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Thema: Privates TLF 24/50 ??

  1. #31
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    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Privates TLF 24/50 ??

    [QUOTE]Original geschrieben von Ebi [QUOTE]
    > zu 2.) Also ehrlich, hier leistet sich ein reicher Jungunternehmer eine Privatfeuerwehr. (Er hat wohl als Kind keine elektr. Eisenbahn gehabt).

    Deine subjektive Meinung. Ich kennen den Fahrlehrer nicht, deshalb möchte ich auf solche Spekulationen nicht einsteigen.

    >3.) Das ganze wird inzwischen von ihm ja wohl als Riesenshow aufgezogen. (siehe Presseberichte, TV- Sendungen usw.)
    Die habe ich noch nicht gelesen/gesehen. Nur den Link zum bayrischen Fernsehen, da ging es aber eher um den Amtsschimmel. Als Riesenshow würde ich das noch nicht bezeichnen.

    >4.) Die Fahrzeuge werden zu privaten Fahrschulzwecken ja wohl im gesamten Stadt- und Kreisgebiet Bamberg unterwegs sein. Und die Anfahrt nach einer Alarmierung von der Kreisgrenze zum Einsatzort dürften wohl auch so um die 30 km betragen, so klein ist der Kreis Bamberg ja nun mal nicht.
    Auch das wieder nur vermutungen. Hier wäre es mal wirklich interessant, die Erfahrungen der Pödelsdorfer aus der Praxis kennenzulernen.
    Ich persönlich glaube nämlich, daß das Fahrzeug mindestens jeden Tag 20 Stunden im Gerätehaus steht. Sonntags sowieso. Der Fahrlehrer macht ja nicht nur Lkw Ausbildung. D.h. die Wahrscheinlichkeit, daß das Fzg beim Einsatz sofort Einsatzbereit ist, ist sehr hoch. Und für den Fall, daß das Auto gerade unterwegs ist, glaube ich nicht, daß die anfahrtszeiten im Durchschnitt wesentlich höher sind, da ja z.B. die Fahrt des Maschinisten zum Gerätehaus entfällt.

    >Was passiert, wenn der Unternehmer pleite geht ?? Gehen die Feuerwehrfahrzeuge dann in die Konkursmasse ?????
    Ja, und? Dann ist die kostenlose Überlassung des Fahrzeugs eben beendet. Dann hat die FF immer noch ihr normales LF8.
    Im BR3 Bericht stand allerdings, daß der Fahrlehrer die Autos der Feuerwehr/Stadt geschenkt habe. Dann gehen sie natürlich nicht in die Konkursmasse ein.


    Gruß,
    ahk

  2. #32
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    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Privates TLF 24/50 ??

    Original geschrieben von ahk
    Ich persönlich glaube nämlich, daß das Fahrzeug mindestens jeden Tag 20 Stunden im Gerätehaus steht.
    . Der Fahrlehrer macht ja nicht nur Lkw Ausbildung. D.h. die Wahrscheinlichkeit, daß das Fzg beim Einsatz sofort Einsatzbereit ist, ist sehr hoch.
    Was passiert, wenn der Unternehmer pleite geht ?? Gehen die Feuerwehrfahrzeuge dann in die Konkursmasse ?????
    Ja, und? Dann ist die kostenlose Überlassung des Fahrzeugs eben beendet. Dann hat die FF immer noch ihr normales LF8.
    Im BR3 Bericht stand allerdings, daß der Fahrlehrer die Autos der Feuerwehr/Stadt geschenkt habe. Dann gehen sie natürlich nicht in die Konkursmasse ein.
    Gruß,
    ahk [/B]
    @ahk,
    dann sieh dir mal die Fahrzeuge der Fahrschule auf der HP an, es sind ja ausschließlich Feuerwehrfahrzeuge.
    http://die112fahrschule.de/fahrzeuge.html

    Ich glaube, das ist die einzige Fahrschule in DL, die private Fahrschulfahrzeuge mit Sondersignalausrüstung hat.

    Von Schenkung kann ja wohl nicht die Rede sein:
    ----
    Niederschrift über die öffentliche Sitzung Gremium: Gemeinderat

    Der Eigentümer der 112 Fahrschule im Ellerntal, Herr Christoph Schmermer, hat der Gemeinde Memmelsdorf die Nutzung der Fahrzeuge seiner Fahrschule zur Verbesserung des Feuerschutzes im Gemeindebereich angeboten.
    -----
    Besonderheit: Das Fahrzeug dient als Fahrschul-Kfz und gehört der "Fahrschule 112 im Ellerntal",
    deren Besitzer stellt es für Einsätze jederzeit zur Verfügung
    --------
    Geändert von Ebi (21.09.2005 um 10:20 Uhr)
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  3. #33
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    @Ebi
    Ja, so sehe ich das auch. Die Fahrzeuge gehören der Fahrschule. Der BR-Bericht war wohl falsch.

