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Thema: Wer darf eigendtlich alles alarmieren.

  1. #1
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    Wer darf eigendtlich alles alarmieren.

    Hallo,

    Weiß jemand von euch wo steht wer alles auf BOS Funk alarmieren darf ??

    Evtl. nen Link wo man das nachlesen kann.

    Danke

    Gruß

  2. #2
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    Moin moin,

    meines Erachtens nach darf der Jenige alarmieren, der direkt oder indirekt vom Staat dazu berufen ist.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
    sven12 Gast
    Hallöle,
    eigentlich gehts auch so entweder die LS "oder" wenn ich mit meinem ELW komme mit dem ich analog/digital alarmieren kann und das auch die LS /Führung weis und mir bei einem Einsatz das anweist wirds gemacht. Und wennmir das ein Feuerwehrhäuptling sagt legt er mir nen Unterschrieben zettel auf den Tisch und sagt jezt alarmieren wir Rufgruppe .......... und dann gehts los.

  4. #4
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    Also bei uns wird im Funklehrgang die Bedienung des Alarmgebers gelernt

  5. #5
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    Original geschrieben von Allmächtiger
    Also bei uns wird im Funklehrgang die Bedienung des Alarmgebers gelernt
    Nicht nur bei euch.Wir habens auch gelernt mit so nem schönen altmodischen bei dem ma noch 2 mal bestätigen muss und an einem mit ner Touch Screen Bedienung.

  6. #6
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    Hi,
    für Hessen würde ich mal sagen:

    1.) Die Leitfunkstellen
    2.) Die Leitstellen
    3.) Die Stützpunktfeuerwehren
    4.) Die Katastrophenschutzzentren (in der Regel in den LFSt oder LSt integriert)
    5.) Die Werkfeuerwehren für ihren Bereich
    6.) die ELW 2

    Sollte es noch mehr Berechtigte geben, dann ergänzt es bitte.

    mfg
    Ebi
    Geändert von Ebi (05.12.2005 um 15:26 Uhr)
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  7. #7
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    Hmm.... also Leitstellen ja.
    Die Zuständigen Zentralen der KatS-Dienste und die der HiOrgs. (z.B. Zentrale des MHD in Kreis XY)

    Wenn es integrierte Leitstellen gibt, also RD/FW/KatS auf einer Leitstelle auflaufen wird wohl dieser allein die Hoheit der Alarmierung obliegen.
    Die Leistellen dürfen das denn wohl delegieren.

    Nach TR BOS und der DV habe ich damals (1997) noch gelernt dass mobile Alarmgeber nicht zugelassen oder statthaft sind.
    Damit fällt der KdoW/ELW usw komplett aus der BOS-konformen Alarmierung raus.

    Mittlerweile schliesse ich die HiOrgs eigentlich gänzlich aus, da sie nur noch im Rahmen des erweiterten Zivil- / KatS
    und als beauftragter RD unter die BOS fallen. Ansonsten sind sie nur geduldet.
    Anm. meinerseits (Sollte man aber wieder Rückgängig machen, sonst steht für ein einheitliches Digitalfunknetz einiges an Problemen an.)
    »Ein völlig nutzloses Produkt«
    Die „New York Times” zur Markteinführung von Microsoft Windows (1985)

  8. #8
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    @datMartin,
    ich sprach hier von hessischen Gegebenheiten.

    Hier gibt es nur integrierte Leitstellen.
    Und in einem Erlass des HMdI ist der ELW 2 explizit aufgeführt.

    Zitat:
    Alarmgeber sind nur in ELW 2 gemäß gültiger DIN (als Ausfallreserve der Leitstelle) zulässig.

    mfg
    Ebi
    Geändert von Ebi (05.12.2005 um 15:12 Uhr)
    **Rede nicht zuviel.
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    Adolph von Knigge

  9. #9
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    Ich bin mir nicht sicher, aber bei uns in RLP scheint das ähnlich wie in Hessen zu sein. Jede größere Stützpunktwehr hat eigentlich eine Leitstelle von wo auch alarmiert werden kann und auch wird. Selbes gilt beim ELW2. Aber was schriftliches habe ich da noch nicht zu gesehen.

  10. #10
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    Wäre ja schon etwas paradox, wenn die Technik zur Alarmierung in einem ELW(2) nicht erlaubt wäre. Schließlich ist er ja gerade dafür da, die Leitstselle bei Ausfall zu "ersetzen" oder bei Großschadenslagen zu untersützten oder die Aufgaben zu übernehmen.

    Und die Stützpunkte die ich hier kenne (Hessen) haben auch alle die nötige Technik zur Alarmierung. Ob es genutzt wird steht auf einem anderen Blatt, aber sinnvoll meiner Meinung schon.

  11. #11
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    Hier der "Standartalarmgeber im ELW 2 "Hessen"
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Name:	elw2_alarmgeber01-kl.jpeg 
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    Adolph von Knigge

  12. #12
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    alarmierung

    ich kann darf aber ned )))-:

  13. #13
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    Hallo zusammen.

    @Ebi
    Was'n das für'n Hersteller (Alarmgeber) ?

    Gruß - die LeiDstelle
    Zu lautes Sprechen erhöht die Reichweite des Funkgerätes nicht !

  14. #14
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    Hallo,

    also ich bin in Bayern und vom THW.
    Wir haben jetzt von unserer FW Leitstelle die genemigung unsere einheiten selber zu alarmierung (Nur die nachalarmierung).

    Jetzt hat mein OB gesagt das wir laut gesetz gar nicht alarmieren dürfen.

    Ist da was wares dran oder steht das irgendwo das wir das doch dürfen. ??

    Gruß

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