Hallo!

Wir (eine FF in Bayern) haben aus einem früheren Fahrzeug noch ein FuG7 rumliegen. Festfunkstellen werden ja nur unter ganz bestimmten Vorraussetzungen genemigt. Wie sieht das mit "tragbaren" Geräten aus?
D.h. wir packen das FuG in eine Kiste oder einen Koffer, ein Netzteil für 230V, ein Kabel für 12V dazu, eine Antenne oben drauf, fertig.

Ist so ein Gerät genehmigungsfähig, oder kann ich das wie bei einem 4m-HFG von vorn herein eigentlich bleiben lassen.

Wenn es genehmigungsfähig ist, was für einen Rufnamen kriegt das Ding?

Danke schonmal im Vorraus,

duese