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Thema: NEF als Straßenräumer...

  1. #16
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    Ich wohne im Stadtrand und bei uns fährt das NEF je nach Einsatzlage mit SoRe als Straßenräumer vorneweg,obwohl dies bei uns auch verboten ist, da für den Notfall ein 2.NEF auf der Feuerwache zur Verfügung steht.

    Aber wo kein Kläger,da kein Richter..

  2. #17
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    Anfang des Jahres gab es einen Artikel im Rettungsmagazin zu diesem Thema. Ohne jetzt gross ins Detail zu gehen, würde ich, alleine aus Sicherheitsgründen, niemals hinter einen "grossen" RTW hinterher fahren. Zuerst das NEF dann der RTW wird im Rückspiegel des vorausfahrenden PKW gesehen. Umgekehrt (1. RTW 2. NEF) sieht man nur den RTW und der normaler Verkehrsteilnehmer schert nach Passieren des RTW wieder ein und schon passiert 'n Bums, wie vor gar nicht allzu langer Zeit in Paderborn (NEF hinter dem RTW her gefahren)...aber wer hinterher fahren will, der soll es doch bitte machen. Mich würde einmal interessieren, wieviele, die allgemein an dieser Diskussion teilnehmen direkt betroffen sind und mit dem NEF vorweg fahren und wer einfach nur seinen "Aber ich habe etwas gehört/gelesen und ihr dürft das gar nicht" Senf dazugeben will.

    Phil

  3. #18
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    Ganz einfach: Wenn der NA in den RTW gestiegen ist, hat das NEF keine Rechte nach 35/38 StVO mehr!
    Daher: OHNE Alarm als NORMALER VERKEHRSTEILNEHMER hinter dem RTW zum KH hinterherfahren! BIs der RTW und der NA im KH die Übergabe gamcht haben ist das NEF längst da!
    So weit zu den rechtlichen Aspekten.

    Ich persönlich verstoße regelmäßig, auf (General-)Anweisung des ÄLRD dagegen, da dieser das Straßenräumer-Prinzip zur Sicherheit des RTW angewiesen hat (RTW muss nicht an jeder Kreuzung abbremsen-schonender Transport, RTW kann höhere Durchschnitt-Geschwindigkeit fahren-schnellere Versorgung im KH). Ausserdem ist dadurch gewährt, dass wenn die RLS den NA braucht und er abkömmlich ist, sofort in das NEF umgestiegen werden kann um den neuen Einsatz zu fahren. "Daher ist nach §34 StGB das Strassenräumer-Verfahren begründet". (So weit die Begründung des ÄLRD)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  4. #19
    Hobbychirurge Gast
    Zu den Thema gibt es noch keine Eindeutige Rechtssprechung. Jeder legt es sich so hin wie er will. Es wird halt nicht gerne gesehen aber es machen trotzdem sehr viele im Rettungsdienst. Im manchen Kreisen ist es von dem ÄrlRD verboten meistens hängt es einfach davon ab was der Notarzt mit dem NEF Fahrer abgesprochen hat.

  5. #20
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Ganz einfach: Wenn der NA in den Ausserdem ist dadurch gewährt, dass wenn die RLS den NA braucht und er abkömmlich ist, sofort in das NEF umgestiegen werden kann um den neuen Einsatz zu fahren. "Daher ist nach §34 StGB das Strassenräumer-Verfahren begründet". (So weit die Begründung des ÄLRD)
    Aber warum fährt der RTW überhaupt mit SoSi, wenn der Notarzt abkömmlich ist? Abkömmlichkeit des Notarztes lässt doch auf eine nicht vorhandene Gefährung des Patientenlebens schließen, was wiederum ausschließt, dass mit SoRe gefahren wird...

