Hallo !

Eine Überprüfung erfolgt lediglich durch den Gerätewart, auf Sicht -u. Funktionsprüfung der Leuchte im Rahmen der Akkupflege ggf. Wartung.
Taschenlampen der Feuerwehr unterliegen z.zt. keiner Norm. Somit würde die Verpflichtung für die Feuerwehr wegfallen, da Taschenlampen meist eh im privat Besitz sind.

Die einzigen Lampen nach Norm und EX-Zugelassen sind alle Standhandscheinwerfer wie z.b HKEB oder Halo 4/6 von BOSCH und die Adaro Adalit L-2000. ( DIN 14642/DIN 14646 als Warnleuchte nach StVZO)

MfG