Hallo,

Naja, ganz so pauschal kann man nicht sagen das dieses so legal ist...

Die Fa. Ascom Radiocom gibt es nicht mehr, das ist richtig, ABER:
Die Fa. ASCOM Radiocom wurde von der Fa. Pfitzner-Teletron in Frankfurt-Main aufgekauft. Die Fa. Pfitzner Teletron nannte sich daraufhin ASCOM GmbH mit Sitz in Frankfurt/Main und war damit voller Rechtsnachfolger der Fa. ASCOM RADIOCOM

Nach einiger Zeit kaufte dann die Fa. BOSCH (Mobilfunk) die Fa. ASCOM GmbH (also ehemals Pfitzner Teletron) und führte das Geschäft mit den Ascom Geräten (nun allerdings unter namen BOSCH) weiter. Die Fa. BOSCH war also voller rechtsnachfolger der Fa. ASCOM Radiocom. (Wobei man sagen muss, das die EX-Ascom sparte wohl immer ziemlich von der BOSCH Linie getrennt war, sowohl organisatorisch wie auch räumlich)

Ende der 90´er Jahre übernam dann Motorola die Mobilfunsparte von BOSCH! Der bereich EX-Ascom/Ex-Teletron wurde eingestampft und abgewickelt, lediglich der UR-Bosch Stamm wurde/wird weitergeführt, allerdings sind auch hier deutliche abbauprozesse erfolgt.

Aus dieser ganzen Geschichte folgt nun, dass die immer noch exiestente Fa. MOTOROLA der Rechtsnachfolger von ASCOM RADIOCOM ist, folglich liegen alle rechte der SW bei Motorola.

Ob die SW nun noch über Motorola zu bekommen ist, das ist mir nicht bekannt, aber ich würde es mal vermuten, da diese Geräte ja auch unter BOSCH NAmen verkauft wurden.
Bei Geräten die NUR als Ascom liefen, sieht es da schon anders aus!

Allerdings ist es eigendlich auch egal, denn eine generelle Erlaubnis zur Privatkopie falls das Produkt nicht mehr im Handel ist, gibt es im gegensatz zu Büchern bei SW NICHT.

Hier kann man sich nur darüber streiten, ob der rechteinhaber noch ein berechtigtes Interesse am Schutz hat, also er geschädigt wurde. Dieses kann man aber niemals PAuschal machen, sondern bedarf immer einer Bewertung im Einzelfall.

Falls es natürlich keinen rechteinhaber mehr gibt, weil eine Fa. ohne NAchfolger aufgelöst wurde, dann ist es natürlich etwas anderes, denn es bleibt zwar unerlaubt, aber da einen Antrag auf verfolgung nur der Rechteinhaber stellen kann...

Nur mal so zum Nachdenken...

Gruß
Carsten