Hallo zusammen,

unsere Kreisleitstelle hat mir mitgeteilt, dass ortsfeste Funkanlagen mit einer äquivalenten isotopen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt und mehr nur noch betrieben werden dürfen, wenn eine gültige Standortbescheinigung vorliegt.
Für sog. Altanlagen, die vor dem 20.01.97 in Betrieb genommen wurden ist die in der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) eingeräumte Übergangszeit bis zum 31.12.03 zwischenzeitlich abgelaufen.

In unserem Funktisch sind zwei Bosch FuG 8b verbaut, die an jeweils einer "normalen" (0db Gewinn) 4m Fahrzeugfunkantenne betrieben werden.

Rein rechnerisch dürfte ich doch dann nicht über die 10W EIRP hinauskommen oder hat sich hier ein Denkfehler eingeschlichen?

Gruß

Typh00n