Seite 1 von 5 12345 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 15 von 67

Thema: THW ersetzt Polizei - Wie weit soll noch gespart werden ?

  1. #1
    Registriert seit
    12.07.2005
    Beiträge
    79

    THW ersetzt Polizei - Wie weit soll noch gespart werden ?

    Wie weit soll noch gespart werden ???

    Irre: THW regelt jetzt den Verkehr auf der Autobahn

    Ein alltäglicher Unfall auf der Autobahn 72 bei Zwickau: Ein Auto krachte nachmittags in die Leitplanke,
    kippte um. Die Fahrerin (69) und ihr Beifahrer (86) wurden verletzt. Die Autobahn musste gesperrt werden, doch damit hatte die Polizei nichts zu tun: Das Technische Hilfswerk regelte den Verkehr, leitete die Autofahrer an
    der Abfahrt herunter. Dabei weiß jedes Kind: Das ist Job der Polizeibeamten!
    „Das THW hat die Absperrung übernommen“, bestätigt Anett Münster von der Polizei Zwickau den Vorfall
    in dieser Woche.
    Doch, wie der Name schon sagt, soll das THW nur technische Hilfe leisten. „Wir helfen bei großen Unfällen bei der Bergung“, erklärt Frank Z. vom THW die Aufgaben seiner Helfer.
    „Unsere originäre Aufgabe ist es eigentlich, nach Katastrophen zu helfen sowie die Strom- und Wasserversorgung sicherzustellen.“
    Doch Innenminister Buttolo verdonnert die Katastrophen-Helfer zum Autobahndienst.
    Buttolo-Sprecher Lothar H. : „Es gibt eine Vereinbarung, dass das THW bei der schnellen Beräumung
    der Autobahn und bei der Stauwarnung unterstützen soll.“
    Doch die Verkehrsregelung ist in der Vereinbarung nicht inbegriffen !!!
    „Das ist auch nicht die Regel“, windet sich Lothar L.
    „Aber die Polizei ist ja schließlich zur Unfallaufnahme ausgebildet.“
    Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist darüber entsetzt: „Das ist ganz klar rechtswidrig“, so Sachsens
    GdP-Chef.
    Ein Eingriff in den Verkehr ist eine hoheitliche Aufgabe. Das darf nur die Polizei.
    Das zeigt, dass es nach den Stellenkürzungen vorn und hinten an Personal mangelt.“ !!!
    Die 2100 THW´Helfer in Sachsen arbeiten ehrenamtlich, sind somit kostenlose Einsatzkräfte –
    Ersetzen sie jetzt die 2500 gestrichenen Polizeistellen ???

    >> Nun wird der THW-Missbrauch Thema im Landtag. Polizei-Expertin Cornelia E. erzürnt:
    „Das ist ein Unding. Dazu muss der Minister im Landtag Stellung beziehen.“<<

    Wenn das so weitergeht kommen Wir dahin :
    -alle Hilfsorganisationen auflösen und zu einer kostenlosen “Multi-Einheit“ zusammenfassen

    ist das noch normal ?






    Vor einigen Wochen schon einmal hier im Forum heißes Thema : “Triage auf Wandertag“
    Reisebus verunglückt auf der A72 ..........
    Geändert von Steiger (03.06.2007 um 15:37 Uhr)

  2. #2
    Registriert seit
    10.12.2003
    Beiträge
    3.902
    Also in Bayern ist das nix ungewöhnliches...das THW fährt am Wochenende regelmäßig Autobahndienst...in Bayern darf aber die Feuerwehr (und wahrscheinlich auch das THW) Verkehr regeln...
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  3. #3
    THW-Tom Gast
    Ja. Die Bayerischen THW-Helfer dürfen den Verkehr regeln. Sogar auserhalb von Bayern!

    Siehe: http://by.juris.de/by/VerkZustG_BY_1990_Art7a.htm

    Gruß

    Tom

  4. #4
    Registriert seit
    03.11.2006
    Beiträge
    84
    Die Aussage dass THW-Helfer ausserhalb von Bayern verkehrsregelnde Maßnahmen, also in den Verkehr eingreifen dürfen halte ich für falsch.
    Das ist zumindest hier in NRW hoheitliche Aufgabe der Polizei.

  5. #5
    Registriert seit
    26.02.2006
    Beiträge
    1.565
    Ich habe mir mal den Artikel mit Interesse durchgelesen und bemerkt, dass er doch von der Presse recht "reißerisch" aufgemacht ist.

    Wenn man mal das ganze etwas emotionsloser betrachtet dann wir man sehr schnell merken, dass auch viele andere Firmen, Organisationen und Behörden auch Teile der "Polizeiarbeit" übernehmen.

    So ist es zum Beispiel "normal", dass bei einem VU auf der Autobahn Feuerwehrfahrzeuge die Einsatzstelle absichern und das obwohl Polizei vor Ort ist und dort andere Aufgaben wahrnimmt, oder ein Mitarbeiter der Autobahnmeisterei oder einer dort arbeitenden Firma ihre Arbeitsstelle absichert und z. B. eine Spur sperrt - was ja auch Verkehrsregelung ist.

