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Thema: Zulassung von FuG nach TR-BOS

  1. #1
    Franki Gast

    Zulassung von FuG nach TR-BOS

    Hallo zusammen,

    wer kann mir die Vorschrift u. § nennen, dass BOS-FuG nach TR-BOS zugelassen sein müssen?
    Welchen Tatbestand würde man erfüllen, wenn man (dienstlich!) ein nicht zugelassenes FuG betreibt?
    Habe leider mit der Suchfunktion nichts gescheites gefunden. Bitte fundierte/belegbare Antworten mit Quellenangaben.

    Vielen Dank und Gruß
    Franki

  2. #2
    Registriert seit
    11.12.2001
    Beiträge
    1.508
    Die Suchfunktion spuckt dazu z.B. folgendes aus:

    Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 21 vom 29.06.2000 (GMBl 2000 S. 413), Nr. 5.

    "5. Technische Richtlinien der BOS
    Es wird darauf hingewiesen, dass für die Teilnahme am BOS-Funk nur nach den Technischen Richtlinien der BOS zugelassene Funkgeräte verwendet werden dürfen"
    Wir haben hier eine gute Suchfunktion - es wäre schön, wenn sie auch benutzt würde...

  3. #3
    Franki Gast
    Das ging flott, danke.
    Welchen Tatbestand erfüllt man bei nicht Einhaltung?

  4. #4
    Registriert seit
    17.01.2005
    Beiträge
    145
    ich würde mal sagen es ist ein Verstoß gegen TKG §89 http://bundesrecht.juris.de/tkg_2004...009100000.html

    und wird vermutlich so geahndet:
    TKG § 148:
    http://bundesrecht.juris.de/tkg_2004...015000000.html

    ohne Gewähr!
    Alles nur meine eigene Meinung!

    Viele Grüsse,
    Duffy

    http://www.feuerwehr-burgkirchen.de

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