So wenn ich aber nachweisen kann, dass ich berechtigt bin einen FME zu besitzen und der Verkäufer mir eine Originalquittung des Fachhändlers mitreicht, ist das glaube ich legal! Oder bin ich da auf dem Holzweg???
So wenn ich aber nachweisen kann, dass ich berechtigt bin einen FME zu besitzen und der Verkäufer mir eine Originalquittung des Fachhändlers mitreicht, ist das glaube ich legal! Oder bin ich da auf dem Holzweg???
Grüße Chris
Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner
die berichtigung kann dir der komandant geben ...
dann hast du ja im endefekt wieder dein verwendungsnachweis.
Ja also kann er doch verkaufen, oder? Zumindest hast Du mir dazu gerade die Bestätigung gegeben!
Wie ich es nun verkaufe, ist doch egal!
Grüße Chris
Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner
wenn er ihn verkauft und verlangt einen verwendungsnachweis is das ok ...
aber mal ehrlich wer macht das von denen?
Ganz ehrlich glaube ich keiner!
Und mal ganz ehrlich, wer macht das hier im Forum??
Grüße Chris
Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner
wie wer was was in dem forum?
Wer hier nach einem verwendungsnachweis fragt, der hier etwas verkauft???
Grüße Chris
Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner
das is wieder was anderes...
aber dafür gibt es auch das sprichwort...
wo kein kläger da kein richter :)
Ja dann hätten wir uns die ganze Diskussion ja sparen können, wenn das hier was anderes ist??!!??
Grüße Chris
Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner
Bayerisches Saatsministerium des Innern !! Na und ???? Wen interessiert´s ?? :-)))
Eine Verwaltungsvorschrift/ Dienstvorschrift für die Behörden des Landes Bayern, wobei sich diese auf Funkanlagen im Eigentum öffentlicher Träger bezieht.
Das bedeutet nämlich auch, dass diese Vorschrift nur gegenüber Zugehörigen der entsprechenden Behörden Wirksamkeit erlangt.
Ein Verkauf eines FME ist grundsätzlich ein rein privatrechtlicher Vetrag (§ 433 BGB). Dem steht nichts entgegen. Für den Betrieb gilt etwas anderes (Sondervorschriften des Fernmelderechts).
Erwerb und Besitz sind zumindest in jedem Falle legal.
@Alex22:
Das hätte ich dir auch sagen können:
zum 1000. Male. Auch ein FME ist eine Funkanlage im Sinne des Telekommunikationsgesetzes !!!!!
Geändert von kafu (26.06.2002 um 12:34 Uhr)
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