    Nun also meine Frage: Nehmen alle diese genannten Personen nicht auch "Polizeiarbeit" wahr???

    In unserem schönen Nachbarbundesland Schleswig-Holstein gibt es den THW-Autobahndienst schon seit über 10 Jahren und es funktioniert, so aus eigener Erfahrung, hervorragend. Die Zusammenarbeit von Autobahnpolizei und dem dortigen THW ist mittlerweile eine feste "Institution" geworden.
    Die Aufgaben des THW sind z.B. Stauendenabsicherung und Stauvorwarnung.

    In diesem Fall, so hat es den Anschein, regen sich vermutlich Vertreter anderer Organisationen darüber auf das sie selbst nicht auf die gleiche Idee gekommen sind und "neiden" dem THW die Einsätze weil sie ja auch gerne diese Arbeit machen würden - das sind meistens Organisationen mit geringer Einsatzfrequenz.

    Desweiteren sollte man auch zwischen verkehrsregelnden (Polizei) und verkehrssicherenden (allgemein) Maßnahmen unterscheiden. So darf z.B. die Feuerwehr sehr wohl eine Strasse sperren aber nicht wieder freigeben, sie kann lediglich ihre Absperrmaßnahme aufheben/einstellen und dann rollt der Verkehr von allein wieder an.

    Also, ich denke, dass wenn man es nüchtern betrachtet eine ganz "normale" Sache ist wie sie seit Jahrzehnten überall in Deutschland praktiziert wird.

    Gruß Carsten
    Geändert von Pille112 (04.06.2007 um 08:28 Uhr)
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
    124 124 MRCC Bremen

  6. #6
    Registriert seit
    12.10.2006
    Beiträge
    1.025
    Zitat Zitat von 21/10
    Die Aussage dass THW-Helfer ausserhalb von Bayern verkehrsregelnde Maßnahmen, also in den Verkehr eingreifen dürfen halte ich für falsch.
    Das ist zumindest hier in NRW hoheitliche Aufgabe der Polizei.
    hier in nrw dürften die bayerischen-thwlers das nicht.

  7. #7
    THW-Tom Gast
    Hallo.

    Falsch. Bayerische THW-Helfer dürfen in der ganzen BRD Verkehrsregelnde Maßnahmen durchführen. Dieses Thema wird immer wieder in unseren Kreisen gerne Diskutiert. Das die AUfgaben der Person und nicht der Organisation übertragen werden.
    Muss mal suchen. da gibt es sogar einen Beschluß von Verkehrministerium.

    Gruß

    Tom

  8. #8
    THW-Tom Gast
    So. Hab gerade mal in Extranet gesucht.
    Die VerkZustG baut auf die § 36 Abs. 1 und § 44 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung auf.
    Diese § der STVO sind aber nicht Bundesland gebunden, sonder sind in der ganzen BRD gültig. Deshalb ergibt sich diese Regelung, auch wenn es einige auserhalb von Bayern nicht wahrhaben wollen. Da hat sich schon das Verkehrsministerium den Kopf zerbrochen und hat es so bestätigt.

  9. #9
    Registriert seit
    12.10.2006
    Beiträge
    1.025
    kann ich mir nicht vorstellen. klar, dass das bei den betroffenen gern diskutiert wird, ist vllt. ne wunschvorstellung?! ich glaubs immernoch nicht. dann such mal bitte irgend nen beschluss dazu.

  10. #10
    Registriert seit
    12.10.2006
    Beiträge
    1.025
    kopier mal bitte die entsprechenden zeilen aus diesem gesetz raus. ich find da nix zu

  11. #11
    THW-Tom Gast
    Hallo..
    Den Gesetztestext findest du hier: http://by.juris.de/by/VerkZustG_BY_1990_rahmen.htm

    Gruß

    Tom

  12. #12
    Registriert seit
    26.02.2006
    Beiträge
    1.565
    @ THW-Tom:

    ...das würde mich auch mal echt interessieren ob da wirklich von verkehrsregelnden Maßnahmen, oder nicht doch von verkehrssichernden Maßnahmen gesprochen wird.

    Ferner denke ich, dass Du damit (in der ganzen Bundesrepublik) die Tätigkeit im Rahmen einer Katastrophen-/Grosschadenshilfe meinst, denn dann stimmt es da es sich ja beim THW um eine Bundesanstalt handelt.

    Gruß Carsten
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
    124 124 MRCC Bremen

  13. #13
    THW-Tom Gast
    Klar in Rahmen von Kat-Schutz-Einsätzen. Dacht das das klar ist.
    Auserhalb vom Kat-Schutz dürfen wir in Bayern aber sogar Verkehrsregelnde Maßnahmen durchführen. Sobald ich bei einer Veranstaltung eine Straße sperre ist dies eine VerkehrsREGELNDE Maßnahme.

    Gruß

    Tom

  14. #14
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    1.988
    Das Gesetz über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) ist ein Landesgetz und somit nur in Bayern gültig.

    Blinky

  15. #15
    Registriert seit
    26.02.2006
    Beiträge
    1.565
    ...siehe auch Artikel 7a des Gesetzes...

    ...verkehrssichernde Maßnahmen...
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
    124 124 MRCC Bremen

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •