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Thema: 31 W/u

  1. #1
    Bendix 4123 Gast

    31 W/u

    mal ne Frage in das Forum ... in dem jeweiligen ERlass zu den BOS-Richtlinien steht, das der 31er ub ein Zusammenarbeitskanal der BOS ist und ein Sprechfukverkehr dort nur beschränkt auf den dienstlichen Inhalt erlaubt ist.

    Wie ist das bei euch im Land ? Wenn ich mir den Belegungsplan für den 31er ub anschaue, dann sind ja sogar POl-PI und so drauf ?

    Stimmt die Belegung dann nicht oder stimmt es nicht, das der 31er Deutschlandweit ein "Sonderkanal" ist

  2. #2
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    Die Info ist nicht mehr aktuell.

    Wir haben in unserer Verbangsgemeinde vor 3 Monaten eine neue Kanalzuteilung durchgeführt. Jede Wehr hat jetzt ihren eigenen "Privatkanal". Damit wird die 55 W/U jetzt entlastet.
    Die 31 W/U wurde ebenfalls vergeben. Benutzen wir bei Übungen, Veranstalltungen etc. Im Einsatzfall dienen die einzelnen Kanäle dazu bei Grossschadenslagen das Einsatzgebiet in mehrere Teilbereiche zu untergliedern.

    Die 31 W/U stellt keinen Sonderkanal mehr dar.

    Also ich persönlich finde die Idee sehr gut.
    Das grösste Technik-Forum für Rundumleuchten und Sondersignalanlagen! Schaut mal vorbei!
    http://www.sondersignalanlagen.com

  3. #3
    Bendix 4123 Gast
    naja weil nämmlich in dem erlass, der gerade auf meinem schreibtisch lag, da stand der 31er wu noch als "sonderkanal" zur zusammenarbeit... drinnen und wenn ich dann in die kanalverteilung reingehe, dann lese ich da, das in sn sogar im POL bereich ne gleichwelle drauf läuft ...

  4. #4
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    690

    31 WU

    Genau, der 31 ist immer noch bedingt "Sonderkanal", er muss auf allen Wenigkanalgeräten schaltbar sein. Auf Mehrkanal natürlich auch, ist ja dort aber kein Problem:). Aufgrund der teils vollkommen verscchidenen Kanalverteilungen der nichtpolizeilichen und polizeilichen BOS dient er dann ggf. zur Zusammenarbeit. Z.B. sind in Brandnenburg die 50iger Kanäle FW, in Berlin 60iger - also einzig 31WU mit den Wenigkanalgeräten für Gemeinschaftseinsätze nutzbar.

  5. #5
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    Re: 31 WU

    Original geschrieben von knutpotsdam
    Genau, der 31 ist immer noch bedingt "Sonderkanal", er muss auf allen Wenigkanalgeräten schaltbar sein.
    Seit wann gilt denn das? Wenn ich mir unsere ca. 40 alten 2m (Reserve-)Geräte so anschaue, dann sind die nur auf den fünfziger Kanälen bequarzt... Selbst unsere ersten GP 900 haben keine 31! Der zweite Schwung hat dann die 31 und 25. Wofür dient denn die 25? Sonst nutzen wir nur 50 - 56.
    Gerrit Peters
    ______________________________

  6. #6
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    404
    Hallo,

    den 31 W/U kenne ich seit über 20 Jahren (damals noch in NRW) als Kanal für Zusammenarbeit. Jedoch weiß ich nicht mehr, ob der immer zwingend vorgeschrieben war. War ja auch eine Kostenfrage, den praktisch zusätzlich mit bequartzen zu lassen.

    Der 25 war - glaube ich mal - für den Kat.-Schutz Betreuungs- oder ABC-Dienst vorgesehen.

    Klaus
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    http://www.klaus-paffenholz.de/bos-funk/

  7. #7
    Bendix 4123 Gast
    also ich kenne den 31er auch als einen Kanal, dar auf den 10er Wenigkanal schaltbar ist und in Sachsen zum Beispiel ist der ja auf fast jedem Gerät

    und wie schon einer schrieb in der Zusammenarbeit Berlin/Brandenburg ist der Kanal die einzige möglichkeit, um zusammenzuarbeiten weil ja die Berliner F Kanäle hat, die völlig aus dem Rahmen fallen

  8. #8
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    Hi,
    der Kanal 31 U/W ist nach wie vor als sogenannter "Zusammenarbeitskanal" vergeben.
    Dies ist definitiv in HE, BY, NI und NRW so und es wird auch von der Frequenzverwaltung der ZSIUK so gesehen.
    mfg
    Ebi
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  9. #9
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    668
    Aber ich brauch doch dann nicht in einer Wehr oder SEG jedes 2m Gerät mit dem 31er, oder? Es reicht doch wenn das Führungspersonal ihn drauf hat.

  10. #10
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    theoetisch ja - praktisch macht es Sinn, jedes Gerät damit auszustatten. Dann brauche ich nicht darauf zu achten, wer welches Gerät hat und bei einem Geräteausfall nehm ich mir halt irgendein anderes.
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