  6. #21
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    Zitat Zitat von 66251
    Aber warum fährt der RTW überhaupt mit SoSi, wenn der Notarzt abkömmlich ist? Abkömmlichkeit des Notarztes lässt doch auf eine nicht vorhandene Gefährung des Patientenlebens schließen, was wiederum ausschließt, dass mit SoRe gefahren wird...
    Es gibt aber auch genug fälle, bei denen der NA eh nicht mehr machen kann als das RD-Personal... und es trotzdem eine Lebensgefährdung für den Patienten besteht ;)

    MfG Fabsi

    P.S.: Ich geb dazu jetzt keine Beispiele...

  7. #22
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    P.S.: Ich geb dazu jetzt keine Beispiele...
    Schade, würde mich jetzt mal interessieren.
    Und das Argument, das NEF müsse mit SoSi folgen, damit der NA ggf. umsteigen kann, berechtigt jedes Fahrzeug, mit SoSi zu fahren, um für den nächsten Einsatz wieder frei zu sein. So ein Quatsch!

    Die einzige Begründung, die mir einleuchtet ist folgende: Auf Anordnung des Notarztes, der seine Ausrüstung gerne in der Nähe hätte, im RTW aber nicht sicher verstauen kann.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  8. #23
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    Es gibt aber auch genug fälle, bei denen der NA eh nicht mehr machen kann als das RD-Personal... und es trotzdem eine Lebensgefährdung für den Patienten besteht ;)
    in den fällen ist der NA aber keinesfalls abkömmlich ;)

  9. #24
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    In Städten mit viel Verkehr, ist das gang und gebe!

    In OWL, den größeren Städten ist es Gang und gebe, das das NEF vorrausfährt, und solange nix passiert, sagt auch keiner was.Frei nach dem Motto:Wo kein Kläger, da kein Richter.Letztendlich entscheidet, der Fahrer, ob er es toll findet mit einem RTW im Nacken zu fahren.

  10. #25
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    Zitat Zitat von jumbo
    Frei nach dem Motto:Wo kein Kläger, da kein Richter.Letztendlich entscheidet, der Fahrer, ob er es toll findet mit einem RTW im Nacken zu fahren.
    Ja, aber spätestens bei einem Zusammenstoß des vorausfahrenden NEFs mit einem anderen PKW, der anschliessend in eine Menschengruppe fährt, mit zwei Toten und 10 Schwerverletzten gibt es eine Menge Kläger und Nebenkläger. Und spätenstens dann wird auch mal jemand fragen, ob es überhaupt rechtmässig war, dass das NEF vorausfährt, oder ob man nicht von Vorsatz oder zumindest billigender Inkaufnahme ausgehen muss.

    Und wer von uns kann garantieren, dass ihm so etwas NICHT passiert.

    Mir ist übrigens noch ein Argument eingefallen, dass ich so gar schon ab und zu angebracht habe: Wenn ich in einem mir unbekannten Gebiet einen Einsatz habe und wir mit SoSi in die Klinik fahren, bitte ich oft das (ortsansässige) NEF, mir vorauszufahren, damit ich mich nicht verfahre und den kürzesten Weg habe.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  11. #26
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    Hi,


    guckst du da: http://www.brianpeschke.de/rd/rdrecht%20nef.html

    RTW fährt mit Blaulicht vorweg, das NEF ohne Blaulicht hinterher
    Problematisch bei dieser Konstellation ist, das NEF und Notarzt ja irgendwie auch eine Einheit bilden. Sollte der Notarzt kurz vor dem Krankenhaus bei einem anderen Notfall benötigt werden und es der gesundheitliche Zustand des Patienten zulassen, dass der Notarzt ihn nicht bis ganz in die Klinik begleiten muss, so müsste das NEF ja jetzt erst einmal wieder zum RTW aufschließen, um den Notarzt aufnehmen zu können.
    Ein zweiter Punkt wäre die medizinische Sonderausstattung des NEF, das mal mehr und mal weniger zusätzliches Material wie z. B. Betäubungsmittel oder Medikamente zur Lyse-Therapie an Bord hat. In beiden Fällen würde es zu einer oft erheblichen zeitlichen Verzögerung kommen.

