Umfrageergebnis anzeigen: Wie geht ihr mit dem Verbot von Springlicht um ?

Teilnehmer
78. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Wir folgen der Anordnung und bauen alles wieder aus

    5 6,41%
  • Trotz Verbot, bleibt das Springlicht drin

    26 33,33%
  • Wir haben kein Springlicht, aber bei Neufahrzeugen sollte es eingebaut werden

    12 15,38%
  • Wir haben kein Springlicht, Neufahrzeuge sollen auch keins bekommen

    31 39,74%
  • Wir wollen trotz Verbot es Nachrüsten

    4 5,13%
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Ergebnis 1 bis 15 von 65

Thema: Springlicht

  1. #1
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    Springlicht

    Hallo liebe Diskussionsgemeinde,

    es gibt anscheinend vom Bundesinnenministerium ein Verbot von intermitierendem Fernlicht, auch Springlicht genannt.

    Viele Feuerwehren und Hilfsorganisationen bauen nun dieses aus ihren Fahrzeugen aus. Anderseits gibt es auch jede Menge Neuzulassungen mit Springlicht.
    Bei der Polizei kann ich keine Tendenzen zum Abrüsten feststellen. Auch die neuen Versuchsfahrzeuge der Polizei-Führungsakademie sind alle mit springlicht ausgestattet.

    Mich interessiert Eure Vorgehensweise bei diesem Thema.
    Gruß Kai Stollberg

    www.thw-oldenburg.de

  2. #2
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    Hallo!

    Nun, es ist doch so das das sog. intermitierende Licht ( Springlicht ) in Deutschland in der StVZO ( Straßenverkehrs Zulassungsverordnung ) nicht vorgesehen ist !
    Andere als die im §49 - 54b der StVZO genannten Lichteinrichtungen nicht nicht zulässig!

    Ausnahmeregelungen können die Innenministerien per Erlaß aussprechen, die aber immer in jedem Fall jederzeit wiederrufen werden können!

    Es wird so ausgehen, wie bei den Frontblitzern auch, das nach 10 Jahren die " illegale " Verwendung per § erlaubt wird !
    Da der Druck und die Zahl der Nutzer immer mehr zunimmt, so das der Gesetzgeber dann eigentlich nicht mehr zurück kann!

    Erinnert euch mal daran, wie das war als 1988 die ersten Frontblitzer in Deutschland hergestellt und Vertrieben wurden, es aber noch keine exakte Definition in der StVZO zu finden war!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  3. #3
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    Die Berufsfeuerwehr in Lübeck hat vor einigen Wochen eine Dienstanweisung erlassen, in der die Nutzung des Springlichts in den Fahrzeugen der BF (also in allen KTW/RTW/NEF/NAW im kommunalen RD der Hansestadt Lübeck) untersagt worden ist.

    In der Praxis sieht es so aus, dass der überwiegende Teil der Kollegen das immernoch vorhandene Springlicht weiterbenutzt.

    Ich kann auch nicht verstehen, warum man die effektivste aller Sondersignalanlagen (kilometerlange Reichweite --> sehr frühzeitige Warnung) auf einmal verbieten sollte.

  4. #4
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    Wir haben kein Springlicht aber eineige Fahrer sind so Klug und machen es per Hand. Effektiver ist es denn wenn man noch die Nebelscheiwerfer anschaltet, da die bei betätigung der Lichthupe ausgehen und dannach wieder an. Das ist besser als jeder Frontblitzer!

    MfG STORM

  5. #5
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    Hallo!

    Achtung Achtung Achtung !!

    Vorsicht Vorsicht!!

    Hier ist die Gefahr der Blendung der entgegenkommenden natürlich sehr groß! Insbesondere Nachts!
    Kommt es dadurch zu Gefährdungen oder Schädigung anderer,
    kann der Fahrer zusätzlich auch wegen Mißbrauch der Lichttechn. Einrichtungen seines Fahrzeuges belangt werden!

    Merke : Kann ! Muss nicht..., sollte man sich nur merken, und aufpassen was man wo und wie Verwendet!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  6. #6
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    Hallo,

    Original geschrieben von Andreas 53/01

    Hier ist die Gefahr der Blendung der entgegenkommenden natürlich sehr groß! Insbesondere Nachts!
    Eine richtige Springlichschaltung fuktioniert nachts natürlich nicht. Mit einschalten des Fahrlichts wird diese automatisch Abgeschaltet.



    Kommt es dadurch zu Gefährdungen oder Schädigung anderer,
    kann der Fahrer zusätzlich auch wegen Mißbrauch der Lichttechn. Einrichtungen seines Fahrzeuges belangt werden!
    Ist natürlich die Frage in wie weit §35 StVO hier greift. Ich kann ja auch durch einfache Lichthupe einen Blenden. Und die Benutzt man schon mal um jemanden seine Sonderrechte "klarer" zu machen.
    Gruß Kai Stollberg

    www.thw-oldenburg.de

  7. #7
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    Hallo!

