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Thema: NEF als Straßenräumer...

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    rdkp Gast
    Es gibt hierzu eine nette Stellungnahme von einer Anwaltskanzlei aus Würzburg:
    www. kanzlei-spengler.de/rtdrecht/sorecht.html

    Hierbei wird die Meinung vertreten, dass das sog. Strassenräumen durchaus erlaubt ist und keineswegs der StVO widerspricht.

    Aus meiner Erfahrung würde ich davon aber abraten! Sondersignalfahrten bergen statistisch eine 8mal höhere Unfallgefahr gegenüber "Privat"-Fahrten. Zudem wird man mit NEFs meist deutlich schlechter wahrgenommen als mit den großen Fahrzeugen. Im der Stadt kommt das zweite Fahrzeug ohnehin meist schwerer durch den Verkehr, weil die meistens Staus nach dem ersten Fahrzeug dir Lücken wieder schließen. Und bis die dan kapieren, dass da noch einer kommt... Naja

    Ich glaube einfach nicht, dass es wirklich etwas bringt
    (Nutzen-Risiko-Abwägung) !!
    Liegt vielleicht daran, dass ich bei den bereits erwähnten Walter und Meyer (die mit dem Rettungsdienstbuch) in die Lehre gegangen bin...

  2. #2
    Registriert seit
    19.02.2006
    Beiträge
    1.092
    Hi,


    guckst du da: http://www.brianpeschke.de/rd/rdrecht%20nef.html

    RTW fährt mit Blaulicht vorweg, das NEF ohne Blaulicht hinterher
    Problematisch bei dieser Konstellation ist, das NEF und Notarzt ja irgendwie auch eine Einheit bilden. Sollte der Notarzt kurz vor dem Krankenhaus bei einem anderen Notfall benötigt werden und es der gesundheitliche Zustand des Patienten zulassen, dass der Notarzt ihn nicht bis ganz in die Klinik begleiten muss, so müsste das NEF ja jetzt erst einmal wieder zum RTW aufschließen, um den Notarzt aufnehmen zu können.
    Ein zweiter Punkt wäre die medizinische Sonderausstattung des NEF, das mal mehr und mal weniger zusätzliches Material wie z. B. Betäubungsmittel oder Medikamente zur Lyse-Therapie an Bord hat. In beiden Fällen würde es zu einer oft erheblichen zeitlichen Verzögerung kommen.

    NEF fährt mit Blaulicht vorweg, RTW fährt mit Blaulicht hinterher
    Oft wird als Argument für diese Variante genannt, das NEF könne vor dem RTW ja die Straße "räumen", der RTW hätte dann in der entstehenden Gasse freie Fahrt, auf den Kreuzungen würde der Verkehr dann schon stehen und die Gefahr eines Unfalls wäre damit geringer.
    Aus meiner Sicht und Erfahrung ist dies so nicht gegeben. Der Fahrer des RTWs muss jetzt neben den "normalen" Verkehrsteilnehmern auch noch auf ein zusätzliches Fahrzeug achten, gerade an Kreuzungen, wo der Querverkehr das Hauptproblem ist, muss jetzt auch noch auf den Abstand zum voraus fahrenden NEF und dessen Fahrmanöver geachtet werden.
    Zusätzlich besteht die Gefahr, dass bei mehreren Fahrzeugen, die mit Blaulicht und Martinshorn fahren, nur das erste registriert und die nachfolgenden übersehen wird. Sollte dies so sein, dann ist ein Unfall mit dem NEF in jedem Fall vorzuziehen, da die Folgen schon aus fahrzeugtechnischen Gründen sicherlich nicht so schlimm sind, als wenn der RTW darin verwickelt ist. Und auch wenn es etwas makaber klingt, in dem NEF sitzt nur eine Person, in dem RTW sind mindestens vier Personen (Fahrer, RA, NA, Patient) gefährdet!
    Und als drittes Argument sei hier angeführt, dass eine den Verkehr regelnde Massnahmen wie eine (kurze) Sperrung einer Straßenkreuzung der Polizei vorbehalten ist.

    RTW fährt mit Blaulicht vorweg, das NEF fährt mit Blaulicht hinterher
    Für mich ist dies aus oben genannten Gründen die praktikabelste und sinnvollste Variante, die Verkehrssicherheit und die bestmögliche Einsetzbarkeit des Notarztes miteinander kombiniert. Wie dies in den einzelnen Rettungsdienstbereichen rechtlich gesehen wird, kann ich leider nicht sagen.
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

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