Hey Leute!

So wie Lauschi es zitiert ist es!


Die Sonderrechte gelten nur für das Fahrzeug, das den Patienten transportiert!

Wie kann man das rechtfertigen, dass ein NEF mit Alarm vorweg oder hinterher fahren muss? Gar nicht!


Im Gegenteil, wenn ein NEF mit Alarm vorausfährt und "Platz" schafft, denkt ein großteil der Autofahrer, dass die "Gefahr" vorbei ist und sie ziehen wieder in die Straßenmitte!

Dadurch entsteht eine erhöhte Gefahr für den RTW und der eigentliche Sinn wurde verfehlt!


Jedoch gibt es Ausnahmen:

- In ländlichen Gebieten wird es durchaus empfohlen mit Alarm (Sondersignal/Sonderrechte) dem RTW hinterher zufahren, da dadurch das NEF schnell wieder einsatzbereit ist! In ländlichen Gebieten ist es meistens keine "NEF-Reserven", so dass das teilweise einzige NEF schnell wieder einsatzbereit sein muss!


In Städten ist das Hinterherfahren mit Alarm nicht erlaubt, da hier meistens schnell eine Ausweichmöglichkeit gibt, ein anderes NEF von einem anderen Stützpunkt zu alarmieren!


So wird das bei uns gemacht und das bis jetzt sehr erfolgreich und ohne Probleme!


Alarmfahrten des NEF´s natürlich nur, wenn der RTW auch mit Alarm fährt! :-)