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Thema: UKW Seefunk

  1. #1
    Heros2110 Gast

    UKW Seefunk

    Hat jemand Erfahrung mit der Zulassung (wenn überhaupt möglich) für den Bertieb eines UKW Seefunkgerätes in einem FZ?

    Haben das Problem Kontakt mit unseren Einheiten auf dem Wasser zu halten. Die Reichweiten des 2m Bandes sind einfach zu klein. Die Benutzung des Seefunkes würde erhebliche Vorteile bringen, besonders da ein Teil der Wasserfahrzeuge bereits mit Seefunk ausgestattet sind. Das entsprechende Funkzeugnis stellt kein Problem da.

    Gruß

  2. #2
    Registriert seit
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    Dürfte in einem Landfahrzeug nicht zulassungsfähig sein, da kein Rufname (Kennung) zugewiesen werden kann. Wir haben noch ein Binnenfunkhandgerät mit der gleichen Kennung wie unser MZAB (für Bordinterne Kommunikation zulässig).

    Gruß
    gomaman
    SM OV LOE

  3. #3
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    906
    Hallo,

    ich meine die Feuerwehr Neustadt/Holstein hat bzw. hatte das in Ihrem ELW 2 eingebaut. Sonst müsstest du da mal nachfragen.

    http://www.ff-neustadt-oh.de/

    Gruß

    Bjoerni

  4. #4
    Doc Gast
    Ich würde mal bei der RegTP anfragen, da die für die Zulassung von Funkgeräten zuständig ist

    Grüße
    Doc

  5. #5
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    @ Heros 21/10

    Geht zur für euren Bereich zuständigen AS der RegTP.
    Ein gut begründeter Antrag hat eine reelle Chance auf
    eine Bewilligung.

    Was mich nun doch wundert. Du sagst, ihr habt Probleme
    mit den 2m BOS-Funk auf dem Wasser.
    Der UKW-Seefunk, wie auch der Bereich des sog. Rheinfunks,
    liegt ebenfalls auf dem 2m-Band. Auch wird der
    UKW-Seefunk/Rheinfunk im Wechselsprechen betrieben,
    wenn auch teils im Sternverkehr (nicht verwechseln mit
    dem "Sternverkehr" im Bereich des BOS-Funks).

    Sternverkehr im UKW-Seefunk/Rheinfunk:
    Sendefrequenz Küstenfunkstelle
    gleich Empfangsfrequenz Wasserfahrzeuge
    Sendefrequenz Wasserfahrzeuge
    gleich Empfangsfrequenz Küstenfunkstelle

    Tschau

    Michael
    Michael Ruße

  6. #6
    Registriert seit
    18.12.2001
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    4.989
    Info :

    Es gibt keine RegTP mehr. Heißt jetzt Bundesnetzagentur.
    Soll nicht klugscheißerich sein, sondern erleichtert vielleicht die Suche nach ner Außenstelle.

    ( www.bundesnetzagentur.de )

    Gruß Joachim

  7. #7
    Doc Gast
    Ach du sch..., wird jetzt alles im Deutschen Staate eine Agentur?
    Siehe Arbeitsamt und was draus geworden ist *g*.

    Nur Spaß, weiter im Thema...

  8. #8
    Heros2110 Gast
    Vielen Dank für die Tips.

    "Dürfte in einem Landfahrzeug nicht zulassungsfähig sein, da kein Rufname (Kennung) zugewiesen werden kann."
    - Mit den Rufnamen sollte das kein Porblem dastellen. Es ist so das auch die 4m Band Rufnamen der Wasserfahrzeuge fürs THW im Seefunk angewendet werden.

    Zum Thema Reichweite, frag mich nicht wieso, aber die ist im Seefunk erheblich besser, wenn dann leider die "Funkdiziplin" der Teilnehmer fürn A...... ist.

    Gruß
    Geändert von Heros2110 (22.10.2005 um 08:05 Uhr)

  9. #9
    Registriert seit
    11.12.2001
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    85
    Funkdisziplin im Rheinfunk.

    Kommt auch auf die Kanäle an.
    Es gibt ja welche die nur für den Sprechfunkverkehr
    von Schiff zu Schiff zugewiesen wurden.
    Dort hört man vieles, nur meistens nicht das, was
    man sich vorgestellt hat. Halt oft wie CB-Funk.
    Genauso die "Bordkanäle". Oft ein "Einkaufswunschlistenfunk".

    Alle Frequenzen werdet Ihr auch nicht zugewiesen bekommen.
    Allerdings die wichtigen schon (Anruf- und Notruf, Schleusen,
    Hafenmeistereien, Schleusen, Häfen, etc.).

    Tschau.

    Michael
    Michael Ruße

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