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Thema: Alarmgeber

  1. #1
    Piepsi Gast

    Alarmgeber

    Hallo!
    Ich hab hier ja im Forum bereits nach Informationen bzgl. der Programmierung von SEL Alarmgebern gesucht. Nur leider keine bekommen! Aber schad nix, ich hab das Mistding auch so programmiert bekommen!

    Meine Frage nun ist: Muß das Gerät, das jetzt fest an ein FuG 8 angeschlossen ist noch irgendwo angemeldet werden????
    (Außer bei der Leitstelle) Ich meine bei der RegTP, Polizeiamt für Tech & Beschaffung u.ä.?
    Wo stehen eventuell die nötigen Gesetzestexte????

    Bin wie immer für jeden Tip dankbar!

  2. #2
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    da bin ich ehrlich gesagt überfragt. Aber was mich interessieren würde ist, ob die Leitstelle das genehmigt hat und mit welcher Begründung ihr einen Alarmgeber braucht. Bei uns hat die Leitstelle uns das nämlich verboten.

    MFG Tobias

  3. #3
    Piepsi Gast
    Wir sind in der glücklichen Lage, dass die FEL ihr OK gegeben hat. Man muß eben nur die richtigen Leute dort kennen! Na, und der Nutzen von dem Teil...... was man hat, das hat man! ;-)
    Aber, es soll ja auch legal genutzt werden. Deshalb die Frage mit der Anmeldung.

  4. #4
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    hmm ..
    also bei der regt brauchst da sicher nich anmelden ...
    aber wie gesagt im endefekt hast ja nix ...

  5. #5
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    Mich würde nur interessieren wofür ihr das Ding braucht, da ja eh von der Leitstelle aus alarmiert wird, oder etwa nicht?!?

  6. #6
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    In welchem Bundesland geht sowas denn noch? In Hessen ist der einzige, der so was haben und benutzen darf die Lst, und das ist auch gut so!

    MfG

    brause

  7. #7
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    Alarmgeber außerhalb der Leitstelle

    In Rheinland-Pfalz ist das Vorhandensein eines Alarmgebers in den einzelnen FEZ der Gemeinden sogar per Gesetz vorgeschrieben.

    Alle Verbandsgemeinden bzw. Ortsgemeinden haben eine FEZ vorzuhalten, die die weitere Nachalarmierung durchführen kann.
    So heißt es in §3 Abs. 1 der Feuerwehrverordnung:
    Jede Gemeinde hat eine Einrichtung zur Alarmierung und Führung (Feuerwehreinsatzzentrale) vorzuhalten. [.....]

    Die Erstalarmierung erfolgt entweder durch die Leitstellen der Berufsfeuerwehren oder des Roten Kreuzes bzw. durch die örtlichen Dienststellen der Polizei.


    Gruß - die LeiDstelle

  8. #8
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    jede gemeinde alarmiert bei euch?
    is ja heftig ...
    bei einem alarm wird in unserer Stützpunktwehr ein mann alarmiert der dann unsere Zentrale der Stadtfeuerwehr besetzt die übernimmt dann die weiteren alarmierungen ...
    die erstalarmierung übernimmt die Pol...
    das jedes dorf alarmieren darf find ich unsinnig

  9. #9
    steinyx Gast
    Original geschrieben von Alex22
    jede gemeinde alarmiert bei euch?
    is ja heftig ...
    bei einem alarm wird in unserer Stützpunktwehr ein mann alarmiert der dann unsere Zentrale der Stadtfeuerwehr besetzt die übernimmt dann die weiteren alarmierungen ...
    die erstalarmierung übernimmt die Pol...
    das jedes dorf alarmieren darf find ich unsinnig

    Moment! Ich glaube da hast du etwas falsch verstanden.

    Nicht jedes "Dorf" hat einen Alarmgeber. Nur jede "Stadt" bzw. die Stützpunktwehr einer Verbandsgemeinde.

    Wir haben im Stadtgebiet 3 Löschzüge und und 5 Löschgruppen. Davon hat aber nur eine Feuerwehr einen Alarmgeber. Nämlich nur die wo die FEZ untergebracht ist. Sobald im Stadtgebiet eine Alarmmeldung aufläuft, wird die städtische FEZ besetzt. Die weitere Alarmierung übernimmt diese. Die Erstalarmierung erfolgt hier über die zuständige Polizeiinspektion.

  10. #10
    EIS - Mann Gast

    Verbot in Hessen

    Servus zusammen!
    Zum verbot in Hessen,
    wir als FFW haben auch ein Alarmgeber in der Zentrale und wir sind zu 100% eine Hessische Stadt. Bei uns wird der Alarmgeber z.B. benutzt wenn mal wieder die LST ausfällt (ist schonn vorgekommen) um den Ostkreis im Kreis zu Alarmieren, aber sonst lassen wir auch von der LST nachalarmieren.

