VG Köln: Bundesnetzagentur nimmt Bescheide zurück


Nachdem das Amtsgericht Bonn im April 2004 die von der Bundesnetzagentur gegen zwei Funkfreunde aus Gütersloh eingeleiteten Bußgeldverfahren auf Kosten der Staatskasse eingestellt hatte – den Funkern wurde vorgeworfen, mit Amateurfunkgeräten und mit zu hoher effektiver Strahlungsleistung auf einer FreeNet-Frequenz gesendet zu haben – sollten Ende Oktober 2005 die Klagen der beiden Funker gegen die Gebührenbescheide wegen der Kosten des Messeinsatzes und gegen die Anordnung der Außerbetriebnahme der Funkanlagen vor dem Verwaltungsgericht Köln verhandelt werden.

Zwei Tage vor dem anberaumten Verhandlungstermin nahm die Bundesnetzagentur alle Bescheide zurück, nachdem der zuständige Richter des Verwaltungsgericht Köln zuvor die Sach- und Rechtslage telefonisch mit dem Behördenvertreter und dem Verfahrensbevollmächtigten der Kläger erörtert hatte.

Der Verhandlungstermin wurde von Amts wegen aufgehoben. Durch Beschluss vom 08.11.2005 wurden die Verfahren für erledigt erklärt und der Bundesnetzagentur die Kosten des Verfahrens in allen Fällen auferlegt. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Bundesnetzagentur in zutreffender Wertung der Sach- und Rechtslage die angefochtenen Bescheide aufgehoben hat ( VG Köln 11 K 7128/04, 11 K 7131/04 u.a. ).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Michael Riedel, Köln

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