    Klar... aber oben schreibt einer, das man durch einschalten der NBSW und betätigen des Fernlichtes auch eine Art Springlicht erzeugt! Dadrum ging es.
    Hier sollte man auf die Blendung anderer achten!
    Allerdings sind nicht alle Fahrzeuge so geschaltet das man eben jenes Springlicht selbst erzeugen könnte!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  8. #8
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    Hallo,

    also WIR haben keine Springlichtschaltungen in den Fahrzeugen eingebaut. Obwohl ich sowas eventl. als alternative zu den Straßenräumern sehe. Die Warnwirkung der Springlichschaltung ist doch sehr hoch. Der Nachteil einer solchen Anlage ist die hohe Blendung bei Nacht und Regen. Wenn diese zwei Komponenten aufeinander treffen ist es als normaler Autofahrer unmöglich nochwas zu erkennen. Also unsere Wache besitzt eine solche Anlage nicht. Aber andere Kreisstädte ja. Und die wollen dise Schaltung nicht mehr missen.

    Mit freundlichen Grüßen

    AndreasP
    Nachrichtentechnik Erich Rinne
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    Joachim´s BOS-Tool
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    Spende für mich im FW-Manager

    Fachlich gebildete Personen könnten fachliche Stellungsnahmen zu meinen
    posting machen.

  9. #9
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    Das eine Springlichtschaltung beim anschalten des Abblendlcihtes ausgeht halte ich für unsinn denn wir sollen auch Tagsüber mit Licht fahren. Wurde uns unter anderem beim Maschinisten Lehrgang erzählt.

    Eine Blendung kann immer vorkommen du sagtest besonders nachts sei es gefährlich. Bei uns ist nachts so wenig los da könnte man sogar ohne Blaulicht fahren und würde locker durchkommen. (Machen wie natürlich nicht)

    Aber wenn direkt vor dir ein auto fährt was die Blaulichter auf dem Dach des LF8 nicht sehen kann muss man(n) halt zu anderen mitteln greifen! Selbst wenn kurz der Fahrer des vorausfahrenden PKW geblendet wird!

  10. #10
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    @STORM

    ich meine wenn man mit einem LF oder RTW fäht bei Nacht und Regen, und es kommt Dir ein Auto entgegen, da ist die Blendung doch extrem. Denn als ein NEF aus einer anderen Stadt bei uns ein Einsatz fuhr(hatte eine Springlichtschaltung und es war Nacht und Regnerrisch) hat ein gentegenkommender Autofahrer vor Blendung den PKW in den Graben gesetzt. Ich weiß das weil ich mit dem RTW hinterherfuhr.

    Also ich würde Frontblitzer gegenüber der Springlichtschaltung vorziehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    AndreasP
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  11. #11
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    Also Leute, natürlich fährt man ohne eingebautes Springlicht bei Sonderrechtsfahrten auch tagsüber mit Abblendlicht. Ist aber ein Springlicht vorhanden, dann macht das Abblendlicht tagsüber wenig Sinn. Das Springlicht schaltet sich auf jeden Fall automatisch ab, sobald das Abblendlicht eingeschaltet wird. Demnach kann es nachts nie zu einer übermäßigen Blendung durch das Springlicht kommen. Man fährt ja auch nicht mit Fernlicht, wenn Gegenverkehr kommt.

  12. #12
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    Das macht ja auch keinen Sinn.

  13. #13
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    Richtig. Nachts mit Fernlicht den Gegenverkehr zu blenden macht wirklich keinen Sinn. Das ist einfach schlichtweg eine Gefährdung anderer Verkehrteilnehmer. Das gleiche muss natürlich auch für Springlicht gelten, welches nichts anderes als Fernlicht ist, nur eben blinkend.
    Geändert von 66251 (03.07.2002 um 15:55 Uhr)

  14. #14
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    Hallo!

    Ja , mag sein, ABER : In der StVZO ist es z.zt. nunmal nicht vorgesehen und damit auch nicht zulässig!

    Es sei denn, es wurde ein Erlaß ausgesprochen, das eben solche Springlichtschaltungen verwendet werden können!

    Aber auch da gibt es unstimmigkeiten, denn, wer sagt eigentlich wie so eine Springlichtschaltung aussehen darf, wie muss sie geschaltet sein etc. , all das wird in den Baumusterrichtlinien für Kraftfahrzeuge nicht geregelt, weder in der Bauartprüfung §22a der StVZO, oder sogar wie oben schon mal erwähnt in dem §35 StVO ( Sonderrechte )!

    Ich selbst, bin auch überzeugt, das eine Springlichtschaltung durchaus Sinnvoll ist!

    Aber, solange keine klaren Regelungen oder Verordnungen darüber existieren, wäre ich als Verantwortlicher Leiter, meine Fahrzeuge damit ausrüsten zuwollen, Vorsichtig!

    Dann soll bitte das Ministerium, eine Mitteilung über den Sondererlaß ausgeben, in dem ganz klar und unmißverständlich die Techn. Anforderungen aufgeführt sind!!

    Solange nix passiert, wird kaum einer was sagen! Aber wenn, dann!!!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  15. #15
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    In der StVO ist die Verwendung der Lichthupe (Blinken des Fernlichts) als allgemeines Warnzeichen beschrieben und vorgesehen. Ich denke dies ist der Ansatzpunkt, auf dem man aufbauen kann. Im Prinzip muss man ja nur noch einen Paragraphen schaffen, der die "automatische Lichthupe" für Sonderfahrzeuge legalisiert.

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