    Zusammenfassung: Ein Privatmann besitzt 2 Feuerwehrfahrzeuge, und zwar nicht irgendwelchen alten Schrott, sondern zwei neue Fahrzeuge mit einem ordentlichen taktischen Einsatzwert.
    Diese Fahrzeuge überläßt er der örtlichen Feuerwehr gegen anteilige Erstattung von Steuern und Versicherung. Er übernimmt die komplette Anschaffungskosten und Reparaturen.
    Gehen wir mal davon aus, daß es sich bei der Fahrschule um einen Betrieb mit einem Fahrlehrer handelt. Wenn dieser 6 Tage die Woche, 8 Stunden praktischen Unterricht erteilt (hochgegriffen), dann stehen die Fahrzeuge der Feuerwehr Mo-Sa je 20 Stunden pro Tag zur Verfügung. Am Sonntag Rund um die Uhr.
    Die Feuerwehr bekommt also für sehr kleines Geld ein Fahrzeug, das ihre Leistungsfähigkeit über das von der Gemeinde gestellte gesetzliche Mindestmaß hinaus steigert.
    Klar, wenn der Fahrlehrer entscheidet seine Schule dicht zu machen, oder die Fahrzeuge zu verkaufen, etc. dann stehen sie der Feuerwehr nicht mehr zur Verfügung. Ja, und?
    Wenn ich Deine Kommentare und Bedenken hier lese, scheinst Du der Meinung zu sein, die Feuerwehr hätte das Angebot der Fahrschule ablehnen sollen, weil die Fahrzeuge nicht rund um die Uhr verfügbar sind und die Leihgabe eventuell nur von begrenzter Dauer ist.
    Garkein Fahrzeug ist also besser, als eines das nur 85% der Zeit verfügbar ist?

    Gruß,
    ahk

  4. #34
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    Original geschrieben von Paladin112
    Sonderfahrzeuge (FW-Auto) dürfen nicht als Fahrschulfahrzeuge benutzt werden, in unserer Nachbarstadt ist der GW-L ein Fahrschulfahrzeug und da sind die Blaulichter etc. abnehmbar.
    Das stimmt so nicht ganz.
    Bei uns hier sind 2 WLF´s als Fahrschulfahrzeuge (der Feuerwehr) ausgerüstet und komplett mit SoSi ausgestattet, da sie auch im Einsatzdienst benutzt werden. Bei Anforderung während der Fahrstunde wechseln dann Fahrschüler und -lehrer die Plätze und los gehts.
    Da ist nix zum Abnehmen.

    Denke das ist Sache der zuständigen behörden ob die auf Abnehmbare RKL´s bestehen oder nicht.

  5. #35
    Matze81 Gast
    Original geschrieben von Paladin112
    @ AHK

    Ich hab Fahrschule auf einem ehemaligen Müllfahrzeug der FES (Müllabfuhr in Frankfurt) gemacht. Da war das Heck des Fahrzeuges komplett zugeschweißt, und auf Nachfrage wurde mir damals mitgeteilt, das Fahrschulfahrzeuge keine Sonderfahrzeuge sein dürfen.

    Und bei der FW Hanau ist wie gesagt die gesamte SoSianlage demontierbar, was bei Fahrschulfahrten eben auch passiert.

    Ich mach mich aber noch mal schlau und poste das Ergebnis.
    IIRC werden die Blaulichter aber auch dort nur für die Prüfungsfahrten abgenommen, für normale Fahrstunden werden IIRC lediglich Schilder mit "Fahrschule" angebracht.

  6. #36
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    Also bei uns ist es so, dass wir ein LF 16 TS haben dass vom Bund ist (Kats Fahrzeug) und wenn der Fahrlehrer damit unterwegs ist wir es auf Status 6 gestellt.

    Das fahrzeug darf aber nur von Feuerwehr eigenen Personal benutzt werden die den LKW führerschein machen.
    Cui honorem, honorem - Ehre, wem Ehre gebührt

    http://www.kfv-ludwigsburg.de/

  7. #37
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    Habe diese Diskussion gerade entdeckt.
    Also soweit mir von uns aus dem Kreis bekannt ist, bildet die Fahrschule, in welcher die FW-Leute aus dem Kreis den FS machen auf THW-Autos aus, da der Lehrer wohl zum einen dort aktiv ist und es aber auch irgendwie rechtlich mit FW-Fahrzeugen nicht ginge.