    NEF fährt mit Blaulicht vorweg, RTW fährt mit Blaulicht hinterher
    Oft wird als Argument für diese Variante genannt, das NEF könne vor dem RTW ja die Straße "räumen", der RTW hätte dann in der entstehenden Gasse freie Fahrt, auf den Kreuzungen würde der Verkehr dann schon stehen und die Gefahr eines Unfalls wäre damit geringer.
    Aus meiner Sicht und Erfahrung ist dies so nicht gegeben. Der Fahrer des RTWs muss jetzt neben den "normalen" Verkehrsteilnehmern auch noch auf ein zusätzliches Fahrzeug achten, gerade an Kreuzungen, wo der Querverkehr das Hauptproblem ist, muss jetzt auch noch auf den Abstand zum voraus fahrenden NEF und dessen Fahrmanöver geachtet werden.
    Zusätzlich besteht die Gefahr, dass bei mehreren Fahrzeugen, die mit Blaulicht und Martinshorn fahren, nur das erste registriert und die nachfolgenden übersehen wird. Sollte dies so sein, dann ist ein Unfall mit dem NEF in jedem Fall vorzuziehen, da die Folgen schon aus fahrzeugtechnischen Gründen sicherlich nicht so schlimm sind, als wenn der RTW darin verwickelt ist. Und auch wenn es etwas makaber klingt, in dem NEF sitzt nur eine Person, in dem RTW sind mindestens vier Personen (Fahrer, RA, NA, Patient) gefährdet!
    Und als drittes Argument sei hier angeführt, dass eine den Verkehr regelnde Massnahmen wie eine (kurze) Sperrung einer Straßenkreuzung der Polizei vorbehalten ist.

    RTW fährt mit Blaulicht vorweg, das NEF fährt mit Blaulicht hinterher
    Für mich ist dies aus oben genannten Gründen die praktikabelste und sinnvollste Variante, die Verkehrssicherheit und die bestmögliche Einsetzbarkeit des Notarztes miteinander kombiniert. Wie dies in den einzelnen Rettungsdienstbereichen rechtlich gesehen wird, kann ich leider nicht sagen.
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  12. #27
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    Ed ist nie rechtsmäßig das das NEF mit SOSI als Strassenräumer fährt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  13. #28
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    Max K.
    Was interessiert die verbogene Rechtsauffassung von irgendjemand?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  14. #29
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    Zu diesem Thema kann ich nur das Buch Sonderrechte im Einsatz von Andreas Wasielewski empfehlen. Hier wird eindeutig Stellung zu diesem Thema genommen und diese auch aus juristischen Aspekten beleuchtet.

    Ich kann jedem Fahrer von Sonderrechtsfahrzeugen empfehlen.

    Weitere Infos gibt es hier und hier

    In einer großen deutschen Stadt ist es bislang auch gang und gebe, dass das NEF mit Sonderrechten vorraus fährt, jetzt wird aber wohl darüber nachgedacht, dieses von höchster Stelle aus zu verbieten bzw. zu untersagen.

  15. #30
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    Auf dem Land besteht auch oft das Problem des nicht vorhandenen NEF-Fahrers, d.h. wenn der zweite Mann das NEF ohne SR hinterherfährt stehen der Fahrer des RTW und der Notarzt beim Ausladen evtl. ne Zeit lang ziemlich blöd schauend am Krankenhaus.

    Bei uns gibts für solche Fälle deshalb die inoffizielle Parole, NEF fährt mit Blaulicht hinterher, lässt aber wenns zu gefährlich werden sollte den RTW ziehen und versucht später wieder aufzuschließen. (Das soll jetzt nicht heißen, das unsere RTWs gefährliche Mannöver fahren, aber oft kommt halt ein Fahrzeug z.B. beim Überholen locker vorbei wohingegen es fürs zweite schon knapp werden kann)

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