IM veröffentlicht hat.

    Wenn also das IM die Regeln für die FMS und 5Ton Zugabe veröffentlicht, darfst du diese auch problemlos weitergeben.
    Gibst du aber eine Tatsächliche Liste aller FMS und 5Ton Kennungen herraus hast du ein Problem. Besonders wenn auf der Leiste auch Kennungen auftauchen die nicht ins Schema passen, denn dann hast du vertrauliches Material erwiesenermaßen veröffentlicht! (Fals alles ins Schema passt kannst du ja immer noch sagen -Selbsterstellt- was wiederum legal währe)

    Gruß
    Carsten

    P.S: Man glaubt es kaum, aber ich habe bereits erste Anfragen erhalten ob ich nicht mal ebend in meinen Unterlagen nachschauen könnte welcher Kanal wo vergeben ist, da MM´s Buch da wohl nicht stimmt...
    NEIN!!! ICH KÖNNTE NICHT UND ICH WERDE NICHT!

  4. #4
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.255
    Zitat Zitat von DG3YCS
    P.S: Man glaubt es kaum, aber ich habe bereits erste Anfragen erhalten ob ich nicht mal ebend in meinen Unterlagen nachschauen könnte welcher Kanal wo vergeben ist, da MM´s Buch da wohl nicht stimmt...
    NEIN!!! ICH KÖNNTE NICHT UND ICH WERDE NICHT!

    lol
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 4 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 4)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •