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Thema: Privates TLF 24/50 ??

  1. #46
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    Zitat Zitat von Matze81
    Ich wollte damit nur darauf hinweisen, dass die Aussage nur für bestimmte Länder gelten kann. "Mein" BrSchG kennt den Begriff "Betriebsfeuerwehr" beispielsweise gar nicht...
    ...würde mich echt mal interessieren aus welchem Bundesland Du kommst.

    Gruß Carsten
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  2. #47
    Matze81 Gast
    Zitat Zitat von Pille112
    ...würde mich echt mal interessieren aus welchem Bundesland Du kommst.

    Gruß Carsten
    Hessen - hier gilt das HBKG.

  3. #48
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    Hallo Matze,

    ich habe mal ins HBKG geschaut und da ist mir der §14 Abs.7+8 aufgefallen.

    HBKG §14
    Abs. 7
    In Ausnahmefällen kann das Regierungspräsidium auf Antrag einer Gemeinde zulassen, daß Aufgaben der öffentlichen Feuerwehr durch Vereinbarung mit der Betriebsleitung oder Geschäftsleitung auf eine Werkfeuerwehr übertragen werden.

    Abs. 8
    Die von gewerblichen und sonstigen Betrieben oder Einrichtungen aufgestellte Betriebsfeuerwehr kann auf Antrag vom Regierungspräsidium als Werkfeuerwehr anerkannt werden.

    Besonders hier in Absatz 8 ist eindeutig von einer Betriebsfeuerwehr die Rede, also wird es die in Hessen augenscheinlich auch geben.
    Bedenke, dass eine Betriebsfeuerwehr keine anerkannte Feuerwehr ist aber eine real existierende Brandschutzeinheit.

    Quelle: http://www.hessenrecht.hessen.de/ges...hen/para14.htm

    Gruß Carsten
    Geändert von Pille112 (05.06.2007 um 00:53 Uhr)
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  4. #49
    Matze81 Gast
    Zitat Zitat von Pille112
    Besonders hier in Absatz 8 ist eindeutig von einer Betriebsfeuerwehr die Rede, also wird es die in Hessen augenscheinlich auch geben.
    Bedenke, dass eine Betriebsfeuerwehr keine anerkannte Feuerwehr ist aber eine real existierende Brandschutzeinheit.
    Ja, da hast Du natürlich recht - ich hatte mich da wirklich falsch ausgedrückt. Hier kann praktisch jeder eine "Betriebsfeuerwehr" aufstellen, da das Gesetz da keinerlei Anforderungen definiert. Das kann auch Azubi Müller mit einem Eimer sein. Anders bei der Werkfeuerwehr, für diese gelten bestimmte Anforderungen.

  5. #50
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    Moin moin,

    habe mir jetzt mal den Beitrag durchgelesen, und biun bei folgender Aussage hängen geblieben
    Zitat Zitat von DG3YCS
    Einige Prüfer sind halt der Ansicht, dass ein Sonderfahrzeug (FW usw.) in den Augen der anderen Verkehrsteilnehmer eine Sonderstellung einnehme. Sie würden sich diesem Fahrer gegenüber besonders umsichtig verhalten und so sei eine realistische Fahrsituation nicht mehr gegeben. (der FS gilt ja bekanntlich auch für nicht FW-Fahrzeuge).
    Also, ich fahre zwar kein Feuerwehrfahrzeug, sondern nur ab und zu einen RTW. Von der besondern Rücksichtnahme und der sog. Sonderstellung habe ich bisher noch nix gemerkt.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  6. #51
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    Zitat Zitat von Matze81
    Ja, da hast Du natürlich recht - ich hatte mich da wirklich falsch ausgedrückt. Hier kann praktisch jeder eine "Betriebsfeuerwehr" aufstellen, da das Gesetz da keinerlei Anforderungen definiert. Das kann auch Azubi Müller mit einem Eimer sein. Anders bei der Werkfeuerwehr, für diese gelten bestimmte Anforderungen.
    ...und nichts anders hatte ich auch geschrieben und mich nie zu der Qualität der Betriebsfeuerwehr geäußert, von der wahrscheinlich das hier angeführte TLF stammt.

    Gruß Carsten
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  7. #52
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Moin moin,

    habe mir jetzt mal den Beitrag durchgelesen, und biun bei folgender Aussage hängen geblieben

    Also, ich fahre zwar kein Feuerwehrfahrzeug, sondern nur ab und zu einen RTW. Von der besondern Rücksichtnahme und der sog. Sonderstellung habe ich bisher noch nix gemerkt.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Da haste aber bisher viel Glück gehabt....

