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Thema: Koffer-FuG zulässig?

  1. #1
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    Koffer-FuG zulässig?

    Hallo!

    Wir (eine FF in Bayern) haben aus einem früheren Fahrzeug noch ein FuG7 rumliegen. Festfunkstellen werden ja nur unter ganz bestimmten Vorraussetzungen genemigt. Wie sieht das mit "tragbaren" Geräten aus?
    D.h. wir packen das FuG in eine Kiste oder einen Koffer, ein Netzteil für 230V, ein Kabel für 12V dazu, eine Antenne oben drauf, fertig.

    Ist so ein Gerät genehmigungsfähig, oder kann ich das wie bei einem 4m-HFG von vorn herein eigentlich bleiben lassen.

    Wenn es genehmigungsfähig ist, was für einen Rufnamen kriegt das Ding?

    Danke schonmal im Vorraus,

    duese

  2. #2
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    Hallo !

    Na, da fragt ihr doch besser mal euer IM ...

    MfG

  3. #3
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    Original geschrieben von Andreas 53/01

    Na, da fragt ihr doch besser mal euer IM ...
    Die wissen das bestimmt, aber vielleicht hat ja die eine oder andere Wehr oder HiOrg so ein Ding angemeldet oder Erfahrungen mit einer Anmeldung oder einem Anmeldeversuch gemacht. So Dinger gibt es (technische Diskussionen hab ich hier im Forum darüber schon gelesen).

    duese

  4. #4
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    Ich denke mal es gibt den Rufnamen einer 4M Handgurke; das Problem wird aber eher sein ein 4M-HfG zugelassen zu bekommen.

  5. #5
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    Jo. Hier liegt wohl der Knackpunkt. Welchen Rufnamen soll das Teil bekommen ?

    Ist weder ein Fahrzeug, noch was Ortsfestes in dem Sinne. Also bleibt nur ein 4m Rufname für ein HFG über. Und den wird das IM nicht genehmigen schätz ich mal.

    Also einfach da mal abfragen.

    Gruß Joachim

  6. #6
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    Warum zäumst Du das Pferd von hinten auf und sagst nicht ganz einfach, was Du vor hast?

    Wahrscheinlich, weil Dir eh klar ist, dass das so nicht funktioniert. Ob ein FuG in einem Koffer oder in einem Schreibtisch eingebaut ist, macht schlussendlich keinen Unterschied für die Zuteilung des Funrufnamens. Spätestens wenn die (feste) Aussenantenne und das (fest verlegte) Antennenkabel am (mehr oder weniger losen), mit Netzstrom versogten FuG hängt, gilt die Anlage sowieso als ortsfest.
    In Betrieb genommen werden dürfen BOS-Funkgeräte erst nach Zuteilung des Funkrufnamens. Und zugeteilt werden die durch das StMI. Solltest Du wissen, ist eine Frage im Sprechfunzeugnis. Auch für 4m-Handfunkgeräte gibt es dabei keine Ausnahmen. Das alleine schon deshalb nicht, weil nicht das Funkgerät, sondern die ortsfeste, bzw. bewegliche Funkstelle den Rufnamen zugeteilt bekommt.

    Explizite Rufnamen für 4m-HFG gibt es zumindest in BY nicht. Aber das fällt eh nicht in Betracht, denn in einer Hand kann man den Koffer nicht wirklich lange halten. Ein Hand-FuG ist es also sicher nicht. Kennzahlen werden entweder fahrzeug- oder funktionsbezogen vergeben. Und die ortsfeste (wenn auch veränderbare) Führungsstelle ist der UG-ÖEL für die Dauer des Einsatzes vorbehalten.

    [joke]
    Streich das FuG doch einfach rot an und schraub ein paar Räder dran. So hast Du noch eher Chancen einen Rufnamen zugeteilt zu bekommen.
    [/joke]

    Thomas
    Hier werden sie repariert
    www.funk-werkstatt.de

  7. #7
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    Was man mit so einem Gerät vorhat? Funken natürlich, da wo es gebraucht wird außerhalb, bzw unabhängig von den Fahrzeugen.
    Ob es geht oder nicht, ist mir nicht ganz klar, sonst hätte ich nicht gefragt.