  11. #11
    Registriert seit
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    309
    Hallo!

    Meine Meinung dazu kann wie immer falsch sein, aber ich finde es Unsinn.

    Aus folgendem Grund:

    Eine zentrale Leitstelle hat immer den besseren Überblick über alle Aktivitäten im Einsatzablauf. Ein separater Alarmgeber, und der kann nach meinem Verständnis bei jedem Kuhdorf stehen, was grad mal so Stützpunktwehr geworden ist, kann von jedem (Trottel) bedient werden. Oder ist ein Schloss dran mit Wachmann???? Also, es ist viel zu unverantwortlich. Es muss ja dann auch die Leitung des ausgelösten Einsatzes übernommen werden. Hat man dazu geeignete und unterichtete Leute?

    Also, denkt was ihr wollt- ich bin kein Freund davon.

    Uwe Neubert
    Halbzeit, foste!!!

  12. #12
    EIS - Mann Gast
    @DJUwert
    Ich finde jeder Trottel ist etwas hart formuliert.
    A: Nicht jeder kommt an den Alarmgeber, nähmlich nur Feuerwehrleute oder ähnliches Hilfspersonal in anderen Organisationen.
    B: Wer FWmann ist und aus Spaß mal eben den alarmgeber benutzt der ist sowieso fehl am Platz und gehört anstandslos rausgeschmissen.
    Und nur so, unsere Sierenen Bedienknöpfe sind direkt neben dem Alarmgeber und da drückt auch net alle nase lang irgend ein "Trottel" drauf um mal den Tollen klang zu hören.
    Ich finde als Notlösung im Fehlerfall oder als Unterstützung der Leistelle im Großschadensfall kann das Hilfreich sein.

  13. #13
    Registriert seit
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    278

    ... jeder Trottel

    In Rheinalnd-Pfalz ist es eben so vorgesehen, daß die Leitstelle / Polizeidienststelle die Erstalarmierung übernimmt und alles Weitere dann von der FEZ der Verbands- / Ortsgemeinde durchgeführt wird.
    Zum Pesonal: Das Personal, das sich in der FEZ "herumtreibt" ist entsprechend geschult. Außerdem wird von dort aus ja lediglich der Einsatz der eigenen Einheiten geführt und nicht der des gesamten Landkreises. Bei einem Großschadensfall wäre die FEZ und AUCH eine LEITSTELLE (!) ohnehin auf Unterstützung von Facheinheiten angewießen (TEL usw.). Von daher verstehe ich die Aufregung nicht so ganz.
    Und - das System hat sich bislang bewährt. So verfügt das Personal einer FEZ in der Regel über eine bessere Ortskenntnis als der Disponent einer u.U. großen Leitstelle, die für ein großes Einsatzgebiet verantwortlich ist (irgendwo auch logisch).

    In diesem Sinne - Gruß die LeiDstelle

  14. #14
    Piepsi Gast
    Achherje!
    Und ich wollte doch nur nen Tip haben, ob das Ding noch irgendwo angemeldet werden muß........ Fakt ist: Wir haben den Kasten und wir dürfen ihn laut Stadt und Leitstelle benutzen. (Zwecks Alarmierung/Nachalarmierung) eigener Kräfte (für KatS).
    Und ich wollte nur wissen, ob das Teil noch bei irgendwelchen Bundesbehörden o.ä. angemeldet werden muß, so wie das z.B.(zumindest in Nds)auch bei ortsfesten Funkanlagen üblich ist. Konnte ja nicht ahnen, dass das gleich son' Drama wird. ;-)

    Und zur Beruhigung aller: Der Kasten steht in einem kleinen Raum, ist fest eingebaut und durch einen Schlüsselschalter gesichert. Und in diesen Raum kommt eh keiner rein, außer mir und drei weiteren.

  15. #15
    Registriert seit
    23.05.2002
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    355
    Bei mir in der umgebung haben alle größeren Wehren eigene Alarmgeber! Teilwiese auch so angebaut, dass es theoretisch möglich wäre das irgendwelche Trottel da im vorbeigehen draufdrücken aber wie oben erwähnt sind auch bei den meisten Fw´s die Sirenensteuerkästen so angebaut.

    Über den Sinn und Unsinn eines Alarmgebers will ich nicht Diskutieren ich hab schließlich als "Dörfler" keine Ahnung ob und wofür man dieses Teil braucht. Für eine einzige Löschgruppe braucht man es jedenfalls nicht!
    In einer Stadtwehr die 10 Schleifen benutzt sieht es wohl anders aus. Der "Kerl" in der LST löst ja Schließlich nur 'Klein' oder 'Groß' aus den rest machen die Wehren alleine.

    >>>Bei mir im Landkreis ist eine "Ersatzleitstelle" aus den Beständen der Alten LST (Die jetztige wurde kürzlich modernisiert) geplant. Gibt es bei euch auch solche Rückzugsebenen?

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