Mich würde mal interessieren, ob jemand von Euch über Gerichtsurteile o. ä.
verfügt, die das Thema "NEF als Straßenräumer für RTW" behandeln.

In vielen Rettungsdienstbereichen wird bei notarztbegleiteten
Patientenfahrten (mit SoRe) das NEF mit Sonderrechten in einigen Metern
Abstand vorausgeschickt, um für den RTW schonmal eine freie Gasse zu
erkämpfen. Es gibt wiederum auch Rettungsdienstbereiche, in denen dieses per
Dienstanweisung untersagt ist. Dort fährt das NEF ohne SoRe dem RTW
hinterher.

Nach meinem Kenntnisstand ist die juristische Unbedenklichkeit des
Straßenräumens nie einwandfrei geklärt worden. Es ist wohl oft argumentiert
worden, daß NA und NEF eine Einheit darstellt, die schnellstmöglich und
jederzeit wieder einsatzbereit zu sein habe.

Vielleicht hat ja jemand von Euch verbindliche Stellungnahmen, die er mir
zukommen lassen könnte. Es müsste sich dabei aber schon um belegbare Fakten
handeln, nicht bloß um Meinungsäußerungen.

Vielen Dank im voraus!