Moin moin,
nachdem ich die hiesigen Foren und google durchsucht habe, bleibt bei mir trotzdem eine Frage zum Thema "Schweigepflicht" offen:
Medizinische, personenbezogene und sonstige Daten dürfen nur an Personen weitergegeben werden, die diese Daten für die Behandlung, Diagnostik, Therapie, Pflege etc unmittelbar brauchen. Das heisst, die RTW-Besatzung macht die Übergabe im Schckraum, die Schockraumbesatzung übergibt dem OP-Team, das OP-Team der Intensivstation, die wiederum der Normalstation, der Reha-Einrichtung und so weiter und so fort.
Meine Frage lautet nun: Ist es legal, diese Daten auch rückwärts weiterzugeben, sprich: Die RTW-Besatzung fragt nach, was denn bei der Diagnostik oder im OP rauskam, oder will wissen, ob der Patient auf der Intensivstation überlebt hat oder ähnliches? Damit soll ja nicht nur die persönliche Neugierde befriedigt werden, sondern ein Feedback an die (vor-)letzte Station der Rettungskette gegeben werden!
Wie handhabt Ihr das, und wie sieht´s juristisch aus?
Gruß, Mr. Blaulicht