    Ich merke besonders von der Rücksichtnahme häufig ganz besonders was (egal mit was für einem Fzg mit Blaulicht) Name:  blaulicht.gif
Hits: 149
Größe:  1,0 KB :

    Entweder steigen die Verkehrsteilnehmer vor mir voll in die Eisen und bleiben mitten auf der Strasse stehen, bevorzugt auf meiner und der Gegenfahrbahn - rate mal wo dann beide Autos zum stehen kommen.... RICHTIG! genau nebeneinander, so dass auf keinen Fall noch ein Fzg durchpasst.

    Oder aber die Fahrer mutieren zu M. Schumacher und fliegen vor dem Alarmfzg mit 100 km/h über die nächste rote Kreuzung.

    Ich kenn aber auch Zeitgenossen, die bremsen konsequent auf 40 runter und zuckeln dann am linken Rand der jeweiligen Fahrbahn vor einem her. Natürlich bei Gegenverkehr, der auch bei optimaler Fahrweise ein Überholen unmöglich macht....

    Wie gesagt: Blaulichtfzge bekommen besondere Rücksichtnahme und haben eine Sonderstellung bei eingen Verkehrsteilnehmern Name:  so_zwinker_061.gif
Hits: 152
Größe:  377 Bytes.....
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  8. #53
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    Hey cool AkkonHaLand, wo hast Du denn den Fackel-Smiley her???

    ...und die Lösung des Problems - konsequent Gegenverkehr fahren!!!
    Du weißt ja was Du tust, hoffe ich jedenfalls - aber die anderen schieben Panik und das sollte man schamlos ausnutzen - bei uns klappte das bisher immer unfallfrei.

    Gruß Carsten
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  9. #54
    Matze81 Gast
    Zitat Zitat von Pille112
    ...und nichts anders hatte ich auch geschrieben
    Doch - Du schriebst ja, wie man sich eine Betriebsfeuerwehr "genehmigen" lassen könne - und das ist eben nicht einheitlich geregelt, weil Feuerwehr Ländersache ist...

  10. #55
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    Zitat Zitat von Matze81
    Doch - Du schriebst ja, wie man sich eine Betriebsfeuerwehr "genehmigen" lassen könne - und das ist eben nicht einheitlich geregelt, weil Feuerwehr Ländersache ist...
    1. ist das nur eine Möglichkeit sich eine Feuerwehr genehmigen (Fahrzeugzulassung) zu lassen und...
    2. ist eine Betriebsfeuerwehr nicht Zulassung- / Genehmigungspflichtig...

    ...nach meinem Kenntnisstand ist das bundesweit so und mit dem "Feuerwehr ist Ländersache" => stimmt so nur wenn es sich um öffentliche Feuerwehren (BF/FF/PF) handelt, Betriebsfeuerwehren, Werkfeuerwehren (inkl. Flughafenfeuerwehr da exterritoriales Gebiet ihr Haupteinsatzgebiet ist) und die Feuerwehr der Bundeswehr fallen nicht darunter.

    Gruß Carsten
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  11. #56
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
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    Also, ich fahre zwar kein Feuerwehrfahrzeug, sondern nur ab und zu einen RTW. Von der besondern Rücksichtnahme und der sog. Sonderstellung habe ich bisher noch nix gemerkt.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Ich schließ mich deiner Meinung an.
    Ich bin neulich mit einem MTW hinter einen RTW auf der Autobahn hinterher gefahren. Weil ich mich überhaupt nicht auskannte, hab ich einen LKW der überholen wollte nicht zwischen mich und meinem bekannten im RTW gelassen. Resultat war ein Stinkefinger vom LKW Fahrer.

    So viel zum Thema Sonderstellung....

    Interessiert doch keine Sau mehr solange das Auto nicht grün/weiss bzw. jetzt blau/weiss ist.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  12. #57
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    Sondrstellung

    ...kann ich mir gut vorstellen das der Lkw-Fahrer sauer auf Dich/Euch war, wäre ich auch, da er ja nicht wissen konnte dass Du dem vorherfahrenden Fahrzeug folgst - dann macht das nämlich gar keinen rücksichtsvollen Eindruck und eigentlich sollten Fahrer von "Blaulichtfahrzeugen" ja eher ein positives Beispiel geben, ich denke mir mal, dass Du ohne SoSi gefahren bist.

    Gruß Carsten
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