    Inwieweit es dort mit SoSi etc. aussieht kann ich euch dann sagen, wenn auch ich den Lappen mache.

    Wobie mir natürlich so ein 40-Tonner lieber wäre als ein 14 Tonner ^^ Naja, kleiner kann auch größer sein, vorallem in der Stadt...

  8. #38
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    Nun, dann werd ich die Diskussion einfach mal aufleben lassen.

    Die ganze Geschichte wurde hier sehr lang und intensiv diskutiert, das für und wieder (vor allem in den Rechtsfragen) war auch sehr umfangreich.

    Fakt ist jetzt, dass das Fahrzeug (Übrigens KEIN TLF24/50 nach Norm, deshalb auch der Rufname 29/1) im Fahrschuleinsatz ist und teilweise auch überörtliche Einsätze fährt, auch wenn es für die Einsätze nicht im Alarmplan ist. Wie die Besatzung Alarmierungen mitbekommt, lass ich mal aussen vor, da es nur Vermutungen sind und ich den Fahrschulinhaber nicht ins schlechte Licht rücken will.

    Was ich bis jetzt mitbekommen habe, ist es überwiegend positiv angenommen worden. Das Fahrzeug scheint gut ausgelastet zu sein, zumindest seh ich es desöfteren wenn ich in und um BA unterwegs bin.

    Wobei ich mir nicht sicher bin, in wie weit die Rechtslage geklärt ist. Bei Gelegenheit und wenn Interesse besteht kann ich ggf. mal nachhaken.

    Beste Grüße,
    Fahni

  9. #39
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    Zitat Zitat von Fahni
    Wobei ich mir nicht sicher bin, in wie weit die Rechtslage geklärt ist.
    Die Rechtslage ist relativ einfach zu erklären:

    Jeder der einen Betrieb hat kann einen Antrag auf "Genehmigung einer Betriebsfeuerwehr" stellen und bekommt ihn dann auch meistens problemlos genehmigt. Diese "Betriebsfeuerwehr" kann dann dem Kreis, der Stadt oder Gemeinde zur Unterstützung angeboten werden - wenn die es annehmen und sie werden es meistens tun, weil es für sie eine Kostenersparnis und zusätzliches Einsatzkräftepotenzial darstellt, ist diese "Privatfeuerwehr" mit in der AAO eingebunden.

    Gruß Carsten
    Gruß Carsten
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    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

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    124 124 MRCC Bremen

  10. #40
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    Also ich find das prima die Feuerwehr hat mehr Fahrzeuge und die Fahrschule hat auch welche somit 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen ist doch ne wahnsins Idee.

  11. #41
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    Und wenn wir schon dabei sind.
    Ich beginne in 2 Wochen bei der Fahrschule meine CE Ausbildung.
    Meiner Meinung nach eine tolle Sache!
    Früher konnte man zwischen Fichten und Föhren Hirsche röhren hören.
    Doch Röhrentechnik ging verloren, längst haben Hirsche Transistoren.

  12. #42
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    @JohnnyFlash:

    Dann sagst ihm mal nen schönen Gruß vom Fahrer des Schwarzen Omegas mit der 4m-Antenne ;)

  13. #43
    Matze81 Gast
    Hallo,

    Zitat Zitat von Pille112
    Die Rechtslage ist relativ einfach zu erklären:

    Jeder der einen Betrieb hat kann einen Antrag auf "Genehmigung einer Betriebsfeuerwehr" stellen und bekommt ihn dann auch meistens problemlos genehmigt.
    für welches Bundesland gilt das denn?

  14. #44
    Registriert seit
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    Hallo Matze,

    siehe mal hier ==> http://www.feuerwehr-offenburg.de/Ar...g%20040617.pdf
    besonders §19 - so oder ähnlich in allen, mir bekannten FwG's/BrSchG's geregelt.

    Sieh mal in dem für Deine Region gültigen FwG/BrSchG nach.

    Gruß Carsten
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  15. #45
    Matze81 Gast
    Zitat Zitat von Pille112
    siehe mal hier ==> http://www.feuerwehr-offenburg.de/Ar...g%20040617.pdf
    besonders §19 - so oder ähnlich in allen, mir bekannten FwG's/BrSchG's geregelt.

    Sieh mal in dem für Deine Region gültigen FwG/BrSchG nach.
    Ich wollte damit nur darauf hinweisen, dass die Aussage nur für bestimmte Länder gelten kann. "Mein" BrSchG kennt den Begriff "Betriebsfeuerwehr" beispielsweise gar nicht...

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