Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 16 bis 25 von 25

Thema: ACHTUNG schaut euch dass mal wieder bei e.bay an ??? Merkwürdig

  1. #16
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.273
    So wenn ich aber nachweisen kann, dass ich berechtigt bin einen FME zu besitzen und der Verkäufer mir eine Originalquittung des Fachhändlers mitreicht, ist das glaube ich legal! Oder bin ich da auf dem Holzweg???
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  2. #17
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.255
    die berichtigung kann dir der komandant geben ...
    dann hast du ja im endefekt wieder dein verwendungsnachweis.

  3. #18
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.273
    Ja also kann er doch verkaufen, oder? Zumindest hast Du mir dazu gerade die Bestätigung gegeben!

    Wie ich es nun verkaufe, ist doch egal!
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  4. #19
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.255
    wenn er ihn verkauft und verlangt einen verwendungsnachweis is das ok ...
    aber mal ehrlich wer macht das von denen?

  5. #20
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.273
    Ganz ehrlich glaube ich keiner!

    Und mal ganz ehrlich, wer macht das hier im Forum??
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  6. #21
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.255
    wie wer was was in dem forum?

  7. #22
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.273
    Wer hier nach einem verwendungsnachweis fragt, der hier etwas verkauft???
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  8. #23
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.255
    das is wieder was anderes...
    aber dafür gibt es auch das sprichwort...
    wo kein kläger da kein richter :)

  9. #24
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.273
    Ja dann hätten wir uns die ganze Diskussion ja sparen können, wenn das hier was anderes ist??!!??
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  10. #25
    Registriert seit
    23.03.2002
    Beiträge
    78
    Bayerisches Saatsministerium des Innern !! Na und ???? Wen interessiert´s ?? :-)))

    Eine Verwaltungsvorschrift/ Dienstvorschrift für die Behörden des Landes Bayern, wobei sich diese auf Funkanlagen im Eigentum öffentlicher Träger bezieht.

    Das bedeutet nämlich auch, dass diese Vorschrift nur gegenüber Zugehörigen der entsprechenden Behörden Wirksamkeit erlangt.

    Ein Verkauf eines FME ist grundsätzlich ein rein privatrechtlicher Vetrag (§ 433 BGB). Dem steht nichts entgegen. Für den Betrieb gilt etwas anderes (Sondervorschriften des Fernmelderechts).

    Erwerb und Besitz sind zumindest in jedem Falle legal.


    @Alex22:

    Das hätte ich dir auch sagen können:

    zum 1000. Male. Auch ein FME ist eine Funkanlage im Sinne des Telekommunikationsgesetzes !!!!!
    Geändert von kafu (26.06.2002 um 12:34 Uhr)

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •