Tach !!!!
Eine einheitliche Einteilung für leicht-, mittelschwer- und schwerverletzte Personen gibt es natürlich in Deutschland
nicht !!!!!
Weiterführender Link:
http://www.bundesaerztekammer.de/30/.../20030804.html
Hier gibt es aber nur die Einteilung
- leicht verletzt / erkrankt
- schwer verletzt /erkrankt
- akute vitale Bedrohung
Außer evtl. bei dem letzten Begriff liegt es aber im Auge des Betrachter in welche Kategorie der jeweilige Patient einzugruppieren ist.
Aber keine Sorge:
Sichtung = (grundsätzlich) ärztliche Aufgabe
Konsenz besteht wohl alleine bei dem Begriff "POLYTRAUMA":
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© 1997 Walter de Gruyter Pschyrembel 258. Auflage
Polytrauma (; Trauma*) n: schwere Mehrfachverletzung; gleichzeitig entstandene Verletzung mehrerer Körperregionen od. Organsysteme, wobei wenigstens eine Verletzung od. die Komb. mehrerer lebensbedrohlich ist; am häufigsten sind bei den Kombinationsverletzungen Schädelhirntrauma*, Thoraxtrauma* u. stumpfe Bauchverletzungen. Häufigste Urs.: Verkehrsunfälle; Ther.: Sofortmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen, Schockbehandlung, sofortige op. Versorgung lebensbedrohlicher Verletzungen (z.B. Blutung aus großen Gefäßen); weitere op. Eingriffe sind entspr. ihrer Dringlichkeit gleichzeitig od. schrittweise erst nach jeweiliger Stabilisierung der Organ- u. Systemfunktionen unter Anw. der Intensivmedizin* durchzuführen.
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Für die POLIZEI sind Leute die in's Krankenhaus kommen und dort vebleiben erstmal "Schwerverletzte" !!!
Konnte hoffentlich einige Klarheiten beseitigen !
Gruß
Bastel