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Thema: Privates TLF 24/50 ??

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Privates TLF 24/50 ??

    Moin,
    dies habe ich gerade im Netz gefunden.

    Werbung auf Feuerwehrfahrzeug

    Text zum Bild:
    ---
    Besonderheit: Das Fahrzeug dient als Fahrschul-Kfz und gehört der "Fahrschule 112 im Ellerntal",
    deren Besitzer stellt es für Einsätze jederzeit zur Verfügung. In Übereinkunft mit der Gemeinde Litzendorf fährt das Fahrzeug als offizielles Einsatzfahrzeug der FFW Pödeldorf und steht in deren Gerätehaus
    ----
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    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  2. #2
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    Zugelassen ist es auf jeden Fall auf die Kommune.

    Wenn er das Fahrzeug finaziert hat, warum sollte da keine Werbung druff?
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  3. #3
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    Re: Privates TLF 24/50 ??

    Original geschrieben von Ebi
    Besonderheit: Das Fahrzeug dient als Fahrschul-Kfz und

    gehört der "Fahrschule 112 im Ellerntal",
    ----
    Das heißt, normalerweise nutzt es die Fahrschule ?? und im Einsatzfall die Feuerwehr ?? hmmm....

    Privatfahrzeug mit Behördennummer ?? nochmal hmmmm...
    Ebi
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  4. #4
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    Fährt der Fahrschüler dann bei Alarm einsatzmässig zum Gerätehaus? Hmmm.....


    So long!

    Schubsi

    ***
    Rechtschreibfehler gehen automatisch in das Eigentum des Finders über.

  5. #5
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    Sonderfahrzeuge (FW-Auto) dürfen nicht als Fahrschulfahrzeuge benutzt werden, in unserer Nachbarstadt ist der GW-L ein Fahrschulfahrzeug und da sind die Blaulichter etc. abnehmbar.

  6. #6
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    Original geschrieben von Paladin112
    Sonderfahrzeuge (FW-Auto) dürfen nicht als Fahrschulfahrzeuge benutzt werden.
    Sagt wer?

    Ich fand z.B. dieses Zitat des Landrats Lahn-Dill-Kreis interessant:
    >>>Deshalb wird zurzeit seitens des Lahn-Dill-Kreises die Möglichkeit einer qualifizierten und kostengünstigen Führerscheinausbildung für die Hilfsdienste geprüft. Ein wesentlicher Schritt hierzu besteht in der Nutzung von Feuerwehrfahrzeugen als Fahrschulfahrzeuge. Das Land hat dem bereits zugestimmt. <<<<

    Das Land Hessen hat also nichts dagegen.

    ahk

  7. #7
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    das kenn ich...is bei uns net weit entfernt

    der Link dazu:
    http://die112fahrschule.de/startseite.html

    Der KdoW und das Pseudo TLF24/50 (hat keine festeingebaute FP, sondern nur eine TS *g*) stehen der FF Pödeldorf zur Verfügung. Wie das im Einsatzfall geregelt ist, weiß ich nicht. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass die Fahrschüler nicht mit SoSi fahren dürfen (hoffentlich!).
    Jedenfalls stehen diese Fahrzeuge auch offiziell im Alarmplan vom Lkr Bamberg...
    Greetz

    Benni

  8. #8
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    @ AHK

    Ich hab Fahrschule auf einem ehemaligen Müllfahrzeug der FES (Müllabfuhr in Frankfurt) gemacht. Da war das Heck des Fahrzeuges komplett zugeschweißt, und auf Nachfrage wurde mir damals mitgeteilt, das Fahrschulfahrzeuge keine Sonderfahrzeuge sein dürfen.

    Und bei der FW Hanau ist wie gesagt die gesamte SoSianlage demontierbar, was bei Fahrschulfahrten eben auch passiert.

    Ich mach mich aber noch mal schlau und poste das Ergebnis.

  9. #9
    FirefighterTim Gast

    Fahrschule auf SonderKFZ

    Moin!

    Ich hab seinerzeit meinen FS Klasse CE über die BA THW gemacht. Dort wurde(n) ich(wir) auch auf einem Fahrzeug des THW geschult, auf dem die RKL usw. nicht abnehmbar waren. Also entweder ist das rechtlich so in Ordnung oder es wird seitens der POL geduldet. Ich denke, dass die nicht darüber stolpern, weil sie`s vielleicht auch nicht wissen.

    Bei einem FW oder THW Fahrzeug vermutet man sicher nur, dass hier Angehörige der jeweiligen Organisation geschult werden. Ist dies unzulässig? Bei Privatpersonen auf Behördenfahrzeugen ist die Sache vielleicht noch etwas anders.

    Ich wollte damit eigentlich nur mal posten, dass es auch woanders so praktiziert wird. Es betrifft übrigens das Bundesland S-H.

    Viele Grüße,

    Tim

  10. #10
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    Mir erschließt sich der Sinn nicht. Warum muß die Sondersignalanlage demontiert werden? Solange sie nicht benutzt wird, ist das doch egal.
    Aber mal schauen, was unser Maintaler Kollege herausfindet.
    Gruß,
    ahk

  11. #11
    crazyossi Gast
    Also die BF Osnabrück macht auch Fahrschule auf EinsatzKFZ , genauso wie das THW.


    Ich finde diese Lösung garnet so unpraktisch.

    Das Fahrzeug wird viel bewegt,und vergammelt net im stall.

    Die Fahrschule hat ein Fahrzeug welches auch einen sinn macht.

    und die Feuerwehr gewinnt ein Fahrzeug hinzu.

    Wenn der Fahrlehrer bei der Fw ist, wo ist das problem beim Einsatz? Der Fahrlehrer übernimmt, meldet das Fahreug an, und schon gehts zum Fw Haus oder direkt zur Einsatzstelle.

    Oki, doof für den Fahrschüler, der steht dann dumm da... aber...

  12. #12
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    HAllo,

    Die Fahrausbildung ist m.w. Ländersache.
    Es ging bei der Geschichte, "Fahrschulautos dürfen keine Sonderfahrzeuge sein", auch wohl nicht um die Fahrstunden an sich, sondern um die Fahrprüfung!

    Einige Prüfer sind halt der Ansicht, dass ein Sonderfahrzeug (FW usw.) in den Augen der anderen Verkehrsteilnehmer eine Sonderstellung einnehme. Sie würden sich diesem Fahrer gegenüber besonders umsichtig verhalten und so sei eine realistische Fahrsituation nicht mehr gegeben. (der FS gilt ja bekanntlich auch für nicht FW-Fahrzeuge).

    Daher sind bestimmte TÜV-Prüfer der Meinung, dass sie in diesem Fahrzeugen keine Prüfung abnehmen können.

    Gruß
    Carsten

    NACHTRAG: Wenn ich das jetzt richtig in Erinnerung habe, gab es über genau dieses Fzg. in einem anderen Forum (war es feuerwehr.de? ) mal eine Diskussion. U.a. kam da auch zur Sprache das andere Fahrschulen dagegen vorgegangen sind und es wohl bis zum RP ging. Irgendwie lief es dann aber wohl darauf hinaus, dass der Vorteil für die Bevölkerung (ein kostenloses, neuwertiges Fahrzeug samt beladung) überwigen würde und es deshalb zulässig sei.
    Geändert von DG3YCS (20.09.2005 um 14:58 Uhr)

  13. #13
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    Moin moin,

    habe mir jetzt mal den Beitrag durchgelesen, und biun bei folgender Aussage hängen geblieben
    Zitat Zitat von DG3YCS
    Einige Prüfer sind halt der Ansicht, dass ein Sonderfahrzeug (FW usw.) in den Augen der anderen Verkehrsteilnehmer eine Sonderstellung einnehme. Sie würden sich diesem Fahrer gegenüber besonders umsichtig verhalten und so sei eine realistische Fahrsituation nicht mehr gegeben. (der FS gilt ja bekanntlich auch für nicht FW-Fahrzeuge).
    Also, ich fahre zwar kein Feuerwehrfahrzeug, sondern nur ab und zu einen RTW. Von der besondern Rücksichtnahme und der sog. Sonderstellung habe ich bisher noch nix gemerkt.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  14. #14
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Moin moin,

    habe mir jetzt mal den Beitrag durchgelesen, und biun bei folgender Aussage hängen geblieben

    Also, ich fahre zwar kein Feuerwehrfahrzeug, sondern nur ab und zu einen RTW. Von der besondern Rücksichtnahme und der sog. Sonderstellung habe ich bisher noch nix gemerkt.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Da haste aber bisher viel Glück gehabt....

    Ich merke besonders von der Rücksichtnahme häufig ganz besonders was (egal mit was für einem Fzg mit Blaulicht) Name:  blaulicht.gif
Hits: 156
Größe:  1,0 KB :

    Entweder steigen die Verkehrsteilnehmer vor mir voll in die Eisen und bleiben mitten auf der Strasse stehen, bevorzugt auf meiner und der Gegenfahrbahn - rate mal wo dann beide Autos zum stehen kommen.... RICHTIG! genau nebeneinander, so dass auf keinen Fall noch ein Fzg durchpasst.

    Oder aber die Fahrer mutieren zu M. Schumacher und fliegen vor dem Alarmfzg mit 100 km/h über die nächste rote Kreuzung.

    Ich kenn aber auch Zeitgenossen, die bremsen konsequent auf 40 runter und zuckeln dann am linken Rand der jeweiligen Fahrbahn vor einem her. Natürlich bei Gegenverkehr, der auch bei optimaler Fahrweise ein Überholen unmöglich macht....

    Wie gesagt: Blaulichtfzge bekommen besondere Rücksichtnahme und haben eine Sonderstellung bei eingen Verkehrsteilnehmern Name:  so_zwinker_061.gif
Hits: 153
Größe:  377 Bytes.....
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  15. #15
    Registriert seit
    26.02.2006
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    1.565
    Hey cool AkkonHaLand, wo hast Du denn den Fackel-Smiley her???

    ...und die Lösung des Problems - konsequent Gegenverkehr fahren!!!
    Du weißt ja was Du tust, hoffe ich jedenfalls - aber die anderen schieben Panik und das sollte man schamlos ausnutzen - bei uns klappte das bisher immer unfallfrei.

    Gruß Carsten
    Gruß Carsten
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    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

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