    Hier im Forum hab ich schon von solchen "tragbaren" FuGs gelesen (wie vorher schon erwähnt technische Diskussionen).Da hab ich mir gedacht, evtl. hat sowas schon mal jemand versucht es genehmigt zu bekommen, oder ist damit gescheitert und könnte mir das vielleicht mitteilen?
    z.B. http://funkmeldesystem.de/foren/show...r&pagenumber=2

    Das es mit fester Außenantenne ortsfest ist versteht sich von selbst. 12V Akku wäre vielleicht auch sehr vorteilhaft.

    Sind das alles Geräte, die nur als Liebhaberstücke gepflegt werden? Oder werden sie betrieben (mit oder ohne Genehmigung)?

    Da ich mir gedacht habe, evtl. hat sowas schon mal jemand versucht es genehmigt zu bekommen, oder ist damit gescheitert und könnte mir das vielleicht mitteilen?

    Wenn sowas nicht gehen kann, ok, aber warum gibt es solche Geräte dann schon?

    duese

  8. #8
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    Es interessiert doch in Bayern niemanden, ob das Gerät genehmigt ist. Ist es nicht auch so, daß die HiOrgs in Bayern selber Rufnamen verteilen dürfen?
    HALDOL gibt es jetzt auch als Raumspray!

  9. #9
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    Hallo!
    Bei uns steht auch so ein Koffergerät. Es hat auch eine zugeteilte Rufnummer. Bei uns ist es 25-71 die 25 steht für den Ort und die 71 steht bei unf für Handfunkgeräte. Kann mich ja nochmal schlau machen wie das hier genau mit der zuteikung gelaufen ist.

    MfG
    Dennis
    Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit

  10. #10
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    Original geschrieben von rettungsteddy
    Es interessiert doch in Bayern niemanden, ob das Gerät genehmigt ist. Ist es nicht auch so, daß die HiOrgs in Bayern selber Rufnamen verteilen dürfen?
    Nein dies ist nicht der Fall ...
    Die Funkrufnamen sind klar nach dem Fahrzeug geregelt, andere Rufnamen gibts erstmal nicht.
    Ausnahmen erteilt das StMi von Bayern.
    Siehe auch Schreiben vom Innenministerium vom 09.02.2005
    http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...nkrufnamen.pdf

    Also müßt ihr das Teil gesondert anmelden.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  11. #11
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    Original geschrieben von Funker_ELF_Esbeck
    Hallo!
    Bei uns steht auch so ein Koffergerät. Es hat auch eine zugeteilte Rufnummer. Bei uns ist es 25-71 die 25 steht für den Ort und die 71 steht bei unf für Handfunkgeräte. Kann mich ja nochmal schlau machen wie das hier genau mit der zuteikung gelaufen ist.

    MfG
    Dennis
    Tut mir leid. Ich find in Bayern kein Esbeck. 3 Treffer in NS und einen in NRW. Dem Rufnamen nach sollte es eins der 3 in NS sein. Nochmal: BY hat für 4m Hand-FuG keinen eigenen Rufnamen vorgesehen. Wenn man jetzt mal von dem 8/1 (aber das ist nicht das Gerät, sondern der Kdt, also die Funktion, denn der kann sich auch von einer anderen Stelle mit dem Rufnamen melden, siehe 1.3.4 - im Regelfall macht er das aber immer noch mit einer schlichten "1") absieht. Und auch das muss genehmigt werden. Ohne zugeteilten Rufnamen dürfen die Geräte nicht betrieben werden. Jetzt klar?

    Die Koffer-Geräte kamen primär aus dem KatS und hatten dort Rufnamen. Auch THW und HiOrgs haben dafür welche. Die FW kommt meist dort in Berührung mit den Geräten, wo Aufgaben von Fernmeldezügen/Regieeinheiten übernommen wurden (Stw. UG). Ein 7b nachträglich in einen Koffer einzubauen ist da genau so hilfreich, wie sich in BY selber einen Funkrufnamen aus NS zu geben. Im übrigen frag ich mich eh, ob Du dann das 7b in der jährlichen Übersicht meldest (siehe http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...rsicht_bos.xls).

    Wenn ein FuG fest in einem Feuerwehrhaus eingebaut wird, dann ist das genehmigungspflichtig. Und mal ganz ehrlich: Die Auflagen machen auch Sinn. Sollten sie erfüllt werden, dann kannst Du losschrauben und hast sogar noch einen Koffer für was andres übrig. Also: Füll den Zettel aus - und gut isses. So ein Formular beißt nicht.

    TM
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  12. #12
    Registriert seit
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    Original geschrieben von tm112
    Nochmal: BY hat für 4m Hand-FuG keinen eigenen Rufnamen vorgesehen. Wenn man jetzt mal von dem 8/1 (aber das ist nicht das Gerät, sondern der Kdt, also die Funktion, denn der kann sich auch von einer anderen Stelle mit dem Rufnamen melden, siehe 1.3.4 - im Regelfall macht er das aber immer noch mit einer schlichten "1")
    TM
    Da muss ich dir widersprechen! Dass 8/1 der Kdt ist, ist richtig, allerdings gibt es schon eine eigene Kodierung für sowas (Tragbare 4m FuGs): 18/x!!! ("Sonstige Funkanlagen ; auch tragbar, soweit keine funktionsbezogene Kennzahl anwendbar ist"--> Merkblatt der SFS-W Nr.9.6)

    Und das mit der "1" sollte auch nicht sein, da diese Kennzahl im 4m nur für den KBR vergeben werden darf (natürlich auf Lkr-Ebene; also so: Florian LKR 1;). Bei den einzelnen Wehren, kann man sowas nur im 2m machen. Hab ich ehrlich gesagt auch noch nie gehört, dass es heißt: Florian XY 1 von 40/1....
    Dafür is ja eigentlich die 8/1 da, oder?
    Greetz

    Benni

  13. #13
    Registriert seit
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    Original geschrieben von Bugs B©

    Hab ich ehrlich gesagt auch noch nie gehört, dass es heißt: Florian XY 1 von 40/1....
    Dafür is ja eigentlich die 8/1 da, oder?
    Sicher gibts das, unser SBI hat Florian XY 1.
    Und der KBR hat übrigens Florian Lkr Land 1.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  14. #14
    Registriert seit
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    [QUOTE]Original geschrieben von Bugs B©
    [B]Da muss ich dir widersprechen! Dass 8/1 der Kdt ist, ist richtig, allerdings gibt es schon eine eigene Kodierung für sowas (Tragbare 4m FuGs): 18/x!!! ("Sonstige Funkanlagen ; auch tragbar, soweit keine funktionsbezogene Kennzahl anwendbar ist"--> Merkblatt der SFS-W Nr.9.6)

    Wo ist der Widerspruch?
    Ein tragbares Funkgerät ist kein Handfunkgerät. Wenn noch Fragen sind, worin der Unterschied besteht, dann empfehle ich folgenden Selbstversuch: Halte doch so einen Koffer mal mit ausgestrecktem Arm länger als 1 Minute ...
    Für ortsfeste Funkanlagen gibt es klare Rufnummernregelungen und die Auflage einer Genehmigung. Die Zuweisung der 18 wie auch der 19 für eine überwiegend ortsfeste Anlage ist nicht möglich. Wenn ein tragbares Funkgerät hauptsächlich im ortsfesten Betrieb eingesetzt wird, dann handelt es sich um eine ortsfeste Funkanlage. Du schreibst ja schon ganz richtig "soweit keine funktionsbezogene Kennzahl anwendbar ist" - und die ist hier zweifelsohne anwendbar. Hier fahren einige Fahrzeuge, die nicht ohne weiteres in das Rufnummernschema einzupassen sind als Florian [...] 18/1 ... 18/4 rum.

    Übrigens: Die Genehmigung hat u.a. etwas mit dem zu erwartenden Funkaufkommen zu tun und ist deshalb an die Anzahl der Alarmierungen / Jahr gebunden. Und da spielt es eine relativ untergeordnete Rolle, welchen Rufnamen das Teil nun hat. Also macht nicht den zweiten Schritt vor dem ersten und stellt auch bitte keinen Brandstifter ein, damit Ihr die Auflagen erfüllt. Es soll ja schon FWen gegeben haben, die nur deshalb zu den 5 Ölspuren über 50 Brandsicherheitswachen geleistet haben ...

    TM
    Hier werden sie repariert
    www.funk-werkstatt.de

  15. #15
    Registriert seit
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    Ihr braucht ja auch einfach nur das StMI Bayern anschreiben und fragen... die werden euch sicher weiterhelfen...
    bevor die Diskussion ins endlose geht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
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