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Thema: NEF als Straßenräumer...

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Hallo!

    Ja, Danke!
    Aber dieser Beitrag gehört eher zum Thema " Springlicht ", und hatt hier mit diesem relativ wenig zu tuen!

    Die für den Betrieb erforderlichen Bauartgenehmigungen werden in der StVZO §22a festgelegt!
    Sonderregelungen erfassen auch Anlagen wie z.b. Leuchten mit Magneten oder Klemmeinrichtungen!

    " Lichtechn. Einrichtungen müssen, sofern sie Vorgeschrieben bzw. Zulässig sind, fest installiert oder so beschaffen sein, das sie sich weder unbeabsichtigt lösen oder verstellen können! "

    Hierzu verwendete Leuchten oder Anlagen bedürfen einer sog. Bauartzulassung durch das Kraftfahrtbundesamt, mit einer Zulassungsnummer : KBA ........
    Beim Kauf oder Einsetzen solcher Anlagen und Leuchten ist auf eine KBA Nr. zuachten!
    Anlagenteile oder Leuchten ohne entsprechende Zulassungsnummer sind somit nicht zugelassen, oder dürfen auch sonst nicht eingesetzt werden !

    MfG
    Geändert von Andreas 53/01 (06.07.2002 um 16:52 